• Abschluss

    Universitätsteilnahmezertifikat

  • Dauer

    1 Tage

  • Start

    28. Januar 2025

  • Kosten

    € 990,--

  • Sprache

    Deutsch

  • Studienort

    Krems (AT)

Gleichzeitig mit den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz stellen sich auch viele rechtliche Fragen. Erfahren Sie mehr über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des KI-Gesetzes, Datenschutz und KI, die rechtssichere Anwendung von KI, die Rechtsakte der EU-Digitalstrategie und vieles mehr.
Michael M. Pachinger

Ein profunder Überblick über die rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit KI ist unerlässlich.

Michael M. Pachinger

Vortragender im Seminar

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  • Aus- und Weiterbildung in Recht & Praxis der KI
  • Darstellung wichtiger aktueller Aspekte inkl Erfahrungsaustausch
  • Aufzeigen der Fallstricke in der Praxis
  • Darstellung rechtlicher Implikationen
  • Aufzeigen der Möglichkeiten des Einsatzes moderner Tools
  • Darstellung der rechtlichen Implikationen

(Rechts-)Abteilungs-/Unternehmensleiter_innen; Geschäftsführer_innen;

Datenschutzbeauftragte, -koordinator_innen, -manager_innen; Projektmanager_innen;

Compliance-Officer, Chief Organisation Officers (COO)

  • Digitale Transformation

  • langjährige Erfahrung

  • praxisbezogen

  • Datenschutz & KI
      • Verarbeitungsgrundsätze, Datenschutz & Datensicherheit
      • Automatisierte Verarbeitung, Profiling („Mensch oder Maschine?“)
      • Data Governance als Basis für KI-Anwendungen
      • Fallbeispiele

 

  • Das KI-Gesetz
      • Must-Know´s
      • Aufbau, Anwendungsbereich, Definitionen
      • Risikostufen, Risikobewertung
      • To-Do´s

 

  • AI and Comply - Audit
      • Weitere relevante Gesetze und Verpflichtungen
      • Ethische Vorgaben und Risiken
      • Compliance-Controls
      • Conformity & Risk Assessment

 

  • Praxis – Judikatur & Anwendungen
      • EuGH C-634/21, neue Spielregeln für KI?!
      • KI-Anwendungen im HR-Bereich (Recruiting, Active Sourcing etc)

 

  • Abgrenzung – Rechtsakte der EU-Digitalstrategie: DGA, DMA, DSA, Data Act

 

Zur Verlängerung des Zertifikates von Austrian Standards (Zert. Datenschutzbeauftragte_r) ist u.a. der Nachweis von facheinschlägigen Weiterbildungen von mindestens 8 Stunden pro Jahr (3 Jahre) erforderlich. Diese Ausbildung wird neben dem Seminar "Datenschutz SPEZIAL & Brush-Up" ebenfalls hierfür angerechnet.

Absolvent_innen unserer Ausbildung zum_r "Zert. Datenschutzbeauftragten" gewähren wir für dieses Seminar eine Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr.

Sie erhalten ein Universitätszertifikat für Ihren aktuellen Rezertifizierungsnachweis!

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und wünschen viel Erfolg beim Seminar!

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