Aufgaben
Die Ethikkommission wurde gemäß § 30 Universitätsgesetz 2002 eingerichtet. Gemäß Teil IX § 2 der Satzung der Universität für Weiterbildung Krems erstellt die Ethikkommission Gutachten über die in der Bestimmung genannten Forschungsvorhaben. Weiters unterstützt die Ethikkommission das Rektorat bzw. den Senat auf Antrag in ethischen Fragen und erstellt diesbezügliche schriftliche Stellungnahmen.
Allgemeine Informationen zur Zuständigkeit der Ethikkommission und der Antragstellung finden Sie im folgenden Auszug aus der Satzung der Universität, insbesondere in § 2 bis § 4.
Zusammensetzung
Die Ethikkommission besteht aus einer_einem Vorsitzenden, seinem_seiner Stellvertreter_in und weiteren 3 Mitgliedern, wovon zumindest ein Mitglied über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften verfügen muss. Je ein Mitglied ist vom Rektorat, dem Senat und den Leiterinnen und Leitern der Fakultäten für eine Funktionsperiode von drei Jahren zu nominieren.
Vorsitzender
Hon.-Prof. (FH) Univ.-Doz. Dr. Peter Lechner, MAS
Vorsitzender der Ethikkommission
- ethikkommission@donau-uni.ac.at
- +43 (0)2732 893-5548
- Universität für Weiterbildung Krems
- Stabsstelle für Qualitätsmanagement und Qualitätsentwicklung
- Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
- 3500 Krems
Stellvertretende Vorsitzende
Dr. Gabriela Radinger
Mitglieder
Dr. Maria Kletečka-Pulker
Hon.-Prof. (FH) Univ.-Doz. Dr. Peter Lechner, MAS
Dr. Elisabeth Oberzaucher
Dr. Gabriela Radinger
Univ.-Prof. Dr. Giovanni Rubeis
Ersatzmitglieder
Dr. Gerhard Aigner
Univ.-Prof. Dr. Johann Götschl
Prim. Univ.-Prof. Dr. Christoph Hörmann
Prof. Prim. Dr. Katharina Pils
Univ.-Prof. Dr. Birgit Sauer
Bitte wenden Sie sich an die Ethikkommission für Informationen zu den nächsten Sitzungsterminen sowie zu den erforderlichen Antragsunterlagen. Anträge sind vier Wochen vor der jeweiligen Sitzung einzureichen. Es ist das gültige Antragsformular (Deutsch/Englisch) zu verwenden. Vollständige Anträge müssen nur auf elektronischem Weg eingereicht werden.