Aufgaben (Auszug)
- Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
- Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats
- Wahl der Vizerektorinnen / der Vizerektoren aufgrund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats
Zusammensetzung
- Zwei vom Senat gewählte Mitglieder
- Zwei von der Bundesregierung bestellte Mitglieder (gemäß § 5 Abs. 3 UWK-Gesetz wird eines dieser Mitglieder von der Niederösterreichischen Landesregierung vorgeschlagen)
- Ein von den ursprünglichen vier Mitgliedern des Universitätsrats einvernehmlich bestelltes fünftes Mitglied
Die Mitglieder des Universitätsrats dürfen keine Universitätsangehörigen gemäß §§ 125, 132 und 133 UG, keine Arbeitnehmer_innen der Universität und keine Mitarbeiter_innen des für die Angelegenheiten der Universitäten zuständigen Bundesministeriums sein.
Vorsitzende
Mag. Martina Höllbacher
Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Landes Niederösterreichs
Stellvertretende Vorsitzende
Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Theresia Köszegi
Technische Universität Wien
Mitglieder
Mag. Martina Höllbacher
Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Landes Niederösterreichs
Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Theresia Köszegi
Technische Universität Wien
Univ.-Prof. DI Dr. Gernot Kubin
Technische Universität Graz
Univ.-Prof. Dr. Gabriele Moser
Medizinische Universität Wien
Mag. Michaela Roither
Geschäftsführerin der Industriellenvereinigung Niederösterreich
Kontakt
Mag.(FH) Martina Schachenhuber, MA
martina.schachenhuber@donau-uni.ac.at
+43 2732 893-5324