Die österreichischen Universitäten sind gesetzlich verpflichtet, Barrierefreiheit zu schaffen - beim Zugang zu Gebäuden, in der Lehre und in der Kommunikation. Überall dort, wo Barrierefreiheit nicht für alle gewährleistet ist oder gewährleistet werden kann, müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um Student_innen vollumfängliche Teilhabe zu ermöglichen.

Nachteilsausgleiche sind wichtige Instrumente, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Hierzu gehören insbesondere individuell ausgestaltete Prüfungsadaptionen und Services, wie die Bereitstellung barrierefreier Literatur oder technischer Hilfsmittel.

Abweichende Prüfungsmethoden

Wenn Sie eine Prüfung  aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht absolvieren können, haben Sie das Recht auf für sie abgestimmte, abweichende Prüfungsmethoden (§ 59 Abs. 1 Ziff. 12 UG).

Abweichende Prüfungsmethoden sind Prüfungen mit gleichem Inhalt und gleicher Leistung, jedoch in einem anderem Prüfungsmodus, d. h. Umfang und Inhalt der Anforderungen der in den Curricula festgelegten Prüfungen werden nicht beeinträchtigt. Deshalb erfolgt auch kein Vermerk im Prüfungszeugnis über die Prüfungsmodifikation.

Abweichende Prüfungsmethoden sollen Benachteiligungen im Studium aufgrund einer Beeinträchtigung individuell und situationsbezogen kompensieren. Die Feststellung der abweichenden Prüfungsmethode orientiert sich deshalb stets an der individuellen Behinderung.

Beispiele für abweichende Prüfungsmethoden:

  • Mündliche statt schriftlicher Prüfung (und umgekehrt)
  • Verlängerte Prüfungszeiten
  • Referat oder schriftliche Ausarbeitung statt Gruppenarbeit
  • Schriftliche Arbeit statt Exkursionsteilnahme 
  • Prüfung in einem separatem Raum
  • Verlängerung der Abgabefristen 
  • Prüfungen mit Gebärdensprachendolmetsch, Assistenz oder technischen Hilfsmitteln

Abweichende Prüfungsmethoden können vereinbart werden für:

  • Mündliche und schriftliche Prüfungen
  • Referate
  • Abgabefristen
  • Exkursionen

Abweichende Prüfungsmethoden kommen in Betracht für Student_innen der Universität für Weiterbildung Krems mit

  • Behinderungen
  • körperlichen bzw. motorischen Beeinträchtigungen (z.B. Bewegungsapparat)
  • sensorischen Beeinträchtigungen (z.B. Hör-, Seh-, Sprachbeeinträchtigung)
  • psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Depression, Burn-Out)
  • chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Morbus Crohn)
  • autistischer Wahrnehmung, AD(H)S
  • Lese-, Rechen- und/oder Rechtschreibschwächen (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie)

Voraussetzung für eine abweichende Prüfungsmethode ist die Vorlage einer diagnosefreien, fachärztlichen Bescheinigung

Bitte kontaktieren Sie möglichst frühzeitig (spätestens 2 Wochen vor der Prüfung) Ihre zuständige Studienleitung oder die Servicestelle "Barrierefrei studieren" und besprechen Sie die für Sie geeignete Prüfungsmodifikation.  

Unterstützung im Studienalltag

Um ein barrierefreies Studium zu gewährleisten, bietet die Universität für Weiterbildung Krems ein individuell auf Ihre Situation angepasstes Unterstützungsangebot im Studienalltag an.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung von Arbeitsbehelfen und technischen Hilfsmitteln
  • Organisation einer Studien- oder Kommunikationsassistenz
  • Literaturservice für blinde oder sehbeeinträchtigte Student_innen
  • Individuell ausgestaltete Vorkehrungen in den Lehrveranstaltungen
  • Beratung und Orientierungshilfe

Um eine individuelle Lösung für Sie zu finden, nehmen Sie bitte mit der Servicestelle "Barrierefrei studieren" Kontakt auf.

Kontakt

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