Fortsetzungsmeldung |
Für den weiteren Studienverlauf ist ab dem 2. Semester eine Meldung erforderlich.
Diese erfolgt innerhalb der Studiendauer lt. Curriculum mit Bezahlung der Teilnahmegebühren. Wird die Studiendauer lt. Curriculum überschritten, so sind Gebühren bei Überschreiten der Studiendauer lt. Curriculum zu zahlen.
In Ihrem DUK-Online Account finden Sie unter dem Menüpunkt "Studienstatus und Teilnahmegebühren" aktuelle Information zur Zahlung.
Mit der Einzahlung melden Sie die Fortsetzung Ihres Studiums für das nächste Semester.
Fortsetzungsfrist für das Sommersemester 2019
02. Jänner - 05. Februar 2019
Nachfrist: 30. April 2019
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Falls Sie Ihr Studium bis spätestens 30. April 2019 positiv abschließen, ist eine Fortsetzungsmeldung (Zahlung) für das Sommersemester nicht erforderlich!
Jene Studierende, die an einer anderen österreichischen Universität den ÖH Beitrag bezahlt haben, können sich diesen bei der österreichischen HochschülerInnenschaft rückererstatten lassen.
Für Fragen steht Ihnen das SSC-Team gerne jederzeit zur Verfügung und wünscht Ihnen ein erfolgreiches Semester! |
Information |
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