Code of Conduct der Universität für Weiterbildung Krems

1. Präambel

  • Die Universität für Weiterbildung Krems ist die führende öffentliche Universität für Weiterbildung in Europa. Sie arbeitet mit ihrer Expertise in Forschung und Lehre an der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems beachten die gesetzlichen Vorschriften sowie die veröffentlichten Richtlinien (Compliance). Die Orientierung an den ethischen Werten und die Einhaltung der wissenschaftlichen Qualitätsstandards sind eine Selbstverständlichkeit.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems verstehen sich als Amtsträger_innen und befolgen daher die für Amtsträger_innen geltenden gesetzlichen Regelungen.
  • Der vorliegende Code of Conduct (CoC) fasst die wesentlichen Handlungsanleitungen der Universität für Weiterbildung Krems zusammen und schreibt den verbindlichen Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems fest.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems machen sich mit den geltenden Richtlinien vertraut und sind sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst. Führungskräfte sind ihren Mitarbeiter_innen ein Vorbild und leben diese Grundsätze vor.

2. Gute wissenschaftliche Praxis

  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems befolgen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis und befassen bei relevanten Forschungsvorhaben die Ethikkommission der Universität für Weiterbildung Krems (vgl. § 2 des IX. Teils der Satzung der Universität für Weiterbildung Krems).
  • Handlungen, die den Standards guter wissenschaftlicher Praxis widersprechen, werden unterlassen.

3. Umgang zwischen den Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems

  • In der Universität für Weiterbildung Krems arbeiten und studieren Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts, unterschiedlicher sozialer, weltanschaulicher und räumlicher Herkunft.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems begegnen sich mit wechselseitiger Wertschätzung und Respekt. Dies gilt auch für den Umgang mit Studierenden. Intoleranz, diskriminierendes oder beleidigendes Verhalten sowie unsachliche Bevorzugungen werden ebenso wenig toleriert wie sexuelle Belästigung und Mobbing.
  • Alle Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems tragen dazu bei, dass der Umgang miteinander und mit den Studierenden lösungsorientiert, sachlich und fair ist. Probleme werden mit wechselseitigem Verständnis und Respekt gelöst.
  • Die Behandlung der Anliegen von Studierenden und Mitarbeiter_innen erfolgt korrekt und wertschätzend.
  • Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems erfüllen ihre Aufgaben nach den im Universitätsgesetz 2002 festgelegten Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Sparsamkeit. Sie beachten in Zusammenhang mit Finanzgeschäften die Prinzipien der Risikominimierung und Werterhaltung.
  • Hinsichtlich der rechtsgeschäftlichen Vertretung beachten die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems die diesbezüglichen Regelungen der Universität für Weiterbildung Krems.

4. Umgang mit Geschäftspartner_innen und Dritten

  • Geschäftspartner_innen werden höflich und mit Respekt behandelt. Jegliche Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter und Behinderung wird nicht geduldet.
  • Anliegen von Geschäftspartner_innen oder Dritten werden innerhalb einer angemessenen Zeit beantwortet.
  • Zuwendungen in Form von Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen durch Dritte an die Universität für Weiterbildung Krems müssen transparent gemacht werden und angemessen sein.
  • Persönliche Zuwendungen (Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile) im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems dürfen nur geringfügig sein und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit aktuellen oder anzubahnenden Geschäftsfällen stehen. Im Zweifelsfall ist der_die personalrechtliche Vorgesetzte zu informieren.

5. Interessenskonflikte persönlicher und wirtschaftlicher Natur

  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems sind gegenüber der Universität für Weiterbildung Krems und ihren strategischen Zielen und Leitstrategien (vgl. Broschüre „Die Strategie der Universität für Weiterbildung Krems. Leitbild, Strategische Ziele, Leitstrategien“) loyal und handeln dementsprechend. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Erfüllung der Dienstpflichten.
  • Bei Interessenskonflikten sind die Regelungen der Richtlinie des Rektorats zum Abschluss von Rechtsgeschäften, bei denen Nahverhältnisse bestehen, zu beachten.
  • Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems üben insbesondere keine Nebenbeschäftigung aus, die in Konflikt mit der beruflichen Tätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems steht.
  • Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems bieten keine entgeltlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für Studierende an, die an der Universität für Weiterbildung Krems ein Weiterbildungsstudium oder -programm besuchen, in der diese_r Mitarbeiter_in an der Feststellung des Studienerfolges mitwirkt.

6. Umgang mit Ressourcen und Umwelt

  • Die von der Universität für Weiterbildung Krems zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen (Möbel, Hard- und Software, Telefone, Datenbanken, Netzwerke usw.) sind einer dienstlichen Nutzung vorbehalten. Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems verwenden die von der Universität für Weiterbildung Krems zur Verfügung gestellten Ressourcen und Einrichtungen kosten- und verantwortungsbewusst im widmungsmäßigen Gebrauch. Es gilt die Hausordnung der Universität für Weiterbildung Krems.
  • Eine gelegentliche geringfügige private Nutzung der IT-Geräte wird akzeptiert, sofern der reguläre Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt ist und damit nicht persönliche Zwecke verfolgt werden. Ein Missbrauch ist unzulässig.
  • Die Universität für Weiterbildung Krems ist stets bestrebt, ein inspirierendes, gesundheitsorientiertes Arbeitsumfeld zu bieten (z.B. Betriebliche Gesundheitsförderung, Universitäts-Sportinstitut Krems, div. Aktionen).
  • Die Universität für Weiterbildung Krems ist Mitglied der Allianz nachhaltige Universitäten und bekennt sich daher zum Prinzip der (auch ökologischen) Nachhaltigkeit und zum Schutz der Umwelt. Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems bemühen sich um Umweltschutz und Energiesparen.

7. Umgang mit Information (Vertraulichkeit)

  • Die universitäre Arbeit bringt den Umgang mit vertraulichen, schutzwürdigen bzw. sensiblen Daten mit sich. Daher beachten die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems im Umgang mit Daten und Informationen während und nach Ende ihrer Tätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems die gültigen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und der universitätsinternen Regelungen.
  • Das bedeutet, dass sie alle Daten, auch wenn sie nicht explizit als vertraulich gekennzeichnet sind, während und nach Ende ihrer Tätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems mit Sorgfalt und Sensibilität behandeln.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems achten insb. bei der elektronischen Informations- und Datenverarbeitung sowie beim Abruf von Daten auf mobilen Endgeräten auf angemessene Vorsichts-/Schutzmaßnahmen.

8. Verantwortung der Führungskräfte

  • Führungskräfte erfüllen Organisations- und Aufsichtspflichten und tragen für die ihnen zugeordneten Mitarbeiter_innen Verantwortung. Diese Verantwortung entbindet jedoch die einzelnen Mitarbeiter_innen nicht von ihrer eigenen persönlichen Verantwortung.
  • Führungskräfte kennen die für ihre Aufgaben relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien. Durch angemessene Aufsicht stellen sie deren Einhaltung durch die Mitarbeiter_innen sicher. Dabei räumen die Führungskräfte ihren Mitarbeiter_innen so viel Eigenverantwortung und Handlungsfreiheit wie möglich und zweckmäßig ein.
  • Die Führungskräfte der Universität für Weiterbildung Krems haben Kostenverantwortung für die geleitete Einheit und sorgen gemeinsam mit ihren Mitarbeiter_innen für eine effiziente Nutzung der Ressourcen. Gleichfalls werden die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Universität für Weiterbildung Krems beachtet.
  • Führungskräfte führen regelmäßig Perspektivengespräche und thematisieren die Qualifikation und Eignung der Mitarbeiter_innen für die ihnen übertragenen Aufgaben nach objektiven Maßstäben. Führungskräfte ermutigen dabei ihre Mitarbeiter_innen zu Weiterentwicklung und Weiterbildung der ihnen übertragenen Arbeitsprozesse sowie zum Einbringen von Verbesserungsvorschlägen, die auch ernst genommen werden.

9. Vollziehung

  • Der besonderen Stellung der Universität für Weiterbildung Krems in der Gesellschaft tragen die Mitarbeiter_innen gemeinsam Rechnung, indem sie diesen CoC einhalten. Führungskräfte sorgen im Besonderen für die Beachtung der Regelungen des CoC.
  • Verstöße gegen den CoC können rechtliche Konsequenzen haben.
  • Mit Blick auf die gemeinsame Verantwortung für die Beachtung des CoC steht bei Beschwerden wegen Verstößen gegen den CoC der Dienstweg über die direkte Führungskraft offen. Jede_r Mitarbeiter_in hat überdies das Recht, sich bei Verstößen auch an die Leitung der Fakultät/des Departments/der Abteilung bzw. das Rektorat zu wenden, wenn dies sachlich notwendig ist. Alle damit befassten Personen (z.B. Führungskraft, Leiter_in einer Einheit) behandeln die Beschwerde vertraulich.
  • Personen, die sich wegen vermuteter Verstöße in gutem Glauben an Führungskraft, Fakultät/Department/Abteilung oder das Rektorat wenden oder eine Whistleblower-Meldung abgeben, haben aus dieser Meldung keinen Nachteil zu befürchten.
  • Als Compliance-Verantwortliche der Universität für Weiterbildung Krems steht die Leitung der Stabsstelle für Interne Revision für alle Fragen betreffend den CoC zur Verfügung.
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