Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG). Die Universität für Weiterbildung Krems verwendet folgende Bildmarke zum Zweck der elektronischen Unterzeichnung:

Prüfung der Amtssignatur

Amtssignierte elektronische Dokumente können über folgende Homepage überprüft werden: https://www.signaturpruefung.gv.at. Dort steht ein zentraler Prüfdienst der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zur Verfügung, bei dem Sie das zu überprüfende elektronische Dokument hochladen können.

Verifizierung amtssignierter Papierausdrucke

Ein ausgedrucktes amtssigniertes Dokument kann bei der Universität für Weiterbildung Krems verifiziert werden. Sie können uns den Ausdruck dazu auf folgende Arten übermitteln:

  • Persönliche Abgabe im Servicecenter für Studierende während der Öffnungszeiten
  • Per E-Mail (vollständiger Scan oder Foto des Dokumentes) an scs@donau-uni.ac.at
  • Postalisch (Original oder Kopie) an die Universität für Weiterbildung Krems, Servicecenter für Studierende, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30, 3500 Krems

Seitens der Universität wird die Echtheit des Dokuments überprüft. Die Anfrage wird im Fall der positiven Prüfung beantwortet mit: Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Universität für Weiterbildung Krems nicht verifiziert werden.
Mit der Übermittlung erklären sich die Übersender_innen einverstanden, dass ihre angegebenen Daten zum Zweck der Verifizierung des Dokuments und der Kontaktaufnahme zur Mitteilung des Prüfergebnisses verarbeitet werden. An Dritte werden diese Daten nicht weitergegeben.

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