COVID-19
Stand: 3.5.2023 – Information
Nach knapp drei Jahren hat die Österreichische Bundesregierung die Corona-Maßnahmen umfangreich zurückgenommen. In diesem Kontext und in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen informieren wir Sie, dass auch an der Universität für Weiterbildung Krems die COVID-19 bezogenen einschränkenden Maßnahmen ab sofort aufgehoben sind.
Dem Rektorat ist die Gesundheit der Mitarbeiter_innen und Studierenden weiterhin ein großes Anliegen und deshalb bleiben folgende gesundheitsrelevante Punkte aufrecht:
- Zum Schutz aller Mitarbeiter_innen und Studierenden sowie Besucher_innen und Gästen ist die Vor-Ort-Anwesenheit an der Universität bei einer COVID-19 Infektion weiterhin nicht möglich.
- Weiterhin gilt: Wechseln Sie auch bei Unsicherheiten oder leichten Krankheitssymptomen vorsichtshalber ins Homeoffice. Wenn Sie sich unwohl fühlen oder erste Anzeichen einer Erkältung spüren, bleiben Sie bitte sicherheitshalber in Absprache mit Ihrer direkten Führungskraft zuhause, bis die Symptome wieder vollständig abgeklungen sind.
- Empfohlen werden ebenso weiterhin die allgemeinen Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und die Einhaltung der Atemhygiene (Hust- und Nies-Etikette).
- Weiterhin empfohlen wird die COVID-19 Schutzimpfung. Die Notwendigkeit eines aufrechten Impfschutzes bei der Einstellung von neuen Mitarbeiter_innen bzw. der Aufrechterhaltung des Impfschutzes entfällt.
- Eine Information über (Verdachts-)Fälle an kommunikation@donau-uni.ac.at ist nicht mehr erforderlich.
Allgemeine Informationen rund um das Thema COVID-19 finden Sie auf der Infowiki-Seite des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit.
Stand 4.5.2023 - Information für Studierende
Nach knapp drei Jahren hat die Österreichische Bundesregierung die Corona-Maßnahmen umfangreich zurückgenommen. In diesem Kontext und in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen informieren wir Sie, dass auch an der Universität für Weiterbildung Krems die COVID-19 bezogenen einschränkenden Maßnahmen ab sofort aufgehoben sind.
Dem Rektorat ist die Gesundheit der Studierenden und Mitarbeiter_innen weiterhin ein großes Anliegen und deshalb bleiben folgende gesundheitsrelevante Punkte aufrecht:
[...]
Stand: 12.09.2022 – Information für Studierende
Ab 12. September 2022 ist es für Studierende wieder möglich, als zusätzlichen Service das PCR-Testangebot unseres Universitätslabors zu nutzen. Die Testzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 10:00 Uhr.
Informationen zur Anmeldung und Durchführung: (Hinweis: aktuell werden keine Spültests mehr an der Universität durchgeführt).
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Stand: 08.09.2022 – Information
Betreffend COVID-19 hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie den verantwortlichen Stellen der Universität die Festlegung getroffen, die PCR-Testmöglichkeiten an der Universität wieder anzubieten:
- Ab 12. September 2022 ist es für Mitarbeiter_innen und Studierende möglich, das PCR-Testangebot unseres Universitätslabors zu nutzen. Nähere Informationen finden Sie im Infowiki. (Hinweis: aktuell werden keine Spültests mehr an der Universität durchgeführt).
- Seitens der Universität werden auch weiterhin Selbsttests zur Verfügung gestellt. Informationen zur Ausgabe der Tests erhalten Sie im Infowiki.
Informieren Sie uns bitte weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 22.08.2022 – Information
Betreffend COVID-19 hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie den verantwortlichen Stellen der Universität folgende Festlegungen getroffen:
- Zum Schutz aller Mitarbeiter_innen und Studierenden ist die Vor-Ort-Anwesenheit an der Universität bei einer COVID-19 Infektion nicht möglich.
- Für den Fall, dass Sie als Mitarbeiter_in positiv getestet und symptomlos sind, nutzen Sie für den Zeitraum der „Verkehrsbeschränkungen“ die Homeofficemöglichkeiten in Abstimmung mit Ihrer direkten Führungskraft. Details finden Sie auf der Infowiki-Seite des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit.
- Ebenso ist für sämtliche Personen, die „Verkehrsbeschränkungen“ unterliegen, zum verstärkten Schutz nur eine digitale Teilnahme bei Lehrveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen der Universität möglich.
- Weiterhin gilt: Wechseln Sie auch bei Unsicherheiten oder ganz leichten Krankheitssymptomen vorsichtshalber ins Homeoffice. Wenn Sie sich unwohl fühlen oder erste Anzeichen einer Erkältung spüren, bleiben Sie bitte sicherheitshalber in Absprache mit Ihrer direkten Führungskraft zuhause, bis die Symptome wieder vollständig abgeklungen sind.
- Für Besprechungen wird weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske oder die digitale Durchführung empfohlen. Zusätzlich können bei Besprechungen vor Ort Selbsttests angewendet werden.
Informieren Sie uns bitte weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand 23.08.2022 - Information für Studierende
Die Universität für Weiterbildung Krems gewährleistet auch weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau. Wir informieren Sie hiermit über den aktuellen Stand zu COVID-19-relevanten Sicherheitsbestimmungen:
Zum Schutz aller Beteiligten ist die Vor-Ort-Anwesenheit an der Universität bei einer COVID-19 Infektion nicht möglich, auch wenn diese symptomlos ist.
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Stand: 23.05.2022 – Information
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie den verantwortlichen Stellen der Universität folgende Festlegungen getroffen:
- Ab 1. Juni 2022 wird die 3-G-Regel bis auf weiteres ausgesetzt. Somit ist sowohl für Mitarbeiter_innen als auch für Studierende kein 3-G-Nachweis mehr erforderlich.
Die weiteren bisherigen Festlegungen bleiben aufrecht (siehe Information vom 22. April 2022).
Weiterhin gilt ebenso: Wechseln Sie auch bei Unsicherheiten oder ganz leichten Krankheitssymptomen vorsichtshalber ins Homeoffice: Wenn Sie sich unwohl fühlen oder erste Anzeichen einer Erkältung spüren, bleiben Sie bitte sicherheitshalber in Absprache mit Ihrer direkten Führungskraft zuhause, bis die Symptome wieder vollständig abgeklungen sind.
Informieren Sie uns bitte ebenso weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at – dies dient auch versicherungsrechtlichen Gründen.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand 23.05.2022 - Information für Studierende
In Bezug auf die fortschreitenden gesamtösterreichischen Entwicklungen informieren wir Sie über die ab 1. Juni 2022 geltenden COVID-19 relevanten Sicherheitsbestimmungen an der Universität für Weiterbildung Krems:
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen vor Ort wird die 3-G-Regel bis auf weiteres ausgesetzt. Somit ist kein 3-G-Nachweis mehr erforderlich.
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Stand: 22.04.2022 – Information
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie den verantwortlichen Stellen der Universität folgende Festlegungen getroffen:
- Ab 1. Mai 2022 können Büros wieder mehrfach belegt werden. Zur Kontaktreduktion bestehen gleichzeitig bis einschließlich 15. Mai 2022 die bisherigen ausgeweiteten Homeoffice-Möglichkeiten (kein gesonderter IDM-Antrag notwendig.). Danach gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen zu Homeoffice und Mobilem Arbeiten der Universität (siehe Infowiki).
- Das Tragen einer FFP2-Maske außerhalb des eigenen Büros wird empfohlen.
- Die PCR-Testmöglichkeit unseres Universitätslabors für Mitarbeiter_innen und Studierende bleibt bis 30. April 2022 weiter bestehen. Selbsttests stehen weiterhin zur Verfügung.
- Vor Ort gilt vorläufig weiterhin die Einhaltung der 3-G-Regel (gruenerpass.gv.at sowie testung.at).
- Für die Lehre vor Ort gilt ebenso vorläufig weiterhin die 3-G-Regel. Das Tragen einer FFP2-Maske während einer Lehrveranstaltung und in der Bibliothek wird empfohlen. Am Sitzplatz kann die FFP2-Maske abgenommen werden.
- Bei Besprechungen wird das Tragen einer FFP2-Maske inkl. vorheriger Durchführung eines Selbsttests oder die digitale Durchführung empfohlen.
- Öffentliche Veranstaltungen (Konferenzen, Symposien, Graduierungen, etc.) können wieder vor Ort durchgeführt werden. Es gilt die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. Details dazu folgen durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
Weiterhin gilt ebenso: Wechseln Sie auch bei Unsicherheiten oder ganz leichten Krankheitssymptomen vorsichtshalber ins Homeoffice: Wenn Sie sich unwohl fühlen oder erste Anzeichen einer Erkältung spüren, bleiben Sie bitte sicherheitshalber in Absprache mit Ihrer direkten Führungskraft zuhause, bis die Symptome wieder vollständig abgeklungen sind.
Informieren Sie uns bitte ebenso weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at – dies dient auch versicherungsrechtlichen Gründen.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand 22.04.2022 - Information für Studierende
In Bezug auf die fortschreitenden gesamtösterreichischen Entwicklungen informieren wir Sie über die ab 1. Mai 2022 geltenden COVID-19 relevanten Sicherheitsbestimmungen an der Universität für Weiterbildung Krems:
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen vor Ort besteht vorläufig weiterhin die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet – gruenerpass.gv.at sowie testung.at; Gültigkeitsdauer PCR-Test 72h, Antigentest durch befugte Stelle 24h und kontrollierter Selbsttest 24h). Das Tragen einer FFP2-Maske während einer Lehrveranstaltung und in der Bibliothek wird empfohlen. Am Sitzplatz kann die FFP2-Maske abgenommen werden.
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Stand: 15.03.2022 – Information
Aufgrund der aktuellen Situation betreffend COVID-19 hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie den verantwortlichen Stellen der Universität folgende Festlegungen getroffen:
- Die derzeit geltenden Sicherheitsbestimmungen mit ausgeweiteten Homeoffice-Möglichkeiten (siehe Information vom 23.2.2022) werden bis 30. April 2022 beibehalten. Dabei gilt nunmehr die Einhaltung von 3-G (gruenerpass.gv.at sowie testung.at) an Stelle der bisherigen 2,5-G.
- Es wird empfohlen, öffentliche Veranstaltungen (Konferenzen, Symposien, Sponsionen etc.) weiterhin virtuell abzuhalten. Etwaige Ausnahmen sind nach vorheriger Genehmigung durch die Dekan_innen, unter Einhaltung von 3-G sowie FFP2-Maskenpflicht möglich.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand 15.03.2022 - Information für Studierende
Aufgrund der aktuellen Situation betreffend COVID-19 werden die derzeit geltenden Sicherheitsbestimmungen an der Universität bis vorerst 30. April 2022 beibehalten.
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen vor Ort gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet – gruenerpass.gv.at sowie testung.at) anstelle der bisherigen 2,5-G-Regel, sowie das Tragen einer FFP2-Maske während einer Lehrveranstaltung.
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Stand: 23.02.2022 – Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung und den gesamtösterreichischen Entwicklungen hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie den verantwortlichen Stellen der Universität folgende Festlegungen getroffen:
Ab 1. März 2022 gelten an der Universität aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Situation nachstehende Sicherheitsbestimmungen mit ausgeweiteten Homeoffice-Möglichkeiten. Abhängig von den Entwicklungen im März werden wir Sie über etwaige zusätzliche Möglichkeiten und erneut adaptierte Sicherheitsbestimmungen ab 20. März 2022 informieren.
- Bis einschließlich 20. März 2022 bestehen weiterhin die bisherigen Homeoffice-Möglichkeiten (kein gesonderter IDM-Antrag notwendig.). Tätigkeiten vor Ort können durchgeführt werden, unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (2,5-G-Regel, FFP2-Maske außerhalb des eigenen Büros) und eine Person pro Büro.
- Für die Lehre im Sommersemester 2022 wird Präsenz bzw. Hybrid-Lehre ermöglicht. Die jeweiligen Festlegungen sind von der Lehrgangsleitung zu treffen. Für die Präsenz bis 20. März 2022 gilt die Einhaltung der 2,5-G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) an Stelle der bisherigen 2-G-Regel sowie FFP2-Maske am Platz.
- Besprechungen sind weiterhin grundsätzlich digital durchzuführen. Sind Besprechungen vor Ort notwendig, dann unter Einhaltung der 2,5-G-Regel. Dabei wird das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Anwendung eines Selbsttests vor der Besprechung empfohlen.
- Bis einschließlich 20. März 2022 sind öffentliche Veranstaltungen (Konferenzen, Symposien, Sponsionen etc.) weiterhin virtuell abzuhalten.
- Aktivitäten von Campus Sport sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung können unter Einhaltung der 2,5-G-Regel wieder stattfinden.
- Dienstreisen im Inland sowie Dienstreisen ins Ausland sind unter Einhaltung der allgemeinen Präventionsregeln und besonderer Sorgfalt wieder möglich.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand 23.02.2022 - Information für Studierende
Für das kommende Sommersemester wird an der Universität für Weiterbildung Krems wieder vermehrt Präsenz bzw. Hybrid-Lehre unter Einhaltung von COVID-19 relevanten Sicherheitsbestimmungen ermöglicht.
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen vor Ort gilt bis vorerst bis 20. März 2022 die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) an Stelle der bisherigen 2-G-Regel.
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Stand: 13.01.2022 – Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung und den gesamtösterreichischen Entwicklungen hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie den verantwortlichen Stellen der Universität bestehende Festlegungen verlängert und folgende neue Festlegungen getroffen:
- Der grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz (max. 1 Person pro Büro; siehe Information vom 19.11.2021) unter Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen wird bis einschließlich 28. Februar 2022 verlängert.
- Die bisher getroffenen Festlegungen für den grundsätzlichen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb (siehe Information vom 19.11.2021) bleiben bis 28. Februar 2022 aufrecht.
- Die Abhaltung von wichtigen Besprechungen vor Ort ist nur noch im Ausnahmefall möglich, wenn nicht digital durchführbar und absolut notwendig. Dabei gilt strikte Einhaltung der 2G-Regel sowie das Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Besprechung. Zusätzlich wird ein PCR-Test empfohlen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie an den richtigen Umgang mit FFP2-Masken erinnern.
- Bezüglich der aktuellen behördlichen Regelungen der Definition von Kontaktpersonen folgen Informationen und Details durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand 13.01.2022 - Information für Studierende
In Bezug auf die fortschreitenden gesamtösterreichischen Entwicklungen informieren wir Sie, dass Präsenzlehrveranstaltungen sowie Prüfungen bis einschließlich 28. Februar 2022 weiterhin grundsätzlich digital durchzuführen sind.
Lehrveranstaltungen, die aus didaktischen Gründen nur in Präsenz durchgeführt werden können (etwa in bestimmten Fällen im medizinischen, psychotherapeutischen oder künstlerischen Bereich), dürfen - nach Maßgabe der Einhaltbarkeit der Sicherheitsbestimmungen (2-G-Regel und verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske) - weiterhin physisch vor Ort stattfinden.
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Stand: 10.12.2021 – Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität bestehende Festlegungen verlängert und neue Festlegungen getroffen:
- Der grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz (max. 1 Person pro Büro; siehe Information vom 19.11.2021) unter Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen wird bis einschließlich 16. Jänner 2022 verlängert.
- Um die Sicherheit für Studierende und Mitarbeiter_innen zu erhöhen, wurde die Festlegung getroffen, dass bei der Einstellung von neuen Mitarbeiter_innen nur mehr geimpfte Personen eingestellt werden (mit Ausnahme von Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können). Weitere Informationen dazu folgen durch die DLE Personalsuche und Personalentwicklung.
- Die Abhaltung von wichtigen Besprechungen vor Ort ist unter strikter Einhaltung der 2G-Regel sowie zusätzlichem PCR-Test möglich. Für Personen ohne PCR-Test ist das Tragen einer FFP2-Maske während der gesamten Besprechung notwendig.
Über neue Festlegungen ab dem 17. Jänner 2022 insbesondere auch im Zusammenhang mit den fortschreitenden gesamtösterreichischen Entwicklungen und den damit verbundenen Perspektiven einer wieder verstärkten Präsenz in Forschung, Lehre und Verwaltung werden wir Sie wie gewohnt rechtzeitig informieren.
Die bisher getroffenen Festlegungen des Rektorats und Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit bleiben aufrecht. Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand 10.12.2021 - Information für Studierende
Präsenzlehrveranstaltungen sowie Prüfungen sind bis einschließlich 16. Jänner 2022 grundsätzlich digital durchzuführen.
Lehrveranstaltungen, die aus didaktischen Gründen nur in Präsenz durchgeführt werden können (etwa in bestimmten Fällen im medizinischen, psychotherapeutischen oder künstlerischen Bereich), dürfen - nach Maßgabe der Einhaltbarkeit der Sicherheitsbestimmungen (2-G-Regel und verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske) - weiterhin physisch vor Ort stattfinden.
[...]
Stand 19.11.2021 - Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem „Führungsteam COVID-19 Betrieb“ sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität neue Festlegungen getroffen, die von Montag, 22. November 2021 bis einschließlich 12. Dezember 2021 gelten:
- Die Universität für Weiterbildung Krems wechselt wieder in den grundsätzlichen Online-Betrieb. Ab sofort ist Homeoffice für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität für Weiterbildung Krems für den Zeitraum der verfügten Ausgangsregelungen der Behörden bis 12. Dezember 2021 genehmigt. Ein zusätzlicher IDM-Antrag ist nicht notwendig. Bei Tätigkeiten, bei denen keine physische Präsenz vor Ort notwendig ist, ist Homeoffice empfohlen. Es ist möglich, notwendige Tätigkeiten vor Ort durchzuführen, unter sorgfältiger Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen und maximal eine Person/Büro. Die Führungskräfte sind angehalten, den grundsätzlichen Online-Betrieb (Homeoffice) sowie gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Organisationseinheit vor Ort sicherzustellen. Alle Mitarbeiter_innen sind weiterhin berechtigt, das Gebäude zu betreten. Bitte beachten Sie die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht auf den Gängen außerhalb des eigenen Büros. Anbei finden Sie eine Bestätigung der Universität, die Sie erforderlichenfalls am Weg zur Arbeit vorweisen können. Die PCR-Testmöglichkeit unseres Universitätslabors für Mitarbeiter_innen und Studierende bleibt weiter bestehen.
- Präsenzlehrveranstaltungen sowie Prüfungen sind digital durchzuführen. Lehrveranstaltungen, die aus didaktischen Gründen nur in Präsenz durchgeführt werden können (etwa in bestimmten Fällen im medizinischen, psychotherapeutischen oder künstlerischen Bereich), dürfen - nach Maßgabe der Einhaltbarkeit der aktuellen Sicherheitsbestimmungen - abweichend weiterhin physisch vor Ort stattfinden. Hierbei gilt weiterhin die 2-G-Regel, zusätzlich eine Verpflichtung zum permanenten Tragen einer FFP2-Maske sowie eine vorherige Information an das Vizerektorat Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung (vizerektorat.lehre@donau-uni.ac.at).
- Generell sind persönliche Kontakte auf das absolute Minimum zu reduzieren. Besprechungen jeglicher Art sind grundsätzlich digital durchzuführen. Sind Besprechungen vor Ort notwendig, dann nur unter strikter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, 2,5-G-Regel und Tragen einer FFP2-Maske bei jedem Kontakt.
- Bis auf Weiteres sind alle öffentlichen Veranstaltungen (Konferenzen, Symposien, Sponsionen etc.) virtuell abzuhalten.
- Aktivitäten von Campus Sport finden ausschließlich digital statt.
- Dienstreisen sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Mitarbeiter_innen mit Betreuungspflichten können Kinderbetreuungszeiten in Anspruch nehmen. Dies ist auch tage- oder stundenweise in Kombination mit Homeoffice möglich. Das diesbezügliche Formular finden Sie im Infowiki auf der Seite der DLE Personalmanagement. Für Mitarbeiter_innen mit COVID-19 Risikoattest, bei welchen Homeoffice oder Präsenz nicht möglich ist, gibt es Möglichkeiten für Freistellungen, wenden Sie sich bitte an die DLE Personalmanagement.
Die bisher getroffenen Festlegungen des Rektorats und Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit bleiben aufrecht. Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 19.11.2021 – Information für Studierende
Wie in den Medien berichtet, hat die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekanntgegeben.
Ab Montag 22. November 2021 bis einschließlich 12. Dezember 2021 sind Präsenzlehrveranstaltungen sowie Prüfungen digital durchzuführen.
Es werden daher in diesem Zeitraum auch an der Universität für Weiterbildung Krems keine Präsenzveranstaltungen am Campus stattfinden; dies gilt auch für Lehrveranstaltungen, die (etwa im Rahmen von Kooperationslehrgängen) außer Haus abgehalten werden.
[...]
Stand: 17.11.2021 – Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung und den gesamtösterreichischen Entwicklungen hat das Rektorat in Abstimmung mit dem "Führungsteam COVID-19 Betrieb" sowie den verantwortlichen Stellen der Universität folgende neue Festlegungen getroffen, die ab dem 22. November 2021 gelten:
- Für die Präsenzlehre gilt die 2-G-Regel (geimpft, genesen). Wenn die Einhaltung der 2-G-Regel nicht von allen beteiligten Personen möglich ist, wird auf Online-Lehre oder Hybrid-Lehre umgestellt. Die diesbezüglichen Festlegungen sind von der Lehrgangsleitung zu treffen. Bei etwaigen Fragen dazu melden Sie sich bitte beim Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit unter arbeitsschutz@donau-uni.ac.at oder DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000).
- Bis auf Weiteres sind alle öffentlichen Veranstaltungen (Konferenzen, Symposien, Sponsionen etc.) virtuell abzuhalten.
- Dienstreisen sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Zur zusätzlichen Kontaktreduktion ist es möglich, zeitweise unbenützte Büro- oder Seminarräumlichkeiten in Abstimmung mit den jeweiligen Kolleg_innen zu nutzen. Darüber hinaus weisen wir auf die Möglichkeiten hin, die unsere Rahmenbedingungen zu Homeoffice und Mobilem Arbeiten bieten.
Unter den nachstehenden Links finden Sie zur Unterstützung Informationen zu den Impfmöglichkeiten (insbesondere auch zur Drittimpfung) in Niederösterreich (https://notrufnoe.com/impfung) und der Stadt Wien (https://impfservice.wien/).
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 17.11.2021 – Information für Studierende
Ab dem 22. November 2021 gelten folgende COVID-19 relevanten Sicherheitsbestimmungen bezüglich des Lehrbetriebs an unserer Universität:
Für die Präsenzlehre gilt die 2-G-Regel (geimpft, genesen) für alle anwesenden Personen.
Wenn Ihnen die Einhaltung der 2-G-Regel nicht möglich ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Lehrgangsleitung auf. Diese entscheidet dann, ob auf Online-Lehre oder Hybrid-Lehre umgestellt wird.
[...]
Stand: 05.11.2021 – Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung und den gesamtösterreichischen Entwicklungen hat das Rektorat in Abstimmung mit dem "Führungsteam COVID-19 Betrieb" sowie den verantwortlichen Stellen der Universität folgende neue Festlegungen getroffen:
- Ab 15. November 2021 gilt für Mitarbeiter_innen, Studierende und externe Besucher_innen die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Die Antigen-Tests haben keine Gültigkeit mehr. Details dazu folgen durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
- Ab 8. November 2021 ist es für Mitarbeiter_innen und Studierende möglich, das PCR-Testangebot unseres Universitätslabors zu nutzen. Nähere Informationen dazu folgen ebenso durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
Unter den nachstehenden Links finden Sie zur Unterstützung Informationen zu den Impfmöglichkeiten (insbesondere auch zur Drittimpfung) in Niederösterreich (https://notrufnoe.com/impfung) und der Stadt Wien (https://impfservice.wien/).
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie ebenso an die konsequente Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht außerhalb des eigenen Büros erinnern.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 05.11.2021 – Information für Studierende
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen vor Ort gilt ab 15. November 2021 die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Die Antigen-Tests haben keine Gültigkeit mehr. Der PCR-Test ist aktuell max. 72 Stunden gültig.
Ab 8. November 2021 ist es für Studierende möglich, das PCR-Testangebot unseres Universitätslabors zu nutzen. Die Testzeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 10:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 9:45 Uhr (Anmerkung: aktualisiert).
[...]
Stand: 22.09.2021 – Information
Wie vor dem Sommer festgelegt, ist für die Lehre im Wintersemester 2021/2022 der Normalbetrieb unter Einhaltung der COVID-19 relevanten Sicherheitsbestimmungen sowie gleichzeitiger Planung und Anwendung von Hybrid-/Online Modellen vorgesehen, um für alle Situationen weiterhin bestmöglich vorbereitet zu sein. Die COVID-19 relevanten Sicherheitsbestimmungen betreffen insbesondere die weitere konsequente Anwendung der 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) bei Lehrveranstaltungen in Präsenz sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Universität.
Folgende neue Festlegungen werden getroffen:
- Einhergehend mit den Regelungen der Österreichischen Bundesregierung gilt nunmehr erneut die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske außerhalb des eigenen Büros an Stelle eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes (MNS-Maske).
- Ebenso einhergehend mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen können Mitarbeiter_innen mit Betreuungspflichten wieder Kinderbetreuungszeiten für ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn es notwendig ist. Die diesbezüglichen Informationen und das Formular finden Sie im Infowiki auf der Seite der DLE Personalmanagement.
An dieser Stelle besonders positiv betonen möchten wir die weitere Verbesserung sowie den Ausbau der Seminarraum-Infrastruktur auf allerhöchstem Niveau. Hier wurde erneut in modernste Technologien investiert, die didaktischen Methoden erweitert und damit eine schon bisherige Stärke der Universität noch weiter intensiviert. Das Servicecenter für Lehrinnovation und Digitale Kompetenzentwicklung (https://infowiki.donau-uni.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=50825415) und das Tech Support Team (https://infowiki.donau-uni.ac.at/display/infowiki/Tech+Support) stehen diesbezüglich jederzeit zur Verfügung.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen (insbesondere die konsequente Einhaltung der 3-G-Regel) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Darüber hinaus möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit einer Impfung ohne Anmeldung direkt am Campus informieren:
Am 1. Oktober 2021 wird von 10:00-18:00 Uhr ein Impfbus am Campus Krems stehen. Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://notrufnoe.com/impfbus/
Stand: 21.09.2021 – Information für Studierende
Für das kommende Wintersemester ist an der Universität für Weiterbildung Krems ein weitestgehender Normalbetrieb unter Einhaltung von COVID-19 relevanten Sicherheitsbestimmungen vorgesehen. Gleichzeitig sind - wie bisher - Hybrid-/Online Modelle als Option mitgeplant, um für Sie in sämtlichen Situationen den bestmöglichen Studienfortschritt zu gewährleisten.
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen vor Ort gilt derzeit die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). In den Gebäuden der Universität herrscht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Während einer Lehrveranstaltung vor Ort darf am zugeteilten Sitzplatz die FFP2-Maske abgenommen werden.
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Stand: 04.08.2021 - Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung und den gesamtösterreichischen Entwicklungen wurde folgende neue Festlegung getroffen:
Ab 09.08.2021 gilt betreffend 3-G-Regel getestet, genesen oder geimpft, die Impfung nunmehr ab dem ersten Tag der Zweitimpfung. Für Impfungen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, bleiben die Regelungen unverändert.
Die bisherigen Festlegungen bleiben aufrecht (siehe Information vom 1. Juli 2021).
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 01.07.2021 – Information
Einhergehend mit den eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen der Österreichischen Bundesregierung sowie den Entwicklungen, insbesondere im öffentlichen Bereich (u.a. Wiederaufnahme des normalen Dienstbetriebes in der öffentlichen Verwaltung/Bundesdienst etc.) sowie in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” und den verantwortlichen Stellen in der Universität werden folgende neue Festlegungen getroffen:
Ab 5. Juli 2021 wird der reguläre Präsenzbetrieb unter Einhaltung der 3-G-Regel an der Universität für Weiterbildung Krems für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder aufgenommen.
Bedingung dafür ist die Einhaltung der 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft - ab dem 22. Tag der Erstimpfung) in Zusammenhang mit der sicheren Belegung der Büros. Wenn eine sichere Raumbelegung betreffend Personenzahl und Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet ist, kann punktuell Telearbeit abweichend der geltenden Richtlinie möglich und notwendig sein. Im Einklang mit den Festlegungen der Österreichischen Bundesregierung gilt nunmehr die Verpflichtung zum Tragen einer MNS-Maske außerhalb des eigenen Büros (FFP2-Maske weiterhin möglich). Ebenso wieder möglich sind Besprechungen auf Basis adaptierter Sicherheitsbestimmungen. Eine gesonderte Information zu den neuen und angepassten Sicherheitsbestimmungen folgt erneut durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit. Die Gesundheit aller Universitätsangehörigen hat weiterhin absolute Priorität und diese grundsätzliche Haltung wird selbstverständlich konsequent weiterverfolgt.
Die bisher getroffenen Festlegungen für den grundsätzlichen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb bleiben bis auf weiteres auch über den 4. Juli 2021 hinaus aufrecht. Digital nicht-substituierbare Lehrveranstaltungen können weiterhin in Präsenz durchgeführt werden, wofür wie bisher individuelle Sicherheitskonzepte maßgebend sind. Für das Wintersemester 2021/2022 ist der Normalbetrieb unter Einhaltung der COVID-19 relevanten Sicherheitsbestimmungen vorgesehen, jedoch sind in der Planung - wie bisher - Dual-/Hybrid-/Online Modelle vorzusehen, um für alle Situationen bestmöglich vorbereitet zu sein.
Ebenfalls wieder möglich sind Konferenzen und Veranstaltungen mit individuellen Sicherheitskonzepten und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Details dazu folgen ebenso durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
Die Universität für Weiterbildung Krems agiert damit weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Informieren Sie uns bitte auch weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 09.06.2021 – Information
Einhergehend mit den eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen der Österreichischen Bundesregierung und der gesamtösterreichischen Entwicklung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem "Führungsteam COVID-19 Betrieb" sowie den verantwortlichen Stellen der Universität folgende Festlegungen getroffen:
- Bis zum 4. Juli 2021 gilt weiterhin der grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz (siehe Information vom 27.01.2021 sowie 16.11.2020) unter Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen.
- Bereits ab kommenden Montag, 14. Juni, ist es überdies möglich, Büros durch zwei Personen zu nutzen, sofern in dem Büro Trennwände installiert sind und die Einhaltung der 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft - ab dem 22. Tag der Erstimpfung) von beiden anwesenden Personen sichergestellt ist.
Ebenso möglich ist die Abhaltung von wichtigen Besprechungen vor Ort unter strikter Einhaltung der 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft - ab dem 22. Tag der Erstimpfung). Details dazu folgen durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit. - Dienstreisen im Inland sowie Dienstreisen ins Ausland sind unter Einhaltung der allgemeinen Präventionsregeln und besonderer Sorgfalt wieder möglich. Davon generell ausgenommen sind Gebiete, für die Reisewarnungen bestehen oder etwaige regionale Quarantäne-Regelungen zu nachteiligen Umständen führen können. Die jeweils aktuell gültigen Reisewarnungen finden Sie hier: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
- Die Eingänge zu den Gebäuden der Donau-Universität Krems sind wieder regulär geöffnet.
- Die bisher getroffenen Festlegungen für den grundsätzlichen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb bleiben aufrecht. Digital nicht substituierbare Lehrveranstaltungen werden weiterhin in Präsenz durchgeführt, wofür wie bisher individuelle Sicherheitskonzepte maßgebend sind.
Über neue Festlegungen ab dem 5. Juli 2021 insbesondere auch im Zusammenhang mit den fortschreitenden gesamtösterreichischen Entwicklungen ("Grüner Pass" etc.) und damit verbundenen neuen Möglichkeiten werden wir Sie wie gewohnt rechtzeitig informieren.
Gleichzeitig verweisen wir auch auf die nächste MitarbeiterInnen-Informationsveranstaltung am 24. Juni 2021 von 10:00-12:00 Uhr, die online stattfinden wird (Zoom-Link im E-Mail der Veranstaltungsankündigung).
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Informieren Sie uns bitte auch weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 19.05.2021 – Information für Studierende
Die bisher getroffenen Festlegungen für den grundsätzlichen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb bleiben aufrecht; digital nicht substituierbare Lehrveranstaltungen werden weiterhin in Präsenz durchgeführt, wofür jeweils individuelle Sicherheitskonzepte (bei Einhaltung des Mindestabstands, FFP2-Masken- und grundsätzlicher Testpflicht) maßgeblich sind; eine Testpflicht besteht ab sofort bei alternativem Vorliegen eines der übrigen "3G's" (geimpft, genesen) nicht mehr. Nähere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls wie gewohnt von Ihrer Lehrgangsleitung.
Der Entlehnbetrieb der Universitätsbibliothek ist weiterhin möglich. Zusätzlich steht wieder eine limitierte Zahl von Lernplätzen im Freihandbereich zur Verfügung.
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Stand: 10.05.2021 - Information
Einhergehend mit den aktuellen Empfehlungen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem "Führungsteam COVID-19 Betrieb" sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität bestehende Festlegungen verlängert:
- Der grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz (max. 1 Person pro Büro; siehe Information vom 27.01.2021 sowie 16.11.2020) unter Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen wird bis 4. Juli 2021 verlängert. Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit verwiesen, bei freien Räumen und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen wieder verstärkt vor Ort präsent sein zu können.
- Die bisher getroffenen Festlegungen für den grundsätzlichen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb bleiben aufrecht.
Darüber hinaus werden seitens der Universität auch weiterhin Selbsttests zur Verfügung gestellt. Es wird empfohlen, diese beim Arbeiten in Präsenz nach Möglichkeit durchzuführen (Informationen zur Anwendung und Ausgabe der Tests erhalten Sie im Infowiki). Ebenso weiterhin stehen FFP2-Masken zur Verfügung (weitere Informationen im Infowiki).
Über Festlegungen ab dem 4. Juli 2021 insbesondere auch im Zusammenhang mit den fortschreitenden gesamtösterreichischen Entwicklungen ("Grüner Pass" etc.) und damit verbundenen neuen Möglichkeiten werden wir Sie wie gewohnt rechtzeitig informieren.
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Informieren Sie uns bitte auch weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 29.04.2021 - Information
Einhergehend mit den aktuellen Empfehlungen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität bestehende Festlegungen verlängert und neue Festlegungen getroffen:
- Die Durchführung von digital nicht-substituierbaren Lehrveranstaltungen ist ab 3. Mai 2021 unter Einhaltung von sehr hohen Sicherheitsbestimmungen wieder möglich. Informationen dazu folgen durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
- Ebenso wird ab 3. Mai 2021 der Lesesaal der Universitätsbibliothek unter Einhaltung der sehr hohen Sicherheitsbestimmungen wieder eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie auf der Website im Bereich der Universitätsbibliothek.
Bis zum 16. Mai 2021 gilt weiterhin der grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz (siehe Information vom 27.01.2021 sowie 16.11.2020) unter der Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen.
Im Kontext der fortschreitenden Entwicklungen werden wir Sie wie gewohnt rechtzeitig über die neuen Festlegungen informieren, die ab dem 17. Mai 2021 gelten werden.
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki (infowiki.donau-uni.ac.at/display/infowiki/Sicherheitsbestimmungen+COVID-19) bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Informieren Sie uns bitte auch weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 16.04.2021 – Information für Studierende
Die Online-Lehre läuft weiterhin sehr gut und in voller ECTS-Wertigkeit; bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen herzlich für Ihre vielen positiven Rückmeldungen, aber auch Anregungen danken, die wir in die ständige Weiterentwicklung unserer Online-Lehrveranstaltungen didaktisch und technisch einfließen lassen.
Dennoch hätten wir Ihnen für die Zeit nach Ostern sehr gerne eine Lockerung des derzeitigen strengen Maßstabes, unter dem Präsenzveranstaltungen stattfinden können, mitgeteilt. Leider ist die aktuelle Infektionslage, insbesondere aber die Situation in den Intensivstationen im Osten Österreichs nach wie vor angespannt, sodass das Land Niederösterreich und auch die Stadt Wien kürzlich bekanntermaßen eine Verlängerung des „Oster-Lockdowns“ bis einschließlich 2. Mai beschlossen haben. Die Universität für Weiterbildung Krems hält sich selbstverständlich an diese Maßnahmen und setzt den Gesundheitsschutz für ihre Studierenden und Lehrenden an erste Stelle. Der Lesesaal der Universitätsbibliothek muss bis vorerst 16. Mai 2021 leider geschlossen bleiben. Der Entlehnbetrieb der Bibliothek bleibt weiterhin aufrecht.
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Stand: 15.04.2021 - Information
Einhergehend mit den aktuellen Empfehlungen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität bestehende Festlegungen verlängert und neue Festlegungen getroffen:
- Der grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz (max. 1 Person pro Büro; siehe Information vom 27.01.2021 sowie 16.11.2020) unter Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen wird bis 16. Mai 2021 verlängert.
- Alle bis 2. Mai 2021 in Präsenz geplanten, digital nicht-substituierbaren Lehrveranstaltungen sind abzusagen bzw. zu verschieben.
- Mitarbeiter_innen mit Betreuungspflichten können vorerst bis 25. April 2021 wieder Kinderbetreuungszeiten für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Diese können erneut auch tage- oder stundenweise in Kombination mit Telearbeit in Anspruch genommen werden. Das diesbezügliche Formular finden Sie weiterhin im Infowiki auf der Seite der DLE Personal. Einhergehend mit den Regelungen für Bildungseinrichtungen kann es zu zeitlichen Adaptierungen kommen, die im Infowiki bekannt gemacht werden.
- Der Lesesaal der Universitätsbibliothek muss bis vorerst 16. Mai 2021 leider geschlossen bleiben. Der Entlehnbetrieb der Bibliothek bleibt weiterhin aufrecht.
- Dienstreisen sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Unter den nachstehenden Links finden Sie zur Unterstützung Informationen zum aktuellen Stand der geplanten zentralen Impfzentren des Landes Niederösterreich (https://notrufnoe.com/impfung/; https://noe.orf.at/stories/3098327/) sowie zum Impfservice der Stadt Wien (https://impfservice.wien/).
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Informieren Sie uns bitte auch weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 07.04.2021 - Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung werden die zuletzt getroffenen Festlegungen bis 18. April 2021 verlängert.
Nächste Woche wird das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie den verantwortlichen Stellen der Universität eine Neubewertung der Situation vornehmen und Sie wie gewohnt rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise informieren.
Stand: 30.03.2021 - Information
Bis 18. April 2021 gelten grundsätzlich weiterhin die zuletzt gesetzten und aktuell gültigen Maßnahmen (“Online-Betrieb”, max. 1 Person pro Büro).
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung gelten ab 1. April 2021 die folgenden neuen und zusätzlichen Festlegungen:
- Alle bis 11. April 2021 in Präsenz geplanten, digital nicht-substituierbaren Lehrveranstaltungen sind abzusagen bzw. zu verschieben.
- Der Lesesaal der Universitätsbibliothek muss leider voraussichtlich bis 11. April 2021 geschlossen werden.
- Mitarbeiter_innen mit Betreuungspflichten können voraussichtlich bis 11. April 2021 wieder Kinderbetreuungszeiten für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Diese können erneut auch tage- oder stundenweise in Kombination mit Telearbeit in Anspruch genommen werden. Das diesbezügliche Formular finden Sie weiterhin im Infowiki auf der Seite der DLE Personal.
- Campus Kids wechselt in den Notbetrieb. Über die Rahmenbedingungen wurden die betroffenen Kolleg_innen direkt informiert.
- Darüber hinaus werden seitens der Universität auch Selbsttests zur Verfügung gestellt. Es wird empfohlen, diese beim Arbeiten in Präsenz nach Möglichkeit durchzuführen. Informationen dazu folgen durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki (https://infowiki.donau-uni.ac.at/display/infowiki/Sicherheitsbestimmungen+COVID-19) bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 25.02.2021 - Information
Das Rektorat beobachtet gemeinsam mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie den verantwortlichen Stellen der Universität laufend die Situation und verlängert bereits bestehende Festlegungen sowie hat nachstehende neue Festlegungen getroffen:
Die zuletzt eingeführten Maßnahmen des verpflichtenden Tragens von FFP2-Masken sowie eines Mindestabstands von 2 Metern zu anderen Personen wird bis auf Weiteres verlängert.
Bis zum 18. April 2021 gilt weiterhin der grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz (siehe Information vom 16.11.2020 sowie 27.01.2021) unter Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen.
Ab dem 1. März 2021 werden folgende neue Maßnahmen eingeführt:
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht jeweils am Dienstag Vormittag die Möglichkeit eines offiziellen Antigen-Schnelltests auf COVID-19 (“Eintrittstest”) an der Universität nach vorheriger Anmeldung. Informationen dazu finden Sie im Infowiki (https://infowiki.donau-uni.ac.at/display/infowiki/Antigen-Eintrittstest).
- Der Lesesaal der Universitätsbibliothek wird unter Einhaltung der sehr hohen Sicherheitsbestimmungen eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie auf der Website im Bereich der Universitätsbibliothek (https://www.donau-uni.ac.at/de/universitaet/service/bibliothek.html).
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Bis auf Weiteres gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki (https://infowiki.donau-uni.ac.at/display/infowiki/Sicherheitsbestimmungen+COVID-19) bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Informieren Sie uns bitte auch weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 27.01.2021 - Information
Einhergehend mit den Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität bereits bestehende Festlegungen verlängert sowie neue Festlegungen getroffen:
- Der aktuell gültige grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz (siehe Information vom 16.11.2020) unter Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen sowie die begleitenden Maßnahmen werden bis einschließlich 18. April 2021 verlängert.
Zusätzlich zu den bisherigen Sicherheitsbestimmungen gelten folgende Maßnahmen (vorerst bis einschließlich 14. Februar 2021):
- Der Mindestabstand wird auf mindestens 2 Meter von anderen Personen ausgeweitet.
- Es ist verpflichtend, eine FFP2-Maske bei jedem Kontakt sowie außerhalb des eigenen Büros zu tragen.
Eine gesonderte Information zu FFP2-Masken sowie zur Möglichkeit von freiwilligen Antigen-Selbsttests folgt durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit, der diese auch zur Verfügung stellen kann.
Die Studierenden werden über die aktuellen Rahmenbedingen informiert. Die bisher getroffenen Festlegungen für den grundsätzlichen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb bleiben aufrecht.
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Informieren Sie uns bitte auch weiterhin über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 27.01.2021 – Information für Studierende
Angesichts der aktuellen Lage und der aufrechten behördlichen Empfehlungen und Vorgaben wird – wie an den anderen öffentlichen Universitäten auch – im Sommersemester der Lehr- und Prüfungsbetrieb weitgehend digital nach dem Grundsatz „soviel Onlinebetrieb wie möglich, soviel Präsenz wie nötig“ stattfinden.
Die Situation und Rahmenbedingungen werden laufend beobachtet. Aus heutiger Sicht werden wir Mitte April 2021 neu beurteilen können, ob die derzeit hohen Sicherheitsbestimmungen schrittweise wieder gelockert werden. Über Änderungen werden wir Sie selbstverständlich wie gewohnt rechtzeitig informieren. Obwohl Vorhersagen nur mit Vorbehalt gemacht werden können, hoffen wir darauf, dass angesichts der Entwicklungen in den nächsten Monaten im Wintersemester 2021/22 wieder ein weitgehend regulärer Präsenzbetrieb unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen am Campus möglich sein wird.
Unsere Online-Lehre wird stetig weiterentwickelt und digitales Lehren und Lernen mit unserem hohen Standard und in voller Qualität sowie ECTS-Wertigkeit durchgeführt.
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Stand: 15.01.2021 - Information
Bis 31. Jänner 2021 gelten grundsätzlich weiterhin die zuletzt gesetzten und aktuell gültigen Maßnahmen (“Online-Betrieb”, max. 1 Person pro Büro).
Das Rektorat beobachtet gemeinsam mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie den verantwortlichen Stellen der Universität laufend die Situation und wird in der letzten Jännerwoche rechtzeitig neue Festlegungen treffen.
Aufgrund der adaptierten Rahmenbedingungen für Kindergärten und Schulen seitens der Österreichischer Bundesregierung wird die bestehende Regelung für MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten vorerst bis zur Öffnung von Kindergarten und Schulen verlängert: Kinderbetreuungszeiten können weiterhin auch tage- oder stundenweise in Kombination mit Telearbeit in Anspruch genommen werden. Das diesbezügliche Formular finden Sie im Infowiki auf der Seite der DLE Personal. Campus Kids bleibt für einen Notbetrieb geöffnet.
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki (https://infowiki.donau-uni.ac.at/display/infowiki/Sicherheitsbestimmungen+COVID-19) bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 23.12.2020 - Information
Das Rektorat wird in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität die Situation in den kommenden Wochen beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen analysieren und entsprechende Festlegungen treffen.
Bis 31. Jänner 2021 gelten grundsätzlich die zuletzt festgelegten Maßnahmen.
MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten können für die Zeit von 7. bis einschließlich 17. Jänner 2021 Kinderbetreuungszeiten in Anspruch nehmen. Dies ist auch tage- oder stundenweise in Kombination mit Telearbeit möglich. Das diesbezügliche Formular finden Sie im Infowiki auf der Seite der DLE Personal. Campus Kids bleibt für einen Notbetrieb geöffnet. Über die Rahmenbedingungen wurden die betroffenen KollegInnen direkt informiert.
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auch noch einmal auf die nächste MitarbeiterInnen-Informationsveranstaltung am 14. Jänner 2021 von 10:00-12:00 Uhr, die erneut online stattfinden wird (Zoom-Link folgt im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail).
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Bis auf Weiteres gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 03.12.2020 - Information
Einhergehend mit den Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität folgende Festlegung getroffen:
Der aktuell gültige grundsätzliche Online-Betrieb mit Möglichkeit der Präsenz unter Einhaltung der hohen Sicherheitsbestimmungen sowie die begleitenden Maßnahmen (siehe Information vom 16.11.2020) werden bis zum 31. Jänner 2021 verlängert. Angepasst werden die Regelungen für Sonderbetreuung aufgrund der ab kommendem Montag wieder regulär geöffneten Kindergärten und Pflichtschulen; die betroffenen KollegInnen werden darüber direkt und via Infowiki informiert.
Die Donau-Universität Krems agiert damit weiterhin mit besonderer Sorgfalt, Planbarkeit und Umsicht. Gleichzeitig ist zu betonen, dass die letzten Wochen - wie bereits im Frühjahr - gezeigt haben, dass der Betrieb der Universität sehr gut funktioniert. Wir danken an dieser Stelle deshalb explizit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie auch weiterhin so engagiert und gewissenhaft vorgehen und damit einen wertvollen Beitrag, nicht nur für die Universität, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Sinne leisten.
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auch auf die nächste MitarbeiterInnen-Informationsveranstaltung am 14. Jänner 2021 von 10:00-12:00 Uhr, die erneut online stattfinden wird (Zoom-Link folgt im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail).
Die bisher getroffenen Festlegungen des Rektorats und Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit bleiben aufrecht. Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 16.11.2020 - Information
Einhergehend mit den aktuellen Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität bereits bestehende Festlegungen verlängert sowie neue Festlegungen getroffen, die bis einschließlich 6. Dezember 2020 gelten:
Die Donau-Universität Krems wechselt wieder in den grundsätzlichen Online-Betrieb. Ab sofort ist Telearbeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Donau-Universität Krems für den Zeitraum der verfügten Ausgangsregelungen der Behörden genehmigt. Bei Tätigkeiten, bei denen keine physische Präsenz vor Ort notwendig ist, ist Telearbeit vorzuziehen. Die Führungskräfte sind angehalten, den grundsätzlichen Online-Betrieb (Telearbeit) sowie gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Organisationseinheit sicherzustellen. Bei notwendigen Tätigkeiten vor Ort gilt weiterhin maximal eine Person pro Büro. Alle MitarbeiterInnen sind weiterhin berechtigt, das Gebäude zu betreten. Unter diesem Link zu Infowiki finden Sie eine Bestätigung der Universität, die Sie erforderlichen Falles am Weg zur Arbeit vorweisen können.
Die bisher getroffenen Festlegungen für den digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb bleiben aufrecht. Lehrveranstaltungen, die aus didaktischen Gründen nur in Präsenz durchgeführt werden können (etwa in bestimmten Fällen im medizinischen oder künstlerischen Bereich), dürfen - nach Maßgabe der Einhaltbarkeit der aktuellen Sicherheitsbestimmungen - demgegenüber weiterhin physisch vor Ort stattfinden. Hierbei gilt jedoch zusätzlich eine Verpflichtung zum permanenten Tragen einer MNS-Maske sowie eine vorherige Information an das Vizerektorat Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung (vizerektorat.lehre@donau-uni.ac.at).
Generell sind persönliche Kontakte auf das absolute Minimum zu reduzieren. Besprechungen jeglicher Art sind grundsätzlich digital durchzuführen. Sind Besprechungen vor Ort notwendig, dann nur unter strikter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Tragen einer MNS-Maske bei jedem Kontakt.
Veranstaltungen und Konferenzen sind weiterhin nur digital möglich.
Dienstreisen sind weiterhin nicht möglich.
Der Entlehnbetrieb der Bibliothek bleibt weiterhin aufrecht.
MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten können Kinderbetreuungszeiten in Anspruch nehmen. Dies ist auch tage- oder stundenweise in Kombination mit Telearbeit möglich. Das diesbezügliche Formular finden Sie im Infowiki auf der Seite der DLE Personal.
Campus Kids bleibt für einen Notbetrieb geöffnet. Über die neuen Rahmenbedingungen wurden die betroffenen KollegInnen direkt informiert.
Die bisher getroffenen Festlegungen des Rektorats und Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit bleiben aufrecht. Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 04.11.2020 - Information
Einhergehend mit den aktuellen Empfehlungen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität bereits bestehende Festlegungen verlängert sowie neue Festlegungen getroffen, die vorerst bis Jahresende gelten:
- Grundsätzlich gilt weiterhin Präsenzbetrieb. Die Führungskräfte sind angehalten, den Betrieb vor Ort in der jeweiligen Organisationseinheit sicherzustellen. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung ist ab dem organisatorisch nächstmöglichen Zeitpunkt dabei sicherzustellen, dass nicht mehr als eine Person pro Büro anwesend ist. Dazu ist in Abstimmung mit der Führungskraft Telearbeit zu nutzen (Details zur Vorgehensweise).
- Präsenzveranstaltungen und Prüfungen werden - wenn dies didaktisch möglich ist - im Online-Format durchgeführt. Lehrveranstaltungen, die aus didaktischen Gründen nur in Präsenz durchgeführt werden können (etwa in bestimmten Fällen im medizinischen oder künstlerischen Bereich), dürfen – nach Maßgabe der Einhaltbarkeit der Sicherheitsbestimmungen – demgegenüber weiterhin physisch vor Ort stattfinden. Eine Verschiebung von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen ist soweit wie möglich zu vermeiden. Die Lehrgangsleitungen und Studierenden wurden bereits über die neue Regelung informiert (siehe Information für Studierende vom 2.11.2020). Der Lehrbetrieb im Online-Format hat sich bereits im vergangenen Sommersemester sehr bewährt, was die Ergebnisse der Studierendenbefragung verdeutlicht haben. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement.
- Die Gebäude der Donau-Universität Krems werden nur noch mit MitarbeiterInnen-/Studierenden-Karte betretbar sein. BesucherInnen können nach Voranmeldung und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen weiterhin empfangen werden. Der Zutritt von externen Lehrenden ist erlaubt.
- Veranstaltungen vor Ort sind nicht möglich.
- Dienstreisen sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Keinesfalls möglich sind Dienstreisen in Gebiete, für die Reisewarnungen bestehen oder für die etwaige regionale Quarantäne-Regelungen zu nachteiligen Umständen führen können (siehe die jeweils aktuell gültigen Reisewarnungen).
- Exkursionen sind nicht möglich.
- Veranstaltungen des Campus Sport und der Betrieblichen Gesundheitsförderung finden nicht statt.
Die getroffenen Festlegungen gelten vorerst bis Jahresende. Ende November wird die Situation neu beurteilt werden.
Die bisher getroffenen Festlegungen des Rektorats und Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit bleiben aufrecht.
Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf dieser Webseite. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 02.11.2020 - Information für Studierende
Wie in den Medien berichtet, hat die Bundesregierung am vergangenen Samstag weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekanntgegeben. Unter anderem sollen ab morgen (Dienstag, den 3. November) digital substituierbare Lehrveranstaltungen auf Online-Lehre umgestellt werden. Es werden daher ab diesem Tag auch an der Donau-Universität Krems keine Präsenzveranstaltungen stattfinden, wenn diese didaktisch sinnvoll in einem Online-Format durchgeführt werden können; dies gilt auch für Lehrveranstaltungen, die (etwa im Rahmen von Kooperationslehrgängen) außer Haus abgehalten werden. Lehrveranstaltungen, die aus didaktischen Gründen nur in Präsenz durchgeführt werden können (etwa in bestimmten Fällen im medizinischen oder künstlerischen Bereich), dürfen – nach Maßgabe der Einhaltbarkeit der Sicherheitsbestimmungen – demgegenüber weiterhin physisch vor Ort stattfinden.
In den kommenden Wochen werden wir – wie schon im vergangenen Sommersemester, in dem über 80% unserer Studierenden die stattgefundene Online-Lehre als „sehr gut“ oder „gut“ bewertet haben – Distance Learning in voller Qualität und ECTS-Wertigkeit durchführen.
Nähere Informationen zur konkreten Durchführung Ihrer im November bevorstehenden Lehrveranstaltungen erhalten Sie demnächst von der für Sie zuständigen Lehrgangsleitung; über weitere Entwicklungen werden wir Sie umgehend informieren.
Stand: 30.10.2020 - Information
Die Donau-Universität Krems agiert weiterhin mit besonderer Sorgfalt und gewährleistet mit den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit bereits jetzt ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Die Österreichische Bundesregierung hat die Bekanntgabe möglicher weiterer Schritte gegen die Ausbreitung des Coronavirus angekündigt. Dementsprechend wird das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität in der kommenden Woche weitere Maßnahmen analysieren und gegebenenfalls entsprechende Festlegungen treffen.
Über neue Entwicklungen werden wir Sie wie bisher laufend informieren.
Bis auf Weiteres gelten die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit. Diese finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht weiterhin die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
Stand: 18.09.2020 - Information
Einhergehend mit den Empfehlungen der Österreichischen Bundesregierung hat das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie mit den verantwortlichen Stellen in der Universität entsprechend den behördlichen Rahmenbedingungen folgende neue Festlegungen getroffen:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist es ab kommenden Montag, 21.09.2020, verpflichtend, in den Gebäuden auf den Gängen außerhalb der Büros einen Mund-Nasenschutz zu tragen, an Stelle der bisherigen Empfehlung. Die Verwendung von waschbaren, wiederverwendbaren MNS-Masken ist möglich. Es können im Bedarfsfall Einweg-MNS-Masken im Foyer der Bibliothek, im Service Center für Studierende oder im Bereich der ÖH-Lounge bezogen werden.
Es gelten weiterhin die Sicherheitsbestimmungen des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit.
Für Fragen zur Vorgehensweise bei Verdachtsfällen bzw. Kontakt zu Verdachtsfällen steht nun auch die Telefonnummer DW 7000 (bzw. 02732 893 - 7000) des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit - auch am Wochenende - zur Verfügung. Für allgemeine Anfragen oder Themen zu COVID-19 benutzen Sie bitte weiterhin die Adresse kommunikation@donau-uni.ac.at.
An dieser Stelle möchten wir Sie erneut auf die wichtigsten Hygienebestimmungen hinweisen:
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1m
- Regelmäßige und gründliche Reinigung/Desinfektion der Hände
- Regelmäßiges Lüften der Räume
Darüber hinaus sind Besprechungen möglichst online durchzuführen bzw. vor Ort nur mit geringer Personenzahl und unter Beachtung der für den jeweiligen Raum festgelegten Obergrenzen.
Es gilt weiterhin: Wechseln Sie auch bei ganz leichten Krankheitssymptomen vorsichtshalber in Telearbeit: wenn Sie sich unwohl fühlen oder erste Anzeichen einer Erkältung spüren, bleiben Sie bitte sicherheitshalber in Absprache mit Ihrer direkten Führungskraft zuhause, bis die Symptome wieder vollständig abgeklungen sind.
Grundsätzlich gilt weiterhin der reguläre Präsenzbetrieb. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung besteht bis 31.12.2020 die Möglichkeit, in Abstimmung mit der direkten Führungskraft verstärkt Telearbeit zu nützen. Punktuell möglich ist Telearbeit für Personen mit einem COVID-19-Risiko-Attest, wenn eine sichere Adaptierung von mehrfach belegten Büros nicht möglich ist und bei kurzfristigen Betreuungsnotwendigkeiten. Darüber hinaus können die direkten Führungskräfte individuell im Einvernehmen mit den jeweiligen MitarbeiterInnen verstärkt Telearbeit ermöglichen (Details zur Vorgehensweise). Die direkte Führungskraft ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung des grundsätzlichen Präsenzbetriebes der jeweiligen Organisationseinheit.
Es wird empfohlen, Dienstreisen zu reduzieren. Dienstreisen in Gebiete, für die Reisewarnungen bestehen oder für die etwaige regionale Quarantäne-Regelungen zu nachteiligen Umständen führen können (siehe die jeweils aktuell gültigen Reisewarnungen) sind weiterhin nicht möglich.
Exkursionen in Gebiete mit höherem Risiko (Ampelstufe „Orange“) sind nicht möglich.
Die Durchführung von Veranstaltungen mit externen Gästen ist mit Einhaltung der räumlichen Personenzahlbeschränkungen analog zur Lehre (siehe Übersicht Seminarraumbelegung) nur auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen sowie unter vorheriger Genehmigung durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit möglich.
Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Wir werden Sie wie bisher laufend informieren.
Abschließend bedanken wir uns für Ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen für die Durchführung der Lehre im Wintersemester 2020/2021, die sehr gut voranschreiten. Die Seminarräume der Universität sind bereits überwiegend für die vorgesehenen Szenarien (Dual-, Hybrid- oder gänzlicher Online-Betrieb) adaptiert.
Stand: 09.09.2020 – Information für Studierende
Die Donau-Universität Krems wird im Wintersemester 2020/21 den Lehrbetrieb im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und in Orientierung an die für Universitäten maßgeblichen „COVID-19 Leitlinien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für den gesicherten Hochschulbetrieb“ durchführen. Auf diesen Grundlagen gibt es verschiedene Szenarien, auch Präsenzlehre wird – unter bestimmten Voraussetzungen – wieder möglich sein. Zugrunde gelegt wird ein umfassendes, an die Leitlinien des Ministeriums zum adaptiven Universitätsbetrieb an die „Corona-Ampel“ des Gesundheitsministeriums (grün-gelb-orange-rot) angelehntes COVID 19-Präventionskonzept, das Ihnen rechtzeitig vor Semesterbeginn übermittelt wird.
Es stehen – abhängig von der jeweils geltenden „Ampelstufe“ – für die universitäre Lehre grundsätzlich folgende didaktische Varianten zur Verfügung:
- Präsenzveranstaltungen
- Duale Lehrveranstaltungen (Präsenz- bei gleichzeitiger Liveübertragung aus dem Hörsaal)
- Hybride Szenarien (etwa Blended Learning) oder
- reine Online-Lehre.
Die für Sie zuständige Lehrgangsleitung wird Sie rechtzeitig über das konkrete didaktische Szenario und über die genauen Modalitäten der Präsenz-, Dual-, Hybrid- oder Online-Lehre informieren. Die Donau-Universität Krems ist jedenfalls für alle Varianten gut gerüstet, sodass der Lehrbetrieb für das kommende Studienjahr jedenfalls und in voller Qualität gesichert ist.
Das Wintersemester wird zwar - wie schon das vergangene Semester, in dem überwiegend Online-Lehre stattfand - eine gewisse Herausforderung, doch freue ich mich nicht nur auf die wieder möglichen persönlichen Begegnungen am Campus, sondern auch auf viele Impulse und die zusätzliche örtliche/zeitliche Flexibiliät, die von den neuen, innovativen Lehrformaten ausgehen wird.
Für Rückfragen und weitere Anregungen stehen Ihnen Ihre Lehrgangsleitung sowie das Vizerektorat für Lehre / Wissenschaftliche Weiterbildung jederzeit sehr gerne persönlich zur Verfügung.
Stand: 04.09.2020 – Information
Mit heutigem Tag hat die Österreichische Bundesregierung die “Corona-Ampel” in Betrieb genommen und diesbezügliche Maßnahmen vorgestellt.
Für die Donau-Universität Krems bleiben die aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Bereiches Arbeitsschutz und Sicherheit aufrecht (https://infowiki.donau-uni.ac.at/display/infowiki/Sicherheitsbestimmungen+COVID-19). Diese entsprechen bereits jetzt überwiegend der Ampelstufe “Gelb”.
Für die Lehre im Wintersemester 2020/2021 wurden Anfang August Leitlinien durch das Vizerektorat für Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung erlassen.
Die Hörsäle und Seminarräume der Universität sind für den Semesterstart für alle möglichen Szenarien (Dual-, Hybrid- oder gänzlicher Online-Betrieb) adaptiert. Eine Spezifikation der Leitlinien mit Bezug auf den jeweiligen Ampel-Status sowie anhand der Empfehlungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung von Ende August ist in Vorbereitung.
Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Wir werden Sie wie bisher laufend informieren.
Stand: 30.06.2020 – Information für Studierende
Ein ereignisreiches Sommersemester 2020 neigt sich seinem Ende zu. Die außergewöhnliche Situation rund um COVID-19 brachte vielfältige Herausforderungen; dennoch konnte die Lehre in nahezu allen Curricula online durchgeführt werden. Das war nicht nur durch die bereits langjährige Erfahrung der Donau-Universität Krems in Blended-Learning-Formaten möglich, sondern auch durch das vorbildhafte Mitwirken unserer Lehrenden und das Engagement unserer Studierenden. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle herzlich gratulieren und uns auch für Ihre zahlreichen positiven Rückmeldungen bedanken.
Eine Auswertung unseres Qualitätsmanagements hat ebenso ergeben, dass rund 80 Prozent von Ihnen die vorläufige Umstellung der physischen Präsenzlehre auf Online-Lehre als sehr gut oder gut bewertet haben (Quelle: interne Evaluation aus 125 Lehrveranstaltungen). Die positiven Aspekte reichen von zusätzlichen Lerneffekten bis hin zu neuem Methodenwissen.
Gleichzeitig ist es schon seit einiger Zeit möglich – neben dem digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb – einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die digital nicht durchführbar sind (z.B. praktische Übungen) vor Ort unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen durchzuführen.
Wesentliche Services der Donau-Universität Krems standen nahezu lückenlos zur Verfügung und tun dies natürlich weiterhin: Von der wiedereröffneten Bibliothek (ausgenommen Lesesäle) bis hin zu virtuellen Events unseres Alumni-Clubs. Ebenfalls ist mit 6. Juli 2020 das Gebäude der Donau-Universität Krems wieder regulär geöffnet.
Zur weiteren Perspektive:
Für das Wintersemester 2020 planen wir den Normalbetrieb bzw. regulären Präsenzbetrieb unter Einhaltung von COVID-19-relevanten Sicherheitsbestimmungen.
Sollten sich jedoch dynamische Entwicklungen ergeben, sind wir, wie Sie wissen, betreffend digitale Lehre und Online-Prüfungen bestens gerüstet.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Erfolg für noch verbleibende Prüfungen und Abschlussarbeiten, einen verdient erholsamen Sommer und wir freuen uns ganz besonders auf ein Wiedersehen vor Ort im neuen Semester.
Stand: 22.06.2020 - Information
Neben dem regulären Präsenzbetrieb für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird ab 6. Juli 2020 auch das Gebäude wieder regulär geöffnet unter Einhaltung von COVID-19-relevanten Sicherheitsbestimmungen und der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.
Präsenzlehrveranstaltungen sowie Prüfungen des Sommersemesters 2020 sind jedoch weiterhin bis Ende September 2020 digital durchzuführen (ausgenommen bereits bestehende Möglichkeiten für digital nicht-substituierbare Lehre und Prüfungen sowie die PhD-Summer School).
Ebenfalls bis Ende September 2020 sind Konferenzen und Veranstaltungen der Donau-Universität Krems weiterhin nur digital möglich.
Der gänzliche Normalbetrieb der Donau-Universität Krems ist mit Oktober 2020 geplant - unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt relevanten Sicherheitsbestimmungen und behördlichen Empfehlungen.
Weiterhin punktuell möglich ist Telearbeit im Zusammenhang mit COVID-19 für Personen mit einem COVID-19-Risiko-Attest oder wenn eine sichere Adaptierung von mehrfach belegten Büros nicht möglich ist (Details zur Vorgehensweise).
Gleichzeitig wird festgehalten, dass das Thema Telearbeit zukünftig proaktiv von der Donau-Universität Krems gestaltet wird - neben den bereits bestehenden Regelungen und Möglichkeiten - wir verweisen hier auf die diesbezügliche Maßnahme der Leitstrategie “Verstärkte Berücksichtigung digitaler Transformationsprozesse”, die diese Haltung auch zum Ausdruck bringt.
Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuellste Information gültig.
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Wir werden Sie wie bisher laufend informieren.
Stand: 05.06.2020 – Information
Einhergehend mit den eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen der Österreichischen Bundesregierung sowie den Entwicklungen, insbesondere im öffentlichen Bereich (u.a. Wiederaufnahme des normalen Dienstbetriebes in der öffentlichen Verwaltung/Bundesdienst mit 6. Juli 2020 etc.) sowie in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” und den verantwortlichen Stellen in der Universität werden folgende neue Festlegungen getroffen:
Ab 6. Juli 2020 wird der reguläre Präsenzbetrieb an der Donau-Universität Krems für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder aufgenommen.
Bedingung dafür ist die Einhaltung von neuen und angepassten Sicherheitsbestimmungen (z.B. sichere Belegung in Büros, sichere Durchführung von Besprechungen, Besuch externer Personen etc.). Entsprechend den österreichweit geltenden Regelungen ist es ab 15. Juni 2020 nicht mehr verpflichtend, einen Mund-Nasen-Schutz an der Universität zu tragen. Die Gesundheit aller Universitätsangehörigen hat jedoch weiterhin absolute Priorität und diese grundsätzliche Haltung wird selbstverständlich konsequent weiterverfolgt. Eine gesonderte Information zu den neuen und angepassten Sicherheitsbestimmungen folgt erneut durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
Parallel wird Telearbeit punktuell auch weiterhin möglich und notwendig sein. Die diesbezüglichen Regelungen sind in Vorbereitung und werden ebenso bekanntgegeben. Der grundsätzliche Online-Betrieb (Telearbeit) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird bis 6. Juli 2020 verlängert.
Die bisher getroffenen Festlegungen für den grundsätzlichen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb bleiben bis auf weiteres auch über den 30. Juni 2020 hinaus aufrecht (siehe Information 8.5.2020). Konferenzen und Veranstaltungen sind weiterhin nicht möglich. In diesem Zusammenhang informieren wir, dass die Österreichische Bundesregierung für 10. Juni 2020 neue Maßnahmen für Sommer sowie Herbst angekündigt hat. Auf Basis dessen wird das Rektorat in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie den verantwortlichen Stellen in der Universität eine Neubewertung der Situation vornehmen und Sie darüber erneut informieren.
Betreffend Reisemöglichkeiten teilen wir mit, dass ab 15. Juni 2020 Dienstreisen im Inland sowie ab 6. Juli 2020 Dienstreisen ins Ausland unter Einhaltung der allgemeinen Präventionsregeln und besonderer Sorgfalt möglich sind. Davon generell ausgenommen sind Gebiete, für die Reisewarnungen bestehen oder etwaige regionale Quarantäne-Regelungen zu nachteiligen Umständen führen können. Die jeweils aktuell gültigen Reisewarnungen finden Sie hier: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Betreffend die Ausweitung des Betriebes am Campus wird ab 15. Juni 2020 der Entlehnschalter der Bibliothek geöffnet und allgemein zugänglich sein. Die Lesesäle bleiben weiterhin geschlossen.
Gleichzeitig verweisen wir auch auf die nächste MitarbeiterInnen-Informationsveranstaltung am 24. Juni 2020 von 10:00-12:00 Uhr, die online stattfinden wird (Zoom-Link folgt im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail).
Die bisher getroffenen Festlegungen bleiben aufrecht. Alle Festlegungen und Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuelle Information gültig.
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Wir werden Sie wie bisher laufend informieren.
Stand: 08.05.2020 – Information
Mit 1. Mai 2020 ist in Österreich die COVID-19 Lockerungsverordnung in Kraft getreten. Die österreichischen Universitäten sind davon explizit ausgenommen. Somit gibt es für den Betrieb der Universitäten keine besonderen Einschränkungen mehr, außer generell die Einhaltung folgender grundlegender Präventionsregeln gemäß aktueller Empfehlung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung:
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1m,
- Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung, jedenfalls ausgenommen bei Prüfungen,
- entsprechende andere Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos, falls aufgrund der Eigenart der Tätigkeit bzw. der Situation die Abstandsregeln bzw. der Mund- und Nasenschutz nicht eingehalten werden kann.
Zugleich gibt es weitere Empfehlungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für den Umgang mit der aktuellen Situation (als Zusatzinformation hier sowie hier).
Vor diesem Hintergrund und in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie den verantwortlichen Stellen innerhalb der Universität wurden nachstehende Festlegungen getroffen und Entwicklungen eingeleitet.
Vorweg betonen wir, dass die Donau-Universität Krems weiterhin mit großer Sorgfalt agiert, die Gesundheit aller Universitätsangehörigen absolute Priorität hat und diese grundsätzliche Haltung konsequent weiterverfolgt wird.
Gleichzeitig gilt an dieser Stelle auch ein expliziter Dank für das große Engagement sowie die vorbildlichen Leistungen in Lehre, Forschung und Verwaltung: die Donau-Universität Krems ist sehr gut aufgestellt und seit Beginn der Herausforderungen rund um COVID-19 auf einem besonders guten und proaktiven Kurs.
Die Festlegungen, Entwicklungen sowie Perspektiven:
Grundsätzlich gilt weiterhin der Online-Betrieb (Telearbeit) der Donau-Universität Krems aus derzeitiger Sicht bis 30. Juni 2020. Gleichzeitig geben wir Ihnen ab 18. Mai 2020 die Möglichkeit - wo nötig und sinnvoll - wieder an der Universität vor Ort tätig zu sein, dies unter strikter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasenschutzes außerhalb des eigenen Büros, Abstand mindestens 1 Meter von anderen Personen, max. 1 Person/Büro) sowie vorheriger Abstimmung mit der jeweiligen Führungskraft.
Die Führungskräfte sind angehalten, den grundsätzlichen Online-Betrieb (Telearbeit) sowie die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsbestimmungen bei Tätigkeiten vor Ort sicherzustellen und zu organisieren. Eine gesonderte Information zu aktualisierten Sicherheitsbestimmungen folgt nächste Woche durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit. Eine aktualisierte Information zu Telearbeit und sonstigen Freistellungen (vormals gültig bis 30. April 2020) finden Sie auch im PDF.
Die bisher getroffenen Festlegungen für den digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb bleiben aufrecht. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen digital nicht-substituierbaren Unterricht oder Prüfungen (wie z.B. praktische Übungen) vor Ort durchzuführen. Dies erfordert eine vorherige Genehmigung durch die Dekane, die nur unter Einbeziehung des Bereichs Arbeitsschutz und Sicherheit unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen erteilt werden darf.
Weiters sind neue Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Betriebs von Campus Kids in Abstimmung mit den Behörden in Prüfung und werden den betroffenen Kolleginnen und Kollegen direkt mitgeteilt.
Veranstaltungen, Konferenzen sowie Dienstreisen sind weiterhin nicht möglich.
Betreffend die Durchführung von Universitätslehrgängen im Studienjahr 2020/21 empfehlen wir, entsprechend den jeweiligen Curricula zu planen, aber gleichzeitig eine etwaige Durchführung im Online-Betrieb sicherzustellen.
Für die (auch virtuelle) Nachholung allfälliger Präsenzveranstaltungen gilt weiterhin, dass der Zeitraum von Ende Juli bis Ende August freigehalten werden soll (siehe Information an alle Studierenden vom 8.4.2020).
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Wir werden Sie wie bisher laufend informieren.
Alle Informationen finden Sie gesammelt im Infowiki bzw. auf der Website. Betreffend die Festlegungen ist die jeweils aktuelle Information gültig.
Stand: 16.04.2020 – Information
Die Donau-Universität Krems befindet sich nun seit rund vier Wochen im Online-Betrieb. Vergangene Woche haben wir unsere Studierenden darüber informiert, dass Präsenzveranstaltungen bis 30. Juni 2020 in Online-Formaten durchgeführt werden. Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang für die besonders erfreulichen Entwicklungen sowie positiven Rückmeldungen: der überwiegende Teil der Präsenzveranstaltungen wird Online durchgeführt und die Donau-Universität Krems ist auf einem sehr guten und proaktiven Kurs mit Blick auf die allgemeinen Rahmenbedingungen.
Das Rektorat hatte sich für Mitte April eine Neubewertung der Situation vorgenommen und trifft hiermit unter anderem in Abstimmung mit dem “Führungsteam COVID-19 Betrieb” sowie den verantwortlichen Stellen in der Universität entsprechend den behördlichen Rahmenbedingungen folgende neue Festlegungen:
Der Online-Betrieb (Telearbeit) der Donau-Universität Krems wird grundsätzlich bis 30. Juni 2020 verlängert. Bis zu diesem Zeitraum sollen, wo möglich und sinnvoll, auch geplante Veranstaltungen weiterhin nur online durchgeführt werden. Beispielsweise wird auch die nächste MitarbeiterInnen-Informationsveranstaltung online stattfinden. Auch sämtliche Bewerbungsgespräche für zukünftige Studierende sowie Personalaufnahmeverfahren sind bis zum 30. Juni weiterhin online durchzuführen.
Die Donau-Universität Krems hat bisher mit besonderer Sorgfalt agiert und wird diese Haltung konsequent weiterverfolgen. Bis auf Weiteres gelten daher die bereits gesetzten Maßnahmen (siehe Infowiki bzw. Website).
Gleichzeitig wird im Einklang mit den Festlegungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung schrittweise die Möglichkeit zur physischen Präsenz am Campus vorbereitet:
Ab 4. Mai 2020 wird es für MitarbeiterInnen wieder möglich sein, für notwendige und nur vor Ort physisch durchführbare Tätigkeiten (z.B. Laborbetrieb, Unterstützung der KollegInnen in Telearbeit, etc.) am Campus präsent zu sein, dies unter strikter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasenschutzes außerhalb des eigenen Büros, Abstand mindestens 1 Meter von anderen Personen, max. 1 Person/Büro) sowie unter vorheriger Genehmigung der jeweiligen Führungskraft, die angehalten ist, weiterhin den Online-Betrieb der Donau-Universität Krems (Telearbeit) grundsätzlich sicherzustellen. Eine gesonderte Information zu den Sicherheitsbestimmungen folgt nächste Woche durch den Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit.
Weiters informieren wir, dass die Universitätsbibliothek ab 4. Mai 2020 den Fernleihverkehr wieder aufnimmt.
Die Rahmenbedingungen und ein Zeitpunkt für die Öffnung von Campus Kids ist in Abstimmung mit den Behörden in Prüfung und wird den davon direkt betroffenen Kolleginnen und Kollegen zum gegebenen Zeitpunkt direkt mitgeteilt werden.
Abschließend möchten wir Ihnen auch ein Update betreffend die Analyse von Proben auf COVID-19 in den biomedizinischen Labors der Donau-Universität Krems geben: die Vorbereitungen sind abgeschlossen und bei Bedarf seitens des Zentrallabors des Universitätsklinikums St. Pölten können die Testungen jederzeit aufgenommen werden.
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Wir werden Sie wie bisher laufend informieren.
Stand: 08.04.2020 – Information für Studierende
Wie an anderen öffentlichen Universitäten werden an der Donau-Universität Krems entsprechend den aktuellen Festlegungen der Bundesregierung bis 30. Juni 2020 Präsenzveranstaltungen in Online-Formaten durchgeführt.
Dabei bleibt es unser erklärtes Ziel, Ihren Studienverlauf weiterhin bestmöglich zu unterstützen. Aufgrund der langjährigen Expertise und Stärken im “Blended learning”-Format ist die Donau-Universität Krems für den Einsatz von E-Learning besonders gut aufgestellt. In diesem Zusammenhang möchten wir uns für die vielen positiven Rückmeldungen bedanken. Der überwiegende Teil der Präsenzveranstaltungen wird in Online-Formaten durchgeführt und wir werden diesen aktiven Kurs selbstverständlich weiterhin fortsetzen. Bei Präsenzeinheiten, wo die Umstellung nicht möglich ist, werden diese voraussichtlich nach dem 30. Juni nachgeholt (dabei wird angestrebt, die Zeiträume Ende Juli und August frei zu halten).
Mittlerweile wurde auch sichergestellt, dass Prüfungen online abgehalten werden können. Ebenso ist das Einreichen von Seminar- und Abschlussarbeiten weiterhin wie gewohnt möglich. Sollten durch die COVID-19 Situation verlängerte Abgabefristen notwendig werden, können diese grundsätzlich verlängert werden.
Die Räumlichkeiten der Donau-Universität Krems bleiben zwar weiterhin nicht zugänglich, jedoch möchten wir an dieser Stelle betonen, dass wesentliche Services sowie Ansprechpersonen online bzw. telefonisch für Sie da sind. Die Bibliothek ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiterhin geschlossen, gleichzeitig wird jedoch an einer Lösung für Entlehnungen gearbeitet und wir merken erneut an, dass Ihnen ein großer Teil der wissenschaftlichen Literatur über unsere Online-Datenbanken zur Verfügung steht. Teile von Publikationen, die nicht online verfügbar sind, können auf Anfrage gescannt und via E-Mail verschickt werden.
Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich jederzeit an Ihre Lehrgangsleitung wenden. Zusätzlich finden Sie bei Bedarf auch weitere Informationen zu etwaigen individuellen Themen im Anhang (besondere Problemstellungen durch COVID-19, Fortsetzungsmeldungen,..).
Wir bedanken uns für Ihr Engagement, Ihr Verständnis und Ihre wertvollen Beiträge sowie Mitarbeit in dieser herausfordernden Zeit. Wir sind überzeugt, dass die aktuelle Situation auch viele positive Seiten hat, von neuen methodischen Kompetenzen bis zusätzlichen Lerneffekten.
PDF Studierende Themen und mögliche Fragen
Stand: 30.03.2020 – Information
Die Donau-Universität Krems befindet sich nun seit rund 14 Tagen in Telearbeit. Wir bedanken uns erneut auf diesem Wege ausdrücklich für die beachtlichen Leistungen. Eindrucksvoll wurde unter Beweis gestellt, wie rasch bestehende Lösungen umgesetzt oder neue Lösungen entwickelt wurden und wie umgehend der Betrieb der Donau-Universität Krems in Telearbeit umgestellt wurde. Ob in der Lehre, wie etwa bei der Umstellung von Präsenz- zu Online-Lehrveranstaltungen, in der Forschung oder in der Verwaltung: das Engagement und die Leistungen sind vorbildlich. Selbst Veranstaltungen, wie beispielsweise die EDUdays oder das Verwaltungsrechtliche Forum 2020 (Ergänzung 9.4.: findet voraussichtlich erst nächstes Jahr statt) werden heuer online durchgeführt.
Vor diesem Hintergrund, aber insbesondere in Anbetracht der weiterhin herausfordernden Entwicklungen zu COVID-19 sowie zur Unterstützung der jeweiligen Planungen legt das Rektorat mit heute fest, dass der laufende Betrieb der Donau-Universität Krems in Telearbeit vorerst bis 30. April 2020 fortgesetzt wird und dass Mitte April eine neuerliche Bewertung der Situation erfolgen wird.
Die Festlegungen betreffend Sonderfreistellungen gelten vorerst im vollumfänglichen Ausmaß (siehe PDF). Dieser weiterhin konsequente Umstieg der Donau-Universität Krems auf Telearbeit bedeutet, dass es nicht in allen Bereichen gleichermaßen möglich ist, Ihre Tätigkeit in vollem Umfang der jeweiligen Tätigkeitsbeschreibungen auszuführen. Wo sinnvoll und durchführbar, wird es daher seitens des Rektorats unterstützt, im Sinne einer solidarischen und gesamtverantwortlichen Haltung in Absprache mit Ihrer Führungskraft vorhandene Zeitguthaben abzubauen und bereits vereinbarten bzw. geplanten Urlaub zu konsumieren. Dies ist grundsätzlich auch in Bereichen möglich, in denen Sonderfreistellungen auf Grund von Betreuungspflichten bestehen.
Des Weiteren informieren wir, dass im Sinne unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in den biomedizinischen Labors der Donau-Universität Krems Proben auf COVID-19 analysiert werden. Die Tests erfolgen in enger Kooperation mit dem Zentrallabor des Universitätsklinikums St. Pölten und unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsbestimmungen und stellen einen wertvollen Beitrag zur Ausweitung der Test-Kapazitäten dar. Die diesbezüglichen Vorbereitungen sind bereits im Gange.
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Wir werden Sie wie bisher laufend informieren.
Weitere organisatorische Maßnahmen (z.B. zusätzliche Lösungen für die Postbearbeitung, kontaktlose Abholung von Büchern in der Universitätsbibliothek, ...) sind in Ausarbeitung.
Stand: 20.03.2020 – Information für Studierende
Auch die Donau-Universität Krems ist in einer besonderen und herausfordernden Situation. Ein erklärtes Ziel ist es jedoch, dass wir Sie, sehr geehrte Studierende, bestmöglich in Ihrem Studienverlauf unterstützen und etwaige Verzögerungen so gering wie möglich halten bzw. durch innovative oder auch individuelle Lösungen vermieden werden.
Aktuell hat die Donau-Universität Krems, wie Sie wissen, alle Präsenzveranstaltungen vorerst bis 14. April aufgrund der behördlichen Vorgaben ausgesetzt. Diese werden jedoch, wo möglich und sinnvoll, teilweise in Online-Lehre durchgeführt, eine Nachholung ausgefallener Präsenzeinheiten ist selbstverständlich vorgesehen. Nähere Informationen erhalten Sie dazu von Ihrer Lehrgangsleitung.
[...]
Stand: 17.03.2020 – Information
Die Donau-Universität Krems wurde nun innerhalb kürzester Zeit auf Telearbeit umgestellt.
Um die kommenden Wochen weiterhin bestmöglich zu gestalten, hat das Rektorat der Donau-Universität Krems beschlossen, ein “Führungsteam COVID-19 Betrieb” einzusetzen.
Diesem gehören an:
Friedrich Faulhammer, Viktoria Weber, Thomas Ratka
Rektorat
Stefan Nehrer
Dekan der Fakultät für Gesundheit und Medizin
Gerald Steiner
Dekan der Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung
Christian Hanus
Dekan der Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur
Margit Rathmanner
Leiterin Abteilung Infrastruktur
Stefan Sagl
Leiter Abteilung Kommunikation, Marketing und PR
Dieses Team wird in der nächsten Zeit mit Unterstützung aller verantwortlichen Stellen im Haus und in laufender Abstimmung mit den Behörden die aktuelle Situation aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen sowie Maßnahmen und Entscheidungen aufbereiten, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Studierenden die besondere Situation auch weiterhin so gut bewältigen können.
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Wir werden Sie wie bisher laufend informieren.
Stand: 15.03.2020 – Information
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung und der soeben vom Nationalrat beschlossenen Vorgehensweise sowie in Ergänzung der bereits am Freitag gesetzten Maßnahmen an der Donau-Universität Krems trifft das Rektorat mit heutiger Wirkung folgende Maßnahmen:
- Ab sofort ist Telearbeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Donau-Universität Krems bis auf Weiteres genehmigt.
- Zur Vorbereitung der Telearbeit sollen Sie am Montag nicht mehr an die Universität kommen. Erste Vorbereitungen für einen mittelfristigen Betrieb via Telearbeit können von zu Hause aus erledigt werden. Sollte unmittelbare Telearbeit, auch eingeschränkte Telearbeit nicht möglich sein, bleiben Sie bitte trotzdem zu Hause.
- Sollte aufgrund absolut notwendiger Aufgaben, die nicht verschoben werden können, eine physische Präsenz erforderlich sein, so ist diese so gering wie möglich sowie unter rigoroser Einhaltung der Schutzmaßnahmen durchzuführen.
- Führungskräfte der Universität sind angehalten, ihre jeweiligen Teams nach Möglichkeit noch heute über die getroffenen Maßnahmen telefonisch zu kontaktieren und für deren Umsetzung sorgen.
Die Donau-Universität Krems wird bis 14. April 2020 im größtmöglichen Umfang auf Telearbeit umgestellt. Telearbeit bzw. eingeschränkte Telearbeit ist auch ohne die Verfügbarkeit eines Dienstlaptops möglich. Situationsangepasstes Vorgehen innerhalb der Universität wird seitens des Rektorats ausdrücklich unterstützt.
Erklärtes Ziel des Rektorats ist es, die persönliche Präsenz der MitarbeiterInnen an der Donau-Universität Krems so gering wie möglich zu halten. Sich dadurch ergebende Verzögerungen werden - wie bereits zuletzt kommuniziert - vom Rektorat gegenüber Dritten vertreten werden.
Bitte richten Sie weiterhin etwaige Fragen an kommunikation@donau-uni.ac.at. Diese werden ehestmöglich beantwortet.
In einer herausfordernden Zeit haben wir als Universität eine große Verantwortung und Vorbildwirkung. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe in der jetzigen Situation und die vorbildliche Rolle, die Sie und wir als Universität in den kommenden Wochen einnehmen werden.
Stand: 13.03.2020 – Information
Aufgrund der besonderen Situation betreffend das Thema “Coronavirus” hat das Rektorat nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Betriebsrats folgende weitere Festlegungen getroffen, die bis einschließlich 14. April 2020 gelten:
- Persönliche Kontakte mit Studierenden sind einzustellen.
Das betrifft auch alle Präsenzprüfungen, Aufnahmegespräche etc. - Ab Montag, 16. März, ist der Altbau nur noch über den Eingang beim Café Virginier (Trakt K) frei zugänglich. Alle weiteren Zutritte in den Alt- und Neubau sind nur mit MitarbeiterInnen-Karte bzw. Chip möglich.
- Die Bibliothek sowie das Servicecenter für Studierende werden geschlossen.
- Dienstreisen sind ausnahmslos untersagt.
- Interne Besprechungen sind auf das Notwendigste zu reduzieren.
- In Hinblick auf eine weitgehende Reduktion der Sozialkontakte soll im größtmöglichen Umfang Telearbeit umgesetzt werden, vorrangig für folgende Personengruppen (Details siehe PDF):
- Personen mit schweren Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen und Immunschwäche (auf deren eigenen Wunsch)
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen mit Betreuungspflichten, sofern die Betreuungsleistung nicht anders organisiert werden kann. Unterbringung in Kindergärten, Schulen und bei Großeltern ist keine Alternative!
- Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen - Ist Telearbeit nicht umsetzbar, sind Sonderfreistellungen möglich (Details siehe PDF).
- Für Campus Kids gilt die Regelung, dass Kinder möglichst nicht gebracht werden sollen. Ein eingeschränkter Betrieb wird aufrechterhalten.
- Zum Umgang mit grippeähnlichen Symptomen und ähnlichen Verdachtsfällen siehe PDF.
All diese heute zusätzlich getroffenen Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung des Betriebes der Donau-Universität Krems, der jedoch auf das Notwendigste zu reduzieren ist. Sich dadurch ergebende Verzögerungen sind zu dokumentieren und werden seitens des Rektorats gegenüber Fördergebern und weiteren Stellen vertreten.
Fragen zu diesen Maßnahmen können Sie weiterhin jederzeit an kommunikation@donau-uni.ac.at richten.
Wir bitten Sie, alle Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen und im Sinne einer gemeinsamen Bewältigung der aktuellen Herausforderungen umzusetzen.
Stand: 11.03.2020 – Information
Das Rektorat der Donau-Universität Krems steht im ständigen Austausch mit den Behörden sowie in Abstimmung mit den zuständigen Stellen und informiert auf Basis dessen über folgende neue Festlegungen betreffend das Thema „Coronavirus“:
- Ab 12. März 2020 werden die Lesesäle der Bibliothek vorerst bis einschließlich 4. April 2020 geschlossen. Die Leihstelle ist weiterhin geöffnet. Entlehnungen sind möglich.
- Campus Sport und betriebliche Gesundheitsförderung: Ab 12. März 2020 wird der Kursbetrieb vorerst auch bis einschließlich 4. April 2020 ausgesetzt.
Gleichzeitig soll der allgemeine Forschungsbetrieb unbeschadet der gesetzten Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben. Dienstreisen sind weiterhin möglich, beachten Sie jedoch bitte die aktuellen Reisewarnungen.
Wie bereits am 4. März 2020 kommuniziert, können MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten im Anlassfall, wie z.B. der Schließung einer Schule zu Hause bleiben. Klären sie die weiteren Schritte (Pflegefreistellung, Home-Office etc.) telefonisch mit der jeweiligen Führungskraft.
Die bereits gesetzten Maßnahmen vom 4. März 2020 sowie 10. März 2020 (siehe nachstehend) haben weiterhin Gültigkeit.
Stand: 10.03.2020 – Information
Wie akuellen Medienberichten (Pressekonferenz der Bundesregierung von heute Mittag) zu entnehmen ist, wird es spätestens ab Montag, 16. März 2020, an Hochschulen zur Einstellung von Präsenzlehrveranstaltungen sowie Einschränkungen von Veranstaltungen kommen - vorerst bis 3. April 2020.
Die genaueren behördlichen Auflagen sind noch nicht übermittelt, jedenfalls legt das Rektorat fest, dass bereits ab 11. März 2020 keine Präsenzlehrveranstaltungen an der Donau-Universität Krems durchzuführen sind sowie keine Veranstaltungen mit externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern mehr stattfinden bzw. abzusagen sind - ebenfalls vorerst bis 3. April 2020. Derzeit im Haus laufende Präsenzlehrveranstaltungen können bis Ende der Woche, Sonntag 15. März 2020, weitergeführt werden.
Anberaumte Prüfungen können weiterhin abgehalten werden - bei etwaigen Absagen von Studierenden ist kulant vorzugehen.
Über weitere Maßnahmen sowie organisatorische Informationen werden wir Sie laufend informieren.
Es gelten selbstverständlich auch weiterhin alle Maßnahmen, die bereits in Kraft getreten sind, siehe nachstehend:
Stand: 04.03.2020 – Information
In Abstimmung mit den Behörden ersuchen wir unsere MitarbeiterInnen und Studierenden, folgende Maßnahmen umzusetzen:
Alle Personen, die typische Symptome der Erkrankung an sich feststellen oder sich in den von der WHO benannten Risikogebieten aufgehalten haben, werden aufgefordert, während der ersten 14 Tage nach Rückkehr aus diesen Gebieten ihre sozialen Kontakte stark zu reduzieren und während dieses Zeitraums nicht an die Universität zu kommen. Von der WHO als Risikogebiete benannt sind derzeit: Hongkong, Japan, Südkorea, Iran, Singapur, China, sowie die italienischen Regionen Lombardei, Venetien, Piemont und Emilia-Romagna.
Betroffene Studierende werden gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail für diesen Zeitraum bei der jeweiligen Lehrgangsleitung abzumelden.
Betroffene MitarbeiterInnen werden ersucht, ihre Führungskraft telefonisch oder per E-mail zu informieren. MitarbeiterInnen mit Betreuungspflichten können im Anlassfall, wie z.B. der Schließung einer Schule, zu Hause bleiben. Klären Sie die weiteren Schritte (Pflegefreistellung, Home-Office etc.) telefonisch mit der jeweiligen Führungskraft. Bei Abwesenheiten in diesem Zusammenhang wird aufgrund der besonderen Situation von Krankenbestätigungen abgesehen; die Glaubhaftmachung des Verhinderungsgrundes reicht aus.
Bei Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 sind die Anweisungen der NOTRUF NÖ GMBH zu befolgen: http://notrufnoe.com/coronavirus/ - kontaktieren Sie bitte die Nummer 1450.
Informieren Sie uns bitte über alle (Verdachts-)Fälle unter kommunikation@donau-uni.ac.at
Beachten Sie die aktuellen Reisewarnungen des Ministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/).
Ausführliche Informationen zum Coronavirus (Symptome, Vorgehen und Vorbeugung) sind auf der Website der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) nachzulesen: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus
Bitte beachten Sie weiters die allgemeinen Empfehlungen des Bundesministeriums für Inneres (siehe Pdf Schutzmaßnahmen Corona).
Weitere Informationen für MitarbeiterInnen finden Sie im Infowiki.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie diese jederzeit an kommunikation@donau-uni.ac.at richten. Wir versuchen diese ehestmöglichst zu beantworten.