Mitteilungsblatt 51/2024 vom 23.08.2024
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384.
Druckfehlerberichtigung
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Gebäudetechnik“
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
385.
Druckfehlerberichtigung
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Metalltechnik“
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
386.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Psychotherapie“
Zuvor: „Psychotherapie BSc (CE)“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
387.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Psychotherapie“
Zuvor: „Psychotherapie MSc (CE)“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education)/ MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
388.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Prozess- und Qualitätsmanagement“
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
389.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Executive MBA“
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Executive Master of Business Administration / EMBA, 75 ECTS-Punkte
390.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA“
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 90 ECTS Punkte
391.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Innovation Management“
(bisher: „Innovationsmanagement CP“)
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
392.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitales Bauen“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für digitales Bauen / AEP, 60 ECTS-Punkte
393.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Business Improvisation und Kreativität“
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
394.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Business Improvisation und Kreativität“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
395.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Business Improvisation und Kreativität“
396.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „User Experience Design“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
397.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „User Experience Design“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
398.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „User Experience Design“
399.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Bewegungsentwicklung“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
400.
Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Bewegungsentwicklung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
401.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Bewegungsentwicklung“
402.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Gait Diagnostics and Therapy“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
403.
Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Gait Diagnostics and Therapy“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
404.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Gait Diagnostics and Therapy“
405.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Gesundheitspädagogik“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Gesundheitspädagog_in / AEP, 90 ECTS-Punkte
406.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Gesundheitspädagogik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
407.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Gesundheitspädagogik“
408.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Gesundheitspädagogik“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
409.
Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Gesundheitspädagogik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
410.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Gesundheitspädagogik“
411.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Neurofunktionen in der Logopädie“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
412.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Neurofunktionen in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
413.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Neurofunktionen in der Logopädie“
414.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Spracherwerb in der Logopädie“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
415.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Spracherwerb in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
416.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Spracherwerb in der Logopädie“
417.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Stimme in der Logopädie“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
418.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Stimme in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
419.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Stimme in der Logopädie“
420.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Circular and Return Migration Management“
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Migration und Globalisierung)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
421.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Circular and Return Migration Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
422.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Circular and Return Migration Management“
423.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in professionellem Schulmanagement / AEP, 75 ECTS-Punkte
424.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
425.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“
426.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
427.
Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
428.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“
429.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Asset Management“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
430.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Asset Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
431.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Asset Management“
432.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Project Development“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
433.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Project Development“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
434.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Project Development“
435.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Investment Management“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
436.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Investment Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
437.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Investment Management“
438.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „International Real Estate Valuation“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
439.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „International Real Estate Valuation“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
440.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „International Real Estate Valuation“
441.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Real Estate / AEP, 90 ECTS-Punkte
442.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Real Estate“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
443.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate “
444.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Real Estate“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
445.
Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Real Estate“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
446.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Real Estate“
447.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Asset und Facility Management“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Asset und Facility Management / AEP 60 ECTS-Punkte
448.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Asset und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
449.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Asset und Facility Management“
450.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Facility Management und Projektentwicklung“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Facility Management und Projektentwicklung/ AEP 60 ECTS-Punkte
451.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Facility Management und Projektentwicklung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
452.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Facility Management und Projektentwicklung“
453.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Immobilien und Facility Management“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Immobilien und Facility Management / AEP, 90 ECTS-Punkte
454.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Immobilien und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
455.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Immobilien und Facility Management“
456.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Immobilien und Facility Management“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt), 120 ECTS-Punkte
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
457.
Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Immobilien und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
458.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Immobilien und Facility Management“
459.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Counter-Terrorism, Prevention of Violent Extremism and Intelligence“
(Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen)
Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
460.
Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Counter-Terrorism, Prevention of Violent Extremism and Intelligence“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
461.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Counter-Terrorism, Prevention of Violent Extremism and Intelligence“
462.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Evidenzbasiertes Management Klinischer Postviraler Syndrome“
(Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
463.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Evidenzbasiertes Management Klinischer Postviraler Syndrome“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
464.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Evidenzbasiertes Management Klinischer Postviraler Syndrome“
465.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Baustellenmanagement“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Baustellenmanager_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
466.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Baustellenmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
467.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Baustellenmanagement“
468.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Baubetrieb und Baurecht“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Baukauffrau/Baukaufmann / AEP, 60 ECTS-Punkte
469.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Baubetrieb und Baurecht“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
470.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Baubetrieb und Baurecht“
471.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Produktivität am Bau“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
472.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Produktivität am Bau“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
473.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Produktivität am Bau“
474.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Ökologische Bewertung von Bauprodukten, Bauleistungen und Gebäuden“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
475.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Ökologische Bewertung von Bauprodukten, Bauleistungen und Gebäuden“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
476.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Ökologische Bewertung von Bauprodukten, Bauleistungen und Gebäuden“
477.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bau- und Bauvertragsrecht“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
478.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bau- und Bauvertragsrecht“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
479.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bau- und Bauvertragsrecht“
480.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Innovative Werkzeuge des Bauprozessmanagements“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
481.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Innovative Werkzeuge des Bauprozessmanagements“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
482.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Innovative Werkzeuge des Bauprozessmanagements“
483.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Controlling in Bauunternehmen und Bauprojekten“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 18 ECTS-Punkte
484.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Controlling in Bauunternehmen und Bauprojekten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
485.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Controlling in Bauunternehmen und Bauprojekten“
486.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Modellierens digitaler Bauprojekte“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 27 ECTS-Punkte
487.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Modellierens digitaler Bauprojekte“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
488.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Grundlagen des Modellierens digitaler Bauprojekte“
489.
Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bauablaufplanung und Kostenermittlung in digitalen Bauprojekten“
(Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt)
Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 36 ECTS-Punkte
490.
Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bauablaufplanung und Kostenermittlung in digitalen Bauprojekten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
491.
Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bauablaufplanung und Kostenermittlung in digitalen Bauprojekten“