Mitteilungsblätter 2024

Mitteilungsblatt 77/2024 vom 17.12.2024
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653.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Profilbildung und Spezialisierungen in der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
654.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Profilbildung und Spezialisierungen in der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
655.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Profilbildung und Spezialisierungen in der Sozialen Arbeit“
656.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Transition, Innovation and Sustainability Environments“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß §§ 56 (2) iVm 54d UG, Master of Science / MSc, 120 ECTS-Punkte
657.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Transition, Innovation and Sustainability Environments“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
658.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Transition, Innovation and Sustainability Environments“
659.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bewegungsanalyse und Gangdiagnostik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 21 ECTS-Punkte
660.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bewegungsanalyse und Gangdiagnostik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
661.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bewegungsanalyse und Gangdiagnostik“
662.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Neuroorthopädie – Disability Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in Neuroorthopädie – Disability Management / AEP, 60 ECTS-Punkte
663.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Neuroorthopädie – Disability Management"
664.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 90 ECTS Punkte
665.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Executive MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Executive Master of Business Administration / EMBA, 75 ECTS-Punkte
666.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA Professional“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 120 ECTS-Punkte
667.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA General Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 60 ECTS-Punkte
668.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Digitale Transformation“ (Zuvor: „Digitale Transformation BSc (CE)“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
669.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Demenzstudien“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 70/2024 vom 18.11.2024
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624.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Demenzstudien“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
625.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Demenzstudien“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
626.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Demenzstudien“
627.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
628.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
629.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Logopädie“
630.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Essentials der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS Punkte
631.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Essentials der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
632.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Essentials der Sozialen Arbeit“
633.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Generative KI“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
634.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Generative KI“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
635.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Generative KI“
636.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Digitalisierungspädagogik“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (2) UG
637.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in professionellem Schulmanagement / AEP, 75 ECTS-Punkte
638.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Politische Kommunikation“ (Zuvor: „Politische Kommunikation CP“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
639.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Politische Kommunikation“
640.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Fotografie“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
641.  Veränderung im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität für Weiterbildung Krems
Mitteilungsblatt 64/2024 vom 16.10.2024
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567.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitale Kulturvermittlung in Museen und Sammlungsinstitutionen“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
568.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Digitale Kulturvermittlung in Museen und Sammlungsinstitutionen“
569.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Content- und Community-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
570.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Content- und Community-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
571.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Content- und Community-Management“
572.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Sammlungsarbeit 5.0“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
573.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Sammlungsarbeit 5.0“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
574.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Sammlungsarbeit 5.0"
575.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Nachhaltiges Museum“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
576.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Nachhaltiges Museum“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
577.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Nachhaltiges Museum"
578.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kritische Kulturvermittlung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
579.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Kritische Kulturvermittlung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
580.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Kritische Kulturvermittlung“
581.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Museum und Collection Studies“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
582.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Museum und Collection Studies“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
583.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Museum und Collection Studies“
584.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Inclusivity in Urban Climate Adaptation“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department Bauen und Umwelt) Studium gemäß §§ 56 (2) und 54d UG, Master of Science / MSc, 120 ECTS Punkte
585.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Inclusivity in Urban Climate Adaptation“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
586.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Inclusivity in Urban Climate Adaptation“
587.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Design Thinking und Transdisziplinarität“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
588.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Design Thinking und Transdisziplinarität“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
589.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Design Thinking und Transdisziplinarität“
590.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „KI-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
591.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „KI-Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
592.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „KI-Management“
593.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Management im Gesundheitswesen mit Spezialisierung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master Professional / MPr, 90 ECTS-Punkte
594.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Management im Gesundheitswesen mit Spezialisierung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
595.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Management im Gesundheitswesen mit Spezialisierung“
596.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA Professional“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 120 ECTS-Punkte
597.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA Professional“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
598.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „MBA Professional“
599.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bedürfnisgerechte Begleitung von Menschen mit Demenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
600.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bedürfnisgerechte Begleitung von Menschen mit Demenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
601.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bedürfnisgerechte Begleitung von Menschen mit Demenz“
602.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Praxisforschung Demenz und Hirngesundheit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
603.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Praxisforschung Demenz und Hirngesundheit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
604.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Praxisforschung Demenz und Hirngesundheit“
605.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Praxisorientierte Förderung von Menschen mit Demenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für die Beratung und Förderung von Menschen mit Demenz / AEP, 60 ECTS-Punkte
606.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Praxisorientierte Förderung von Menschen mit Demenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
607.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Praxisorientierte Förderung von Menschen mit Demenz“
608.  Stellenausschreibung – Assistant Professor for Corporate Sustainability (m/f/d) (Tenure-Track)
609.  Stellenausschreibung – Early-Stage Researcher – PhD Student (m/f/d)
610.  Stellenausschreibung – Early-Stage Researcher – PhD Student (m/f/d)
611.  Stellenausschreibung – Early-Stage Researcher - PhD Student (m/f/d)
Mitteilungsblatt 58/2024 vom 20.09.2024
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514.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Crossmediale Ausstellungsentwicklung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
515.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Crossmediale Ausstellungsentwicklung“
516.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitales Sammlungswesen“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
517.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Digitales Sammlungswesen“
518.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Chiropraktik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
519.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Strategische Digitale Kommunikation“ Zuvor: „Digitale Kommunikation CP“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
520.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Strategische Digitale Kommunikation“
521.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Public Relations“ (bisher: „Strategische Kommunikation und PR CP“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
522.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Public Relations“
523.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen der Kommunikation“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
524.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen der Kommunikation“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
525.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Grundlagen der Kommunikation“
526.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kommunikationsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
527.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Kommunikationsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
528.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Kommunikationsmanagement“
529.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Führungskommunikation“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
530.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Führungskommunikation“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
531.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Führungskommunikation“
532.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Innovation Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
533.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Innovation Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
534.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Innovation Management“
535.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitales Sammlungswesen Essentials“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
536.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Digitales Sammlungswesen Essentials“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
537.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Digitales Sammlungswesen Essentials“
538.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Bildwissenschaft“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
539.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Bildwissenschaft“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
540.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Bildwissenschaft“
541.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Cultural Property Protection and Disaster Response“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
542.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Cultural Property Protection and Disaster Response“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
543.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Cultural Property Protection and Disaster Response“
544.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „KI-Service Design“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
545.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „KI-Service Design“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
546.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „KI-Service Design“
547.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Kernkompetenzen der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in der Sozialen Arbeit / AEP, 60 ECTS-Punkte
548.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Kernkompetenzen der Sozialen Arbeit“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
549.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Kernkompetenzen der Sozialen Arbeit“
550.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Managements“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für Grundlagen des Managements / AEP, 60 ECTS-Punkte
551.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Managements“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
552.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Grundlagen des Managements“
Mitteilungsblatt 51/2024 vom 23.08.2024
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384.  Druckfehlerberichtigung Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Gebäudetechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
385.  Druckfehlerberichtigung Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Metalltechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
386.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Psychotherapie“ Zuvor: „Psychotherapie BSc (CE)“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
387.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Psychotherapie“ Zuvor: „Psychotherapie MSc (CE)“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education)/ MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
388.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Prozess- und Qualitätsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
389.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Executive MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Executive Master of Business Administration / EMBA, 75 ECTS-Punkte
390.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 90 ECTS Punkte
391.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Innovation Management“ (bisher: „Innovationsmanagement CP“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
392.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Digitales Bauen“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in für digitales Bauen / AEP, 60 ECTS-Punkte
393.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Business Improvisation und Kreativität“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
394.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Business Improvisation und Kreativität“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
395.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Business Improvisation und Kreativität“
396.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „User Experience Design“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
397.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „User Experience Design“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
398.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „User Experience Design“
399.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Bewegungsentwicklung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
400.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Bewegungsentwicklung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
401.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Bewegungsentwicklung“
402.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Gait Diagnostics and Therapy“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
403.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Gait Diagnostics and Therapy“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
404.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Gait Diagnostics and Therapy“
405.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Gesundheitspädagogik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Gesundheitspädagog_in / AEP, 90 ECTS-Punkte
406.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Gesundheitspädagogik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
407.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Gesundheitspädagogik“
408.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Gesundheitspädagogik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Demenzforschung und Pflegewissenschaft) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
409.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Gesundheitspädagogik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
410.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Gesundheitspädagogik“
411.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Neurofunktionen in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
412.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Neurofunktionen in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
413.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Neurofunktionen in der Logopädie“
414.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Spracherwerb in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
415.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Spracherwerb in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
416.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Spracherwerb in der Logopädie“
417.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Stimme in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
418.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Stimme in der Logopädie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
419.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Stimme in der Logopädie“
420.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Circular and Return Migration Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Migration und Globalisierung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
421.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Circular and Return Migration Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
422.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Circular and Return Migration Management“
423.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in professionellem Schulmanagement / AEP, 75 ECTS-Punkte
424.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
425.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“
426.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
427.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
428.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Educational Leadership – Professionelles Schulmanagement“
429.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Asset Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
430.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Asset Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
431.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Asset Management“
432.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Project Development“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
433.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Project Development“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
434.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Project Development“
435.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Investment Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
436.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Real Estate Investment Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
437.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate Investment Management“
438.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „International Real Estate Valuation“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
439.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „International Real Estate Valuation“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
440.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „International Real Estate Valuation“
441.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Real Estate“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Real Estate / AEP, 90 ECTS-Punkte
442.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Real Estate“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
443.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Real Estate “
444.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Real Estate“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
445.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Real Estate“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
446.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Real Estate“
447.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Asset und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Asset und Facility Management / AEP 60 ECTS-Punkte
448.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Asset und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
449.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Asset und Facility Management“
450.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Facility Management und Projektentwicklung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Facility Management und Projektentwicklung/ AEP 60 ECTS-Punkte
451.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Facility Management und Projektentwicklung“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
452.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Facility Management und Projektentwicklung“
453.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Immobilien und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in in Immobilien und Facility Management / AEP, 90 ECTS-Punkte
454.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Immobilien und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
455.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Immobilien und Facility Management“
456.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Immobilien und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt), 120 ECTS-Punkte Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
457.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Immobilien und Facility Management“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
458.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Immobilien und Facility Management“
459.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Counter-Terrorism, Prevention of Violent Extremism and Intelligence“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
460.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Counter-Terrorism, Prevention of Violent Extremism and Intelligence“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
461.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Counter-Terrorism, Prevention of Violent Extremism and Intelligence“
462.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Evidenzbasiertes Management Klinischer Postviraler Syndrome“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
463.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Evidenzbasiertes Management Klinischer Postviraler Syndrome“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
464.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Evidenzbasiertes Management Klinischer Postviraler Syndrome“
465.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Baustellenmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Baustellenmanager_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
466.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Baustellenmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
467.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Baustellenmanagement“
468.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Baubetrieb und Baurecht“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Baukauffrau/Baukaufmann / AEP, 60 ECTS-Punkte
469.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Baubetrieb und Baurecht“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
470.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Baubetrieb und Baurecht“
471.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Produktivität am Bau“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
472.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Produktivität am Bau“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
473.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Produktivität am Bau“
474.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Ökologische Bewertung von Bauprodukten, Bauleistungen und Gebäuden“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
475.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Ökologische Bewertung von Bauprodukten, Bauleistungen und Gebäuden“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
476.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Ökologische Bewertung von Bauprodukten, Bauleistungen und Gebäuden“
477.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bau- und Bauvertragsrecht“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 15 ECTS-Punkte
478.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bau- und Bauvertragsrecht“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
479.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bau- und Bauvertragsrecht“
480.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Innovative Werkzeuge des Bauprozessmanagements“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
481.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Innovative Werkzeuge des Bauprozessmanagements“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
482.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Innovative Werkzeuge des Bauprozessmanagements“
483.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Controlling in Bauunternehmen und Bauprojekten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 18 ECTS-Punkte
484.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Controlling in Bauunternehmen und Bauprojekten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
485.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Controlling in Bauunternehmen und Bauprojekten“
486.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Modellierens digitaler Bauprojekte“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 27 ECTS-Punkte
487.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen des Modellierens digitaler Bauprojekte“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
488.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Grundlagen des Modellierens digitaler Bauprojekte“
489.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bauablaufplanung und Kostenermittlung in digitalen Bauprojekten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 36 ECTS-Punkte
490.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bauablaufplanung und Kostenermittlung in digitalen Bauprojekten“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
491.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bauablaufplanung und Kostenermittlung in digitalen Bauprojekten“
Mitteilungsblatt 43/2024 vom 18.07.2024
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312.  Druckfehlerberichtigung Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Muskuloskelettale Physiotherapie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
313.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Klinische Ernährungsmedizin“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
314.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Klinische Ernährungsmedizin“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
315.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Klinische Ernährungsmedizin“
316.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Regenerative Medizin“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) und § 54d UG, Master of Science / MSc, 60 ECTS-Punkte
317.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Regenerative Medizin“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
318.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Regenerative Medizin“
319.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neuroorthopädie – Disability Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
320.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Neuroorthopädie – Disability Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
321.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Neuroorthopädie – Disability Management“
322.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Nicht-pharmakologische und pharmakologische Therapien bei Bewegungsstörungen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
323.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Nicht-pharmakologische und pharmakologische Therapien bei Bewegungsstörungen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
324.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Nicht-pharmakologische und pharmakologische Therapien bei Bewegungsstörungen“
325.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Fundamentals of Accounting & Financial Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
326.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Fundamentals of Accounting & Financial Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
327.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Fundamentals of Accounting & Financial Management“
328.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Vertragsrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
329.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Vertragsrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
330.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Vertragsrecht“
331.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Digital Marketing & Customer Experience“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
332.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Digital Marketing & Customer Experience“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
333.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Digital Marketing & Customer Experience“
334.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Fahrzeugtechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
335.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Fahrzeugtechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
336.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Management für Fahrzeugtechnik“
337.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Gebäudetechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
338.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Gebäudetechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
339.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Management für Gebäudetechnik“
340.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Metalltechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
341.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Management für Metalltechnik“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
342.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Management für Metalltechnik“
343.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Strings in Improvised Music“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademischer Experte / AEP, 60 ECTS Punkte
344.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Strings in Improvised Music“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
345.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Strings in Improvised Music“
346.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Emerging Technologies“ (bisher: „Emerging Technologies (Certified Program)“) (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
347.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Entrepreneurship in Digital Health (EDITH)“ MSc (CE) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
348.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Lean Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS Punkte
349.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Information Security Management & Cyber Security“ Zuvor: „Information Security Management CP” (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
350.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Smart Factory“ Zuvor: „Smart Factory, CP“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
351.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Supply Chain Management“ Zuvor: „Supply Chain Management, CP“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
352.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Facility Management“ Bisher: „Facility Management CP“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
353.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „eEducation – Digitales Lerndesign“ Zuvor: „eEducation – Digitales Lerndesign, MA (CE)“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologie) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education) / MA (CE), 120 ECTS-Punkte
Mitteilungsblatt 38/2024 vom 20.06.2024
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267.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Osteopathie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
268.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Osteopathie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
269.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Osteopathie“
270.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Chiropraktik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
271.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Chiropraktik“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
272.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Chiropraktik“
273.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Ernährung und Sport“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
274.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Ernährung und Sport“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
275.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Ernährung und Sport“
276.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurophysiotherapie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
277.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurophysiotherapie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
278.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Neurophysiotherapie“
279.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Muskuloskelettale Physiotherapie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education) / MSc (CE), 120 ECTS-Punkte
280.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Muskuloskelettale Physiotherapie“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
281.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Muskuloskelettale Physiotherapie“
282.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Bauprozessmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Bauen und Umwelt) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
283.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Bauprozessmanagement“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
284.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Bauprozessmanagement“
285.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Financial Supervision“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 18 ECTS-Punkte
286.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Financial Supervision“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
287.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Financial Supervision“
288.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Arbeits- und Personalrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
289.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Arbeits- und Personalrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
290.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Arbeits- und Personalrecht“
291.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Arbeits- und Personalrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Expert_in Arbeits- und Personalrecht / AEP, 60 ECTS-Punkte
292.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Arbeits- und Personalrecht“
293.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Akademische_r Rechtsexperte_in“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Rechtsexpert_in / AEP, 60 ECTS-Punkte
294.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht“ (bislang: „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, LL.M.“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
295.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
296.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“
297.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Angewandte Beratungswissenschaften“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS Punkte
298.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Neurokognition und soziale Kompetenz“ (bisher: „Neurokognition und soziale Kompetenz (Certified Program)“) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
299.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Neurokognition und soziale Kompetenz“
300.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Neurorehabilitation“ (bisher: „Neurorehabilitation für Therapeuten und Therapeutinnen“) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
301.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Neurorehabilitation“
302.  Auflassung von Studien
Mitteilungsblatt 31/2024 vom 27.05.2024
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184.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education), 60 ECTS-Punkte
185.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
186.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Healthcare Management“
187.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Lean Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional, 180 ECTS-Punkte
188.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Lean Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
189.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Lean Healthcare Management“
190.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Rettungsdienstmanagement“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
191.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Rettungsdienst-management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
192.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Rettungsdienstmanagement“
193.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Technik im Gesundheitswesen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
194.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Technik im Gesundheitswesen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
195.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Technik im Gesundheitswesen“
196.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „OP-Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
197.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „OP-Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
198.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „OP-Management“
199.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Leadership and Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Experte_in in Leadership and Management / AEP, 60 ECTS-Punkte
200.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Leadership and Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
201.  201. Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Leadership and Management“
202.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „HR Management & Organisationspsychologie“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education), 120 ECTS-Punkte
203.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „HR Management & Organisationspsychologie“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
204.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „HR Management & Organisationspsychologie“
205.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen im Projektmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
206.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen im Projektmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
207.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungs¬programm „Grundlagen im Projektmanagement“
208.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen im Prozess- und Qualitätsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
209.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen im Prozess- und Qualitätsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
210.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Grundlagen im Prozess- und Qualitätsmanagement“
211.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Prozessmanagement in der Anwendung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
212.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Prozessmanagement in der Anwendung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
213.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Prozessmanagement in der Anwendung“
214.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Qualitätsmanagement in der Anwendung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
215.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Qualitäts-management in der Anwendung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
216.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Qualitätsmanagement in der Anwendung“
217.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Managementsysteme für Arbeitssicherheit, Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
218.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Managementsysteme für Arbeitssicherheit, Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
219.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Managementsysteme für Arbeitssicherheit, Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit“
220.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Prozess- und Qualitätsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor of Science (Continuing Education) / BSc (CE), 180 ECTS-Punkte
221.  Einrichtung des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Prozess- und Qualitätsmanagement“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
222.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Bachelorstudium der Weiterbildung „Prozess- und Qualitätsmanagement“
223.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Music Organisations“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
224.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Music Organisations“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
225.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Music Organisations“
226.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Music, Aesthetics and Society“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
227.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Music, Aesthetics and Society“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
228.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Music, Aesthetics and Society“
229.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Music and Entrepreneurship“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
230.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Music and Entrepreneurship“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
231.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungs¬programm „Music and Entrepreneurship“
232.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Music Business and Culture“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Arts (Continuing Education), 120 ECTS-Punkte
233.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Music Business and Culture“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
234.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Music Business and Culture“
235.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Bilingual Teaching and Learning“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
236.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Bilingual Teaching and Learning“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
237.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Bilingual Teaching and Learning“
238.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Evidence-based Public Health und Gesundheitsmanagement“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 30 ECTS-Punkte
239.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Evidence-based Public Health und Gesundheitsmanagement“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
240.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Evidence-based Public Health und Gesundheitsmanagement“
241.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Arbeits- und Personalrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws / LL.M., 60 ECTS-Punkte
242.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Arbeits- und Personalrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
243.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Arbeits- und Personalrecht“
244.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Validierung und Anerkennung von Kompetenzen und Lernleistungen im Bildungsbereich“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Hochschulforschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS-Punkte
245.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Validierung und Anerkennung von Kompetenzen und Lernleistungen im Bildungsbereich“
246.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Risikomanagement und Versicherung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 15 ECTS-Punkte
247.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Grundlagen im Veränderungsmanagement“ (bisher: „Change Management Basiswissen“) (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 12 ECTS-Punkte
248.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Lean Operations Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
249.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Executive MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Executive Master of Business Administration / EMBA, 75 ECTS-Punkte
250.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „MBA“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften – Danube Business School) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Business Administration / MBA, 90 ECTS-Punkte
251.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Lean Healthcare Management“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional / BPr, 180 ECTS-Punkte
252.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Visuelle Kompetenzen“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program / CP, 24 ECTS-Punkte
253.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Visuelle Kompetenzen“
254.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des PhD Studiums „Migration Studies“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
255.  Veröffentlichung der Wissensbilanz 2023
256.  Veränderungen im Senat
257.  Nachnominierung eines Mitglieds in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Mitteilungsblatt 19/2024 vom 20.03.2024
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122.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurokognitionsforschung und soziale Kompetenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education), 120 ECTS-Punkte
123.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurokognitionsforschung und soziale Kompetenz“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
124.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Neurokognitionsforschung und soziale Kompetenz“
125.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurorehabilitationsforschung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Klinische Neurowissenschaften und Präventionsmedizin) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Science (Continuing Education), 120 ECTS-Punkte
126.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Neurorehabilitationsforschung“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
127.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Neurorehabilitationsforschung“
128.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Bank- und Kapitalmarktrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws, 60 ECTS-Punkte
129.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Bank- und Kapitalmarktrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
130.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Bank- und Kapitalmarktrecht“
131.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, LL.M.“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws, 60 ECTS-Punkte
132.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, LL.M.“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
133.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, LL.M.“
134.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Medizinrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Abschluss: Master of Laws, 60 ECTS-Punkte
135.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Medizinrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
136.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Medizinrecht“
137.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Quality Improvement für das Gesundheitswesen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
138.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Quality Improvement für das Gesundheitswesen“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
139.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Quality Improvement für das Gesundheitswesen“
140.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Akademische_r Experte_in Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie, 60 ECTS-Punkte
141.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
142.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie“
143.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Master of Laws, 90 ECTS-Punkte
144.  Einrichtung des Masterstudiums der Weiterbildung „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
145.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Masterstudium der Weiterbildung „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie“
146.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Sucht und Arbeitsleben“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Wirtschaft und Gesundheit) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
147.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Sucht und Arbeitsleben“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
148.  Festlegung des Weiterbildungsstudienbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Sucht und Arbeitsleben“
149.  Veränderung in der Curricula-Kommission der Universität für Weiterbildung Krems
150.  Veränderung im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität für Weiterbildung Krems
151.  Stellenausschreibung – Early Stage Researcher - PhD Student (m/f/d)
152.  Stellenausschreibung – Project Research Assistant (m/f/d)
153.  Stellenausschreibung – EU.ACE Project Manager (m/f/d)
154.  Stellenausschreibung – IT Techniker_in (m/w/d)
155.  Stellenausschreibung – Early Stage Researcher – PhD Student_in (m/w/d)
Mitteilungsblatt 3/2024 vom 17.01.2024
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14.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Angewandtes Finanzrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional, 180 ECTS-Punkte
15.  Einrichtung des Weiterbildungsstudiums „Angewandtes Finanzrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
16.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsstudium „Angewandtes Finanzrecht“
17.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Media Arts Cultures“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst und Kulturwissenschaften) Studium gemäß §§ 56 (2), 54d UG, Master of Arts, 120 ECTS-Punkte
18.  Einrichtung des Weiterbildungsstudiums „Media Arts Cultures“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
19.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsstudium „Media Arts Cultures“
20.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Masterstudiums der Weiterbildung „Research and Innovation in Higher Education“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Hochschulforschung) Studium gemäß §§ 56 (2), 54d UG, 120 ECTS-Punkte
21.  Einrichtung des Weiterbildungsstudiums „Research and Innovation in Higher Education“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur)
22.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsstudium „Research and Innovation in Higher Education“
23.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Change Management Basiswissen“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS-Punkte
24.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Change Management Basiswissen“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
25.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Change Management Basiswissen“
26.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Lean Administration“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
27.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Lean Administration“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
28.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Lean Administration“
29.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Lean Production“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
30.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Lean Production“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
31.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Lean Production“
32.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Bachelorstudiums der Weiterbildung „Lean Operations Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement) Studium gemäß § 56 (2) UG, Bachelor Professional, 180 ECTS-Punkte
33.  Einrichtung des Weiterbildungsstudiums „Lean Operations Management“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
34.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsstudium „Lean Operations Management“
35.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Allgemeine Sportmedizin“ (Certificate Program) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 15 ECTS-Punkte
36.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Allgemeine Sportmedizin“ (Certificate Program) (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
37.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Allgemeine Sportmedizin“ (Certificate Program)
38.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Spezielle Sportmedizin des Bewegungsapparates“ (Certificate Program) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 15 ECTS-Punkte
39.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Spezielle Sportmedizin des Bewegungsapparates“ (Certificate Program) (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
40.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Spezielle Sportmedizin des Bewegungsapparates“ (Certificate Program)
41.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Sportmedizinische operative Behandlungsmethoden“ Certificate Program (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 15 ECTS-Punkte
42.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Sportmedizinische operative Behandlungsmethoden“ Certificate Program (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
43.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Sportmedizinische operative Behandlungsmethoden“ Certificate Program
44.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Konservative Behandlungsmethoden am Bewegungsapparat“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 15 ECTS-Punkte
45.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Konservative Behandlungsmethoden am Bewegungsapparat“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
46.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Konservative Behandlungsmethoden am Bewegungsapparat“
47.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Operative Behandlungsmethoden am Bewegungsapparat“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 15 ECTS-Punkte
48.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Operative Behandlungsmethoden am Bewegungsapparat“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
49.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Operative Behandlungsmethoden am Bewegungsapparat“
50.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Prävention und Rehabilitation des Bewegungsapparates“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 15 ECTS-Punkte
51.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Prävention und Rehabilitation des Bewegungsapparates“ (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
52.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Prävention und Rehabilitation des Bewegungsapparates“
53.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Konduktive Förderung“ (CP) (Fakultät für Gesundheit und Medizin, Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 30 ECTS-Punkte
54.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Konduktive Förderung“ (CP) (Fakultät für Gesundheit und Medizin)
55.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Konduktive Förderung“ (CP)
56.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „HR: Candidate Experience & Recruiting“, CP (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS-Punkte
57.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „HR: Candidate Experience & Recruiting“, CP (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
58.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „HR: Candidate Experience & Recruiting“, CP
59.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „HR: Strategisches Personalmanagement, Reporting & Analytics“, CP (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS-Punkte
60.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „HR: Strategisches Personalmanagement, Reporting & Analytics“, CP (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
61.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „HR: Strategisches Personalmanagement, Reporting & Analytics“, CP
62.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Personalpsychologie: Arbeitsverhalten und Personalentwicklung“, CP (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS-Punkte
63.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Personalpsychologie: Arbeitsverhalten und Personalentwicklung“, CP (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
64.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Personalpsychologie: Arbeitsverhalten und Personalentwicklung“, CP
65.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Personalpsychologie: Teams, Performance & Resilienz“, CP (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Wirtschafts- und Managementwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS-Punkte
66.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Personalpsychologie: Teams, Performance & Resilienz“, CP (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
67.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Personalpsychologie: Teams, Performance & Resilienz“, CP
68.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Private Client Beratung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS-Punkte
69.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Private Client Beratung“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
70.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Private Client Beratung“
71.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Vertiefendes Familienrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS-Punkte
72.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Vertiefendes Familienrecht“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
73.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Vertiefendes Familienrecht“
74.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogrammes „Recruiting und Onboarding internationaler Arbeitskräfte“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung, Department für Migration und Globalisierung) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 12 ECTS
75.  Einrichtung des Weiterbildungsprogramms „Recruiting und Onboarding internationaler Arbeitskräfte“ (Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung)
76.  Festlegung des Lehrgangsbeitrages für das Weiterbildungsprogramm „Recruiting und Onboarding internationaler Arbeitskräfte“
77.  Verordnung der Universität für Weiterbildung Krems über das Curriculum des Weiterbildungsprogramms „Fotografie“ (Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur, Department für Kunst- und Kulturwissenschaften) Studium gemäß § 56 (1) UG, Certificate Program, 24 ECTS-Punkte
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