Gemäß dem Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (UWK-Gesetz) sowie dem Universitätsgesetz 2002 (UG) hat die Universität für Weiterbildung Krems gewisse Gremien einzurichten, welche zahlreiche Aufgaben wahrnehmen.

Universitätsrat

Aufgaben des Universitätsrates sind die Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats, die Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats sowie die Wahl der Vizerektor_innen auf Grund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats.

Senat

Aufgaben des Senats sind die Erlassung der Curricula für Weiterbildungsstudien und kürzere Weiterbildungsprogramme, die Festlegung von akademischen Graden und Bezeichnungen für die Absolvent_innen von Weiterbildungsstudien und -programmen, die Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors, die Zustimmung zum Entwicklungsplan und zum Organisationsplan, die Mitwirkung an Berufungsverfahren, die Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und die Nominierung eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds für die Schiedskommission.

Studiendirektion

Das Aufgabengebiet der Studiendirektion umfasst insbesondere die Abwicklung von studienrechtlichen Verfahren und das Erlassen von Bescheiden in allen studienrechtlichen Angelegenheiten. Bei der Gestaltung des Amtes sind die Rechtssicherheit der Studierenden, die Sicherung von Qualitätsstandards sowie die enge Kooperation mit dem Rektorat, mit der Curricula-Kommission und mit dem Senat von entscheidender Bedeutung.

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität für Weiterbildung Krems ist nach seinem gesetzlichen Auftrag damit befasst, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.

Betriebsrat

Behindertenvertrauensperson

Die Behindertenvertrauensperson vertritt die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität für Weiterbildung Krems, die eine Behinderung oder chronische Erkrankung aufweisen – im Einvernehmen mit dem Betriebsrat.

Ethikkommission

Die Ethikkommission wurde gemäß § 30 Universitätsgesetz 2002 eingerichtet. Gemäß Teil IX § 2 der Satzung der Universität für Weiterbildung Krems erstellt die Ethikkommission Gutachten über die in der Bestimmung genannten Forschungsvorhaben. Weiters unterstützt die Ethikkommission das Rektorat bzw. den Senat auf Antrag in ethischen Fragen und erstellt diesbezügliche schriftliche Stellungnahmen.

Schiedskommission

Gemäß § 43 UG 2002 ist an jeder Universität eine Schiedskommission einzurichten. Zu ihren Aufgaben zählen die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität und die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, beispielsweise wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts durch die Entscheidung eines Universitätsorgans.

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