Aufgaben

Die Ethikkommission wurde gemäß § 30 Universitätsgesetz 2002 eingerichtet. Gemäß Teil IX § 2 der Satzung der Universität für Weiterbildung Krems erstellt die Ethikkommission Gutachten über die in der Bestimmung genannten Forschungsvorhaben. Weiters unterstützt die Ethikkommission das Rektorat bzw. den Senat auf Antrag in ethischen Fragen und erstellt diesbezügliche schriftliche Stellungnahmen.

Allgemeine Informationen zur Zuständigkeit der Ethikkommission und der Antragstellung finden Sie im folgenden Auszug aus der Satzung der Universität, insbesondere in § 2 bis § 4.

Zusammensetzung

Die Ethikkommission besteht aus einer_einem Vorsitzenden, seinem_seiner Stellvertreter_in und weiteren 3 Mitgliedern, wovon zumindest ein Mitglied über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften verfügen muss. Je ein Mitglied ist vom Rektorat, dem Senat und den Leiterinnen und Leitern der Fakultäten für eine Funktionsperiode von drei Jahren zu nominieren.

 

Vorsitzende

Dr. Maria Kletečka-Pulker

Vorsitzende der Ethikkommission

Stellvertretender Vorsitzender

Hon.-Prof. (FH) Univ.-Doz. Dr. Peter Lechner, MAS

Mitglieder

Dr. Maria Kletečka-Pulker

Hon.-Prof. (FH) Univ.-Doz. Dr. Peter Lechner, MAS

Dr. Elisabeth Oberzaucher

Dr. Gabriele Radinger

Univ.-Prof. Dr. Giovanni Rubeis

Ersatzmitglieder

Dr. Gerhard Aigner

Univ.-Prof. Dr. Johann Götschl

Prim. Univ.-Prof. Dr. Christoph Hörmann

Prof. Prim. Dr. Katharina Pils

Univ.-Prof. Dr. Birgit Sauer

Bitte wenden Sie sich an die Ethikkommission für Informationen zu den nächsten Sitzungsterminen sowie zu den erforderlichen Antragsunterlagen. Antragsteller_innen werden ersucht, den Antrag vier Wochen vor der jeweiligen Sitzung einzureichen. Vollständige Anträge müssen nur auf elektronischem Weg eingereicht werden.

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