Aufgaben (Auszug)

  • Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats
  • Wahl der Rektorin oder des Rektors aus dem Dreiervorschlag des Senats
  • Wahl der Vizerektorinnen / der Vizerektoren aufgrund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats

 

Zusammensetzung

  • Zwei vom Senat gewählte Mitglieder
  • Zwei von der Bundesregierung bestellte Mitglieder (gemäß § 5 Abs. 3 UWK-Gesetz wird eines dieser Mitglieder von der Niederösterreichischen Landesregierung vorgeschlagen)
  • Ein von den ursprünglichen vier Mitgliedern des Universitätsrats einvernehmlich bestelltes fünftes Mitglied

Die Mitglieder des Universitätsrats dürfen keine Universitätsangehörigen gemäß §§ 125, 132 und 133 UG, keine Arbeitnehmer_innen der Universität und keine Mitarbeiter_innen des für die Angelegenheiten der Universitäten zuständigen Bundesministeriums sein.

Vorsitzende

Mag. Martina Höllbacher

Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Landes Niederösterreichs

Stellvertretende Vorsitzende

Univ.-Prof. Dr. Sabine Theresia Köszegi

Technische Universität Wien

Mitglieder

Mag. Martina Höllbacher

Leiterin der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Landes Niederösterreichs

Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Theresia Köszegi

Technische Universität Wien

Univ.-Prof. DI Dr. Gernot Kubin

Technische Universität Graz

Univ.-Prof. Dr. Gabriele Moser

Medizinische Universität Wien

Mag. Michaela Roither

Geschäftsführerin der Industriellenvereinigung Niederösterreich

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