Aufgaben
Gemäß § 43 UG 2002 ist an jeder Universität eine Schiedskommission einzurichten. Zu ihren Aufgaben zählen die Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität und die Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, beispielsweise wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts durch die Entscheidung eines Universitätsorgans.
Zusammensetzung
Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern, die keine Angehörigen der Universität sein müssen. Je ein männliches und ein weibliches Mitglied sind vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren. Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein.
Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Mag. Dr. Karin Neuwirth
Mitglieder
Mag. Dr. Paula Blasch
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Brodil
Mag. Dr. Christopher Frank
Mag. Dr. Karin Neuwirth
Dr. Richard Simsalik
Mag. Susanne Sulzbacher
Ersatzmitglieder
ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf
Mag. Dr. Simon Ortner
Mag. Dr. Alfred Popper
Univ.-Prof. Dr. Sieglinde Rosenberger
Mag. Barbara Schaffer
Dr. Brigitte Schigl, MSc
Kontakt
Mag.(FH) Martina Schachenhuber, MA
martina.schachenhuber@donau-uni.ac.at
+43 2732 893-5324