18.10.2019

Friedrich Faulhammer, Rektor der Donau-Universität Krems, unterzeichnete anlässlich der 31. Jahrestagung zur Magna Charta Universitatum am 17. Oktober die Prinzipienübereinkunft von mittlerweile rund 890 Universitäten weltweit. Die Magna Charta Universitatum wurde 1988 als Initiative von Universitäten ins Leben gerufen und hält Grundsätze universitären Lebens fest. Die Donau-Universität Krems ist die 15. öffentliche Universität aus Österreich, die die Charta unterzeichnet hat.

Bei der 31. Jahrestagung ihres Observatories in der kanadischen Stadt Hamilton unterzeichnete Mag. Friedrich Faulhammer, Rektor der Donau-Universität Krems, am 17. Oktober 2019 die Magna Charta Universitatum. Die Tagung, die dem Thema „Universities: Their Freedoms and Responsibilities: The Challenge of the Future“ gewidmet war, fand an der McMaster University statt. Insgesamt 16 Universitäten weltweit traten dabei der Charta bei.

Die Magna Charta Universitatum wurde anlässlich des 900-jährigen Bestehens der Universität Bologna am 18. September 1988, von rund 400 Rektoren signiert. Sie legt grundlegende Prinzipien des universitären Lebens fest und soll die Idee der humanistischen Universität schützen. Als elementare Grundsätze gelten dabei die Unabhängigkeit der Institutionen, die akademische Freiheit sowie die Untrennbarkeit von Forschung und Lehre und ihre moralische und intellektuelle Unabhängigkeit von politischen und ökonomischen Einflüssen. Ziel der Charta ist es, Basisanforderungen für eine zukünftige Universitätsentwicklung und -politik zu formulieren. Unterzeichner der Charta sind inzwischen 889 Universitäten aus 88 Ländern.

Die im Jahr 2000 als Non-Profit-Organisation von der Universität Bologna und der European University Association (EUA) gegründete Vereinigung „Magna Charta Observatory of Fundamental University Values and Rights“ kontrolliert unabhängig die Einhaltung der institutionellen und der akademischen Freiheit von Universitäten weltweit.

Magna Charta Universitatum unterzeichnet

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