Die Universität für Weiterbildung Krems ist eine öffentliche Universität, die auf universitäre Weiterbildung spezialisiert ist. Als öffentliche Universität unterliegt sie den gleichen Prüf- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Bundesministerium wie alle anderen öffentlichen Universitäten Österreichs.

Studium an der Universität für Weiterbildung Krems

Universitätslehrgänge mit dem Abschluss „Master“

Die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung werden unter anderem nach Abschluss von Universitätslehrgängen verliehen, die in Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechenden ausländischen Masterstudien vergleichbar sind.

Bewertung in Österreich

Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für die ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist. Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

Internationale Bewertung

Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind. (z.B. „Mater Universitario“ in Italien, „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d'études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung]; „Maestro“ in Spanien). Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

 

Führung des akademischen Mastergrades

Gemäß § 88 UG sind Inhaber_innen eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen. Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden. Bezüglich der Berechtigung zur Gradführung im Ausland existieren bilaterale Abkommen, welche die Führung des erworbenen Mastergrads im entsprechenden Vertragsland regeln. So gibt es etwa ein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und Deutschland. Aufgrund dieser Abkommen können Absolvent_innen den an der Universität für Weiterbildung Krems erworbenen Mastergrad im jeweils anderen Staat führen.

Die österreichischen Mastergrade in der universitären Weiterbildung werden unter anderem nach Abschluss von Universitätslehrgängen verliehen, die in Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit entsprechenden ausländischen Masterstudien vergleichbar sind.

Leistungen aus Universitätslehrgängen sind für ordentliche Studien anerkennbar (§78 UG(7)). Die Entscheidungshoheit liegt immer bei der anerkennenden Organisation/Universität.

Ausschließlich aufgrund eines Mastergrades aus der universitären Weiterbildung ist nicht automatisch mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium/PhD-Studien zu rechnen.

Studium an der Universität für Weiterbildung Krems und Bologna-Prozess

Ziel der Bologna-Erklärung ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes bis 2010. Dies soll durch die Umsetzung der sogenannten Bologna-Ziele erreicht werden:

  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Diploma Supplement)
  • Schaffung eines zweistufigen Studiensystems
  • Einführung eines Leistungspunktesystems nach dem ECTS-Modell
  • Förderung größtmöglicher Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschafter_innen und Verwaltungspersonal
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
  • Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich.
  • Lebensbegleitendes Lernen / Durchlässigkeit des Bildungssystems und Anerkennung von früher erworbenen Qualifikationen

 

Der Bologna-Prozess umfasst ein breites Spektrum von Zielen und Vorhaben. Die Universität für Weiterbildung Krems bekennt sich zu diesen Zielen und setzt diese in ihrem definierten Tätigkeitsbereich um. Konkret sind das:

  • Ausweisung von ECTS Punkten in allen Universitätslehrgängen
  • Ausstellung des Diploma Supplements gemeinsam mit dem Abschlusszeugnis
  • Vollteilnahmeberechtigung für Studierende und Personal bei Mobilitätsprogrammen (Erasmus)
  • Qualitätssicherungssystem entsprechend den europäischen Standards
  • Förderung der Internationalisierung bei Studierenden und Vortragenden (hoher Anteil an internationalen Studierenden und Lehrenden) und unterstützende Sprachpolitik
  • Lebensbegleitendes Lernen durch die gezielte Gestaltung der Studienangebote für Berufstätige (Modularisierung, Blockveranstaltungen) und Anerkennung von früher erworbenen Qualifikationen

Bologna-Prozess

Ein intaktes und wachsendes Hochschulwesen und die exzellenten Leistungen, die europäische Universitäten erbringen müssen, sind Basis für jene Prozesse, auf die sich die Wissensgesellschaft stützt, um die strategischen Ziele zu erreichen, die der Europäische Rat in Lissabon deklariert hat:

„Die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.“

Europäischer Rat

Lissabon

Im April 1997 wurde in Lissabon vom Europarat und der UNESCO ein Übereinkommen zur Anerkennung von Qualifikationen im europäischen Hochschulbereich verabschiedet. Diese sogenannte Lissabon-Konvention ist am 1. Februar 1999 in Kraft getreten.

Anlässlich der 800-Jahre-Feier der Universität von Paris am 25. Mai 1998 unterzeichneten die vier Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich die sogenannte Sorbonne-Deklaration. Damit bekundeten die Minister die Grundlage für ein verbesserte Zusammenarbeit im Hochschulbereich.

Im Juni 1999 unterzeichneten 29 europäische Bildungsminister_innen die Bologna-Erklärung mit dem Ziel, bis 2010 einen europäischen Hochschulraum zu schaffen.

Insbesondere folgende Punkte sollten bis 2010 umgesetzt werden:

  • Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Studienabschlüsse einschließlich der Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement)
  • Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen
  • Einführung eines Systems zur Akkumulierung und Anrechnung/Übertragung von Studienleistungen (in Anlehnung an ECTS)
  • Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Forscher_innen
  • Qualitätssicherung
  • Europäische Dimension der Hochschulbildung

 

Im Prager Kommuniqué, das anlässlich des Treffens der europäischen Hochschulminister_innen am 19. Mai 2001 in Prag stattfand, wurden die bisherigen Ziele des Bologna-Prozesses bekräftigt und durch drei weitere Ziele ergänzt:

  • Förderung des lebenslangen Lernens
  • Förderung der Beteiligung der Studierenden an der Gestaltung des europäischen Hochschulraums
  • Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums

Bei der Konferenz der europäischen Bildungsministerinnen und Bildungsminister im September 2003 in Berlin wurde die Erweiterung des Zielkataloges im Berlin-Kommuniqué beschlossen und konkrete Umsetzungsprojekte bis 2005 benannt.

  • Förderung der Qualitätssicherung
  • Einführung eines Studiensystems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt
  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • Einführung eines Leistungspunktesystems (ECTS)
  • Beteiligung der Studierenden am Bologna-Prozess
  • Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich
  • Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraumes im globalen Maßstab
  • Einbettung in das Konzept des lebenslangen Lernens
  • Einbeziehung der Doktorand_innenausbildung in den Bologna-Prozess


Folgende Schwerpunktthemen wurde vereinbart, um die Zielerreichung bis 2010 zu unterstützen:

  • Zweistufiges Studiensystem
  • Anerkennung der Abschlüsse und -Abschnitte
  • Qualitätssicherung

Auf der Konferenz von Bergen am 19. und 20. Mai 2005 wurde positiv über eine Aufnahme der neuen Mitgliedsländer Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und Ukraine entschieden. Präsentiert wurden im Zuge der Konferenz der in Berlin vereinbarte Stocktaking Report sowie der General Report der europäischen Bologna Follow-up-Gruppe „From Berlin to Bergen“, der über die zu verzeichnenden Fortschritte in den mittlerweile 40 Bologna-Teilnehmerländern berichtet. Als beratende Mitglieder wurden der europäische Gewerkschaftsverbund (EI) und der Arbeitgeberverband (UNICE) aufgenommen, ebenso ENQA, die European Association of Quality Assurance.

Für die nächste Konferenz in London im Mai 2007 wurden Fortschrittsberichte bei folgenden zusätzlichen Schwerpunktthemen eingefordert:

  • Umsetzung der in Bergen beschlossenen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung
  • Erstellung nationaler Qualifikationsrahmen;
  • Verleihung und Anerkennung gemeinsamer Abschlüsse, einschließlich bei Promotionen;
  • Schaffung von flexiblen Lernangeboten im Hochschulbereich, einschließlich der Verfahren für die Anerkennung früher erworbener Kenntnisse.


Weiters sollen die sozialen Belange der Studierenden, insbesondere bei solchen aus sozial benachteiligten Gruppen, stärkere Berücksichtigung finden.

Für den Bereich der Anerkennung von Studienabschnitten und -abschlüssen wurde die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplanes angeregt.

Anhang zum Diplom/Diploma Supplement

Der Anhang zum Diplom wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO und dem European Center for Higher Education (CEPES) entwickelt.

Das Diploma Supplement (DS) ist eine Beschreibung über Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status eines Studiums, den die im Original-Befähigungsnachweis, dem der Anhang beigefügt ist, genannte Person absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat.

Rückfragen

Servicecenter für Studierende

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