Weiterbildungs­programme

Academic Expert Programs
Certificate Programs

• allgemeine Universitätsreife bzw. eine abgeschlossene Ausbildung auf mindestens NQR-Niveau IV

oder

• mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

Darüber hinaus erforderliche, spezifische Zulassungsvoraussetzungen sowie ein mögliches gefordertes Sprachniveau finden Sie im Curriculum des ausgewählten Programms auf der Website.


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BachelorStudien

Bachelor of Arts (Continuing Education), BA (CE)
Bachelor of Science (Continuing Education), BSc (CE)
Bachelor of Engineering (Continuing Education), BEng (CE)

• Nachweis der im Curriculum des betreffenden Weiterbildungs­bachelor­studiums geforderten Voraussetzungen

und

• mehrjährige einschlägige Berufs­erfahrung

Darüber hinaus erforderliche, spezifische Zulassungs­voraussetzungen sowie ein mögliches gefordertes Sprachniveau finden Sie im Curriculum des ausgewählten Studiums auf der Website.

Die allgemeine Universitätsreife ist nicht erforderlich, sofern im Curriculum des jeweiligen Bachelorstudiums nicht ausdrücklich verlangt.


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Bachelor Professional, BPr

• einschlägige berufliche Qualifikation

oder

• mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

Darüber hinaus erforderliche, spezifische Zulassungs­voraussetzungen sowie ein mögliches gefordertes Sprachniveau finden Sie im Curriculum des ausgewählten Studiums auf der Website.

Die allgemeine Universitätsreife ist nicht zwingend erforderlich.


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MasterStudien

Master of Arts (Continuing Education), MA (CE)
Master of Science (Continuing Education), MSc (CE)
Master of Engineering (Continuing Education), MEng (CE)
Master Professional, MPr

• abgeschlossenes fachlich in Frage kommendes Bachelor­studium (mind. 180 ECTS-Punkte)

und

• mehrjährige einschlägige Berufs­erfahrung

Darüber hinaus erforderliche, spezifische Zulassungs­voraussetzungen sowie ein mögliches gefordertes Sprachniveau finden Sie im Curriculum des ausgewählten Studiums auf der Website.


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Master of Laws, LL.M.

• abgeschlossenes fachlich in Frage kommendes Bachelor­studium (mind. 180 ECTS-Punkte)

Darüber hinaus erforderliche, spezifische Zulassungs­voraussetzungen sowie ein mögliches gefordertes Sprachniveau finden Sie im Curriculum des ausgewählten Studiums auf der Website.


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Master of Business Administration, MBA
Executive Master of Business Administration, EMBA

Studien mit 120 ECTS-Punkten

• mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

Sowohl die allgemeine Universitätsreife als auch ein Bachelor­studium sind nicht zwingend erforderlich, sofern im Curriculum des jeweiligen Studiums nicht ausdrücklich verlangt.

 

Studien mit weniger als 120 ECTS-Punkten

• abgeschlossenes fachlich in Frage kommendes Bachelor­studium (mind. 180 ECTS-Punkte)

und

• mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

Darüber hinaus erforderliche, spezifische Zulassungs­voraussetzungen sowie ein mögliches gefordertes Sprachniveau finden Sie im Curriculum des ausgewählten Studiums auf der Website.


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Häufige Fragen

Ist es zukünftig möglich, auch ohne Matura ein Weiterbildungsstudium zu beginnen?

Worin besteht der Unterschied zwischen "einschlägiger beruflicher Qualifikation" und "einschlägiger beruflicher Erfahrung"?

Sind meine Berufserfahrung und/oder berufliche Qualifikation “einschlägig”?

Kommt mein Vorstudium fachlich in Frage?

Welche Studienleistungen und Lernergebnisse können für ein zukünftiges Weiterbildungsstudium anerkannt werden?

Was bedeutet der Zusatz (CE) bei BA (CE), BSc (CE), BEng (CE), MA (CE), MSc (CE) und MEng (CE)?

Was ist das Besondere an einem Weiterbildungsstudium?

Servicecenter für Studierende

Haben Sie Fragen rund um die Zulassung zu unseren Studien oder Weiterbildungsprogrammen? Wir helfen gerne weiter.

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