Studierende können sich aus mehreren Gründen vom Studium beurlauben lassen. Die Beurlaubung ist durch das studienrechtliche Organ per Bescheid festzulegen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, allerdings wird die Fortsetzung nicht gemeldet. Da eine Beurlaubung auch negative Konsequenzen mit sich bringt, muss dieser Schritt gut überlegt sein!

Welche Beurlaubungsgründe gibt es?

Wann können Sie den Antrag einbringen bzw. zurückziehen?

Was müssen Sie beachten?

Wie erfahren Sie, ob Ihr Antrag genehmigt wurde?

Wie erhalten Sie Ihr Studienblatt?

Servicecenter für Studierende

Haben Sie Fragen rund um die Beurlaubung vom Studium? Wir helfen gerne weiter.

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