09.01.2025

Am 8. Januar 2025 wurde im Militärkommando Niederösterreich die Wanderausstellung Kulturgüterschutz feierlich eröffnet. Oberst dhmfD Mag. Philipp A. Loske, Verbindungsoffizier für militärischen Kulturgüterschutz, führte die Gäste durch die Ausstellung, die bis Ende Jänner im Militärkommando Niederösterreich gastiert, bevor sie ihre Reise durch alle österreichischen Militärkommandos fortsetzt.


Der Schutz von Kulturgütern ist nicht nur eine gesetzlich verankerte militärische Aufgabe, sondern gewinnt auch zunehmend an Bedeutung als zentrales Element der Konfliktprävention, Friedenssicherung und Stärkung der internationalen Sicherheit. Das Zentrum für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik der Landesverteidigungsakademie hat in Kooperation mit der Direktion 1 des Bundesheeres, dem Bundesdenkmalamt und der Österreichischen Gesellschaft für Kulturgüterschutz diese Ausstellung mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Grundlagen des (militärischen) Kulturgüterschutzes im Österreichischen Bundesheer zu vermitteln und das Bewusstsein für seine Bedeutung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bundesheers zu stärken.

Wanderausstellung Kulturgüterschutz

Wanderausstellung Kulturgüterschutz

Wanderausstellung Kulturgüterschutz
©
Michaela Kukula

 

Das Österreichische Bundesheer und die Haager Konvention

Österreich ist gemäß der Haager Konvention rechtlich verpflichtet, militärischen Kulturgüterschutz zu gewährleisten. Die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 (Haager Konvention), ergänzt durch ihre zwei Zusatzprotokolle (1954 und 1999), war das erste völkerrechtliche Instrument, das sich ausschließlich diesem Thema widmete. Die Republik Österreich ratifizierte sie im Jahr 1964.

Das Österreichische Bundesheer betreibt seit 1980 systematisch Kulturgüterschutz und stellt Kulturgüterschutzoffizier_innen in multinationalen Einsätzen und im Rahmen von EU-Missionen. Aus diesem Grund wurde die „Richtlinie für den militärischen Kulturgüterschutz und zur militärischen Bewahrung von Kulturellem Erbe” erstellt, die gemäß §2 Wehrgesetz 2001 bei allen Einsätzen des Bundesheeres zu berücksichtigen ist. Kulturgüterschutz zählt zu den zentralen Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres. Dies umfasst sowohl Einsätze im Inland, wie bei Katastrophenhilfe, als auch Missionen im Ausland. An der Landesverteidigungsakademie ist der militärische Kulturgüterschutz auf Ebene der Forschung, Lehre und Ausbildung im Zentrum für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik angesiedelt.


 

Kulturgüterschutz durch zivil-militärische Zusammenarbeit

Die Haager Konvention legt fest, dass bereits in Friedenszeiten Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor den vorhersehbaren Folgen bewaffneter Konflikte getroffen werden müssen. Diesem Grundsatz trägt auch die Richtlinie für den militärischen Kulturgüterschutz Rechnung, die vorsieht, dass zivile Behörden auf deren Ersuchen durch das Bundesheer unterstützt werden können.  

Um die Zusammenarbeit zwischen Bundesheer, staatlichen und zivilen Stellen zu optimieren, werden gemeinsame Übungen zu verschiedenen Bedrohungsszenarien für Kulturgüter durchgeführt.
Das Zentrum für Kulturgüterschutz organisiert und führt speziell konzipierte Übungen durch, in denen zivile und militärische Akteur_innen in realistischen Katastrophenszenarien und Planspielen die Zusammenarbeit im Ernstfall erproben können.

→ Erfahren Sie mehr über unsere Kulturgüterschutz-Übungen

Die Ausstellung gibt einen umfassenden Einblick über die Geschichte, die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Maßnahmen des Kulturgüterschutzes. Sie zeigt, wie wichtig der Erhalt und Schutz von Kulturgütern in Zeiten von Konflikten und Krisen ist und welche Rolle der Kulturgüterschutz zur Friedenssicherung und zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten spielt.

Die Wanderausstellung Kulturgüterschutz kann am 14. Jänner vormittags und am 21. und 22. Jänner ganztägig nach vorheriger Anmeldung besucht werden.

Anmeldungen bitte an Oberst Volker Chytil unter volker.chytil@bmlv.gv.at

 

Militärkommando Niederösterreich
Kommandogebäude Feldmarschall Hess
Aula des Objekt 1
Schießstattring 8/10, 3100 St. Pölten

 

Zum Betreten der militärischen Liegenschaft ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzuführen.

 

 

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