Der Weg zur Psychotherapeut_in
Psychotherapeut_innen sind berechtigt, eine Behandlung von psychisch bedingten Leidenszuständen oder Verhaltensstörungen unter Anwendung von wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden durchzuführen.
Die Ausübung dieses geschützten Berufes setzt die Absolvierung einer allgemeinen (Propädeutikum) und einer besonderen (psychotherapeutisches Fachspezifikum) theoretischen wie praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung ist im aktuellen Psychotherapiegesetz geregelt und wird demnächst reformiert mit Fokus auf Akademisierung.
Das Besondere an einem Psychotherapiestudium an der Universität für Weiterbildung Krems
- Ausbildung an einer öffentlichen Universität
- außerordentliches Bachelor- und Masterstudium der Psychotherapie mit doktoratsfähigem Abschluss
- interdisziplinäre Ausrichtung & Diskurs durch drei fachspezifische Schwerpunkte – gemeinsame Ausrichtung statt dogmatische Schulentrennung
- evidenzbasierte und gemeinsame Psychotherapieausbildung durch schulenübergreifend stattfindende Kurse
- praxisnahe Ausbildung mit Schauspielpatient_innen
- berufsbegleitende Studienform
”
„Wir bieten eine wissenschaftlich fundierte Psychotherapieausbildung mit fachspezifisch-übergreifendem Austausch an.“
Studienleitung
Mag. Alexandra Koschier
Der Ausbildungsweg an der UWK
Die Ausbildung zur_zum Psychotherapeut_in wird als Bachelor- und Masterstudium der Weiterbildung geführt.
Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen des Universitäts- und Psychotherapiegesetzes in der derzeit gültigen Fassung.
Bachelorstudium
Voraussetzung:
- Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
- Allgemeine Universitätsreife
- Erfüllung des § 10 Abs. 1 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 i.d.g.F.
- Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens
- Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse (C1 gem. europäischen Referenzrahmen) der deutschen Sprache nachzuweisen.
Masterstudium
Voraussetzung für das Masterstudium (fachspezifische Ausbildung):
- Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
- ein abgeschlossenes fachlich in Frage kommendes Studium auf Bachelorniveau mit mindestens 180 ECTS-Punkten (z. B. Psychotherapie BSc (CE))
- Erfüllung des § 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 i.d.g.F.
- Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens
- Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse (C1 gem. europäischen Referenzrahmen) der deutschen Sprache nachzuweisen.
Entscheidung für eine fachspezifische Ausbildung:
Die Wahl für die fachspezifische Ausbildung (Verhaltenstherapie, Integrative Therapie, Existenzanalyse & Logotherapie) wird im zweiten Jahr des Bachelorstudiums getroffen (3.-4. Semester).
Info-Abend
Was sollte für die Studienwahl beachtet werden?
Ich interessiere mich für das Bachelorstudium und habe mein Propädeutikum bereits abgeschlossen
Anerkennung von Leistungen
Wo finde ich eine Terminübersicht
Ich bringe keine allgemeine Universitätsreife mit, kann ich mich trotzdem bewerben
Ich bringe keine Berufserfahrung mit, kann ich mich trotzdem bewerben
Wie werden die Kurse organisiert?
Was heißt berufsgleitend?
Ist ein konsekutives Studium möglich?
Sie haben Fragen zum Studium?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Studium in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie können auch unverbindlich unsere regelmäßigen Online-Infoveranstaltungen besuchen. Dort stellt die Studienleitung unser Studienprogramm vor und geht zusätzlich auf Ihre individuellen Fragen rund um diese Studien ein.
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