Im Zuge der Weiterbildungsreform wird der MSc Social Work an der Universität für Weiterbildung Krems künftig nicht mehr in der bisherigen Version (Mitteilungsblatt Nr. 89 vom 21.11.2016) angeboten angeboten. Seit Ende März 2024 gilt außerdem das neue Berufsbezeichnungsgesetz für die Soziale Arbeit, das alle Absolvent_innen dieses Programms betrifft und deren Berufsanerkennung regelt.
Übergangsregelung für derzeitige Studierende
Eine Übergangsfrist von 36 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes ermöglicht es aktuell noch inskribierten Studierenden, die neuen Regelungen für sich zu nutzen – vorausgesetzt, sie schließen ihr Studium bis spätestens März 2027 erfolgreich ab.
Neue Anforderungen ab März 2027
Nach Ablauf dieser Frist müssen Absolvent_innen, die erst nach März 2027 ihren Abschluss erlangen, zusätzlich 60 ECTS in der Sozialen Arbeit absolvieren, um die Berufsbezeichnung „Sozialarbeiter_in“ zu führen und in diesem Beruf tätig zu sein.
Für weitere Fragen zur Übergangsregelung und zu zusätzlichen Anforderungen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der Universität für Weiterbildung Krems.
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