08.08.2019

Durch das Sonderstipendium „Exzellenz für Forschungsaufenthalte im Ausland“, finanziert durch die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB), wechselt Ass.-Prof. Dr. Gabriel M. Lentner für ein Forschungsjahr von der Donau-Universität Krems an die Harvard Law School in Cambridge, USA. Dort wird er an der von Harvard-Rechtswissenschaftler Scott Brewer entwickelten „logokratischen Methode“ und ihrer Anwendung im Völkerrecht arbeiten.

Das Völkerrecht wird oft als argumentative Praxis verstanden, geht es doch letztlich darum, mit juristischen Argumenten eine bestimmte Zielgruppe wie beispielsweise Gerichte, Regierungen oder andere Wissenschaftler zu überzeugen. Was ein gültiges Rechtsargument ausmacht und welche Kriterien und Maßstäbe dafür heranzuziehen sind, ist im Kontext des Völkerrechts noch umstritten. Lentners Forschungsprojekt „Eine rationale Kritik völkerrechtlicher Argumente: Die Logokratische Methode“ will diese Lücke schließen. „Es baut solche Kriterien basierend auf dem kritischen Rationalismus und der so genannten logokratischen Methode auf und testet diese dann anhand konkreter Fallstudien“, fasst Völkerrechtsexperte Lentner sein Projekt zusammen.

Im Rahmen des Visiting Scholar/Visiting Researcher Program lädt die Harvard Law School jedes Jahr 30 bis 35 Forschende bzw. UniversitätsprofessorInnen anderer Einrichtungen nach Cambridge ein. Die „Visitors“ kommen aus der ganzen Welt. Unter ihnen waren in den letzten Jahren unter anderem ein Richter des Obersten Gerichtshofs von Norwegen oder der Direktor des Graduiertenprogramms für Rechtswissenschaften an der Osgoode Hall Law School, der juristischen Fakultät der York University in Toronto (Kanada).

Exzellenzförderung durch Auslandserfahrung
Um für das Sonderstipendium der NFB infrage zu kommen, müssen einige Kriterien erfüllt werden: So geht das Sonderstipendium nur an Personen, die bereits über einen Doktorats- oder PhD-Abschluss verfügen und eine mindestens zweijährige Post-Doc-Forschungstätigkeit nachweisen können. Zudem muss die Einladung eines renommierten ausländischen Forschungsinstitutes vorliegen.

Rückfragen

Zum Anfang der Seite