03.02.2022

Erstmals werden der Dr. Alois Mock-Wissenschaftspreis sowie zwei Dr. Alois Mock-Förderpreise für das Jahr 2021 auf Grundlage einer Kooperation des Departments für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen und des Europäischen Dokumentationszentrums (EDZ) der Universität für Weiterbildung Krems mit der Dr. Alois Mock-Europa-Stiftung (AMES) vergeben. Bis 28. Februar 2022 können wissenschaftliche Arbeiten mit Europabezug eingereicht werden.

Gemäß den Statuten als gemeinnützige Stiftung fördert die Dr. Alois Mock-Europa-Stiftung (AMES) mit ihren Preisen wissenschaftliche Arbeiten, die „zur Förderung der Idee der friedlichen Integration der Völker Europas im Rahmen gesamteuropäischer Institutionen mit der Zielrichtung der dauerhaften Sicherung von Frieden und Wohlstand in Europa dienen“. Zu diesem Zweck wurde zum einen der Dr. Alois Mock-Wissenschaftspreis eingerichtet, der an eine_n Studierende_n oder wissenschaftliche_n Mitarbeiter_in für eine Dissertation, Habilitation oder Vergleichbares zu einem europarelevanten, thematisch vom genannten Stiftungszweck umfassten Thema vergeben wird. Diese Arbeit muss zwischen 1. Jänner 2021 und 31. Dezember 2021 abgegeben worden sein und wird mit 1.500 Euro unterstützt. Weiters werden zwei mit EUR 500 Euro dotierte Dr. Alois Mock-Förderpreise ausgeschrieben, die sich an Studierende richten. Hier werden Diplom-, Master- oder ähnliche Abschlussarbeiten berücksichtigt, die ebenfalls im Jahr 2021 abgegeben wurden.

Jury entscheidet über Preisvergabe

Die Bewerbungen für die Preise müssen bis 28. Februar 2022 per E-mail an edz@donau-uni.ac.at mit Anführung des entsprechenden Preises – „Wissenschaftspreis“ oder „Förderpreis“ – einlangen. Notwendige Angaben sind das Thema der wissenschaftlichen Arbeit samt einer kurzen Darlegung, wie die Arbeit zur Erreichung des AMES-Stiftungszweck beiträgt sowie der Name des akademischen Betreuers bzw. der akademischen Betreuerin. Bei den Förderpreisen kommt noch eine kurze Darlegung berücksichtigungswürdiger sozialer Kriterien hinzu. Als Dokumente sind die wissenschaftliche Arbeit, ein Lebenslauf (idealerweise als Europass CV) sowie, falls vorhanden, das Gutachten der Einreichung anzuhängen.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Jury aus Vertreter_innen des Departments für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen und des Europäischen Dokumentationszentrums. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und vom Rechtsweg ausgeschlossen.

Die Preisträger_innen werden vor der Preisverleihung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Eine Kopie der Arbeiten der Preisträger_innen sind anschließend an die AMES zu übermitteln, die sich eine Publikation dieser Arbeiten vorbehält.

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