Beschreibung
Im Mai 2017 trat ein neues Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft, mit dem die frühere Standesbezeichnung „Ingenieur/in“ in eine international vergleichbare, als Bildungsabschluss anerkannte berufliche Qualifikation umgewandelt wurde, die den NQR Niveau 6 zugeordnet ist. Grundvoraussetzung für den Erwerb der Qualifikation „Ingenieur/in“ sind eine HTL-Matura oder eine damit vergleichbare Qualifikation, sowie eine darauf aufbauende, fachbezogene Praxis. Mit dem IngG 2017 wurde auch ein neues Zertifizierungsverfahren eingeführt, bei dem Zertifizierungsstellen die formalen Voraussetzungen und Zertifizierungskommissionen mit Fachexperten die fachlichen Voraussetzungen überprüfen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist die Donau-Universität Krems mit der Evaluierung des Ingenieurgesetzes befasst. In einem ersten Modul wird die Funktionalität und die Eignung des Zertifizierungsverfahrens untersucht, ein weiteres Modul soll die Wirksamkeit und Akzeptanz des neuen Zertifizierungsverfahrens in der Bildungslandschaft und am Arbeitsmarkt untersuchen.
Details
Projektzeitraum | 01.11.2019 - 31.10.2024 |
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Fördergeber | Bund (Ministerien) |
Department |
Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien |
Projektverantwortung (Universität für Weiterbildung Krems) | Mag. Dr. Thomas Pfeffer |
Projektmitarbeit |
Publikationen
Pfeffer, T. (2023). Ingenieurgesetz 2017: Ergebnisse und Wirkungen des Zertifizierungsverfahren. University of Krems Press, Krems
Pfeffer, T. (2021). Ingenieurgesetz 2017: Funktionalität und Eignung des Zertifizierungsverfahren. Edition Donau-Universität Krems, Krems