Lehrgänge

Wichtige Information für Studien­interessierte

Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes werden die Rahmenbedingungen für Weiterbildungsstudien in Österreich neu organisiert und in die Bologna-Struktur (Bachelor – Master – PhD) eingegliedert. Daher ändern sich künftig die Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudien.

Information

Die Anmeldung zu einem berufsbegleitenden Masterstudium zu den bestehenden Zulassungsvoraussetzungen ist nur noch bis zum 30. September 2023 möglich.                                                                

Für bereits Studierende oder Personen, die sich bis zum 30. September 2023 für ein Masterstudium anmelden, wird es eine Übergangsfrist zur Beendigung ihres Studiums bis zur dreifachen Studiendauer der im Curriculum festgelegten Studienzeit geben. 

Diese Veränderungen gelten nur für Masterstudien, die Zulassungsvoraussetzungen für Universitätsprogramme mit Abschluss „Akademische_r Expert_in“ oder „Certified Program“ bleiben unverändert

Weitere Informationen zur Weiterbildungsreform erhalten Sie auf unserer Infoseite.

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