Beihilfen und Förderungen

Neben der allgemeinen Studienfinanzierung treten bei Studierenden mit Beeinträchtigung häufig zusätzliche Bedarfe auf.

So besteht häufig ein behinderungsbedingter Mehrbedarf zum Lebensunterhalt und/oder Studium. Weitere Kosten können durch notwendige Pflege oder Assistenz entstehen. In Einzelfällen kann es durch den finanziellen Mehraufwand zu Notsituationen kommen, die den Studienerfolg gefährden können.

In Österreich gibt es deshalb unterschiedliche Förderstellen, die Studierende mit Beeinträchtigung finanziell sowie durch Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen unterstützen.

Der Behindertenbeauftragte für Studierende berät Sie zu den für Sie bestehenden universitätsinternen und -externen Förderungsmöglichkeiten und unterstützt Sie beim Beantragungsprozess.

Reduktion von Fortsetzungsgebühren

Für Studierende mit einer festgestellten Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften in Höhe von mindestens 50%  wird der administrative Mindestbeitrag von EUR 50,00 festgelegt.

Die Reduktion auf den Mindestbeitrag ist von der Departmentleitung nach Vorlage des Nachweises des Grades der Behinderung zu genehmigen.

  • Der Antrag ist von der Studentin/dem Studenten an die direkte Lehrgangsleitung in schriftlicher Form (Post, Fax, E-Mail) zu stellen.
  • Die Vorlage des gültigen Nachweises des Grades der Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mind. 50% ist beizulegen.
  • Ein Antrag auf Reduktion der Fortsetzungsgebühren kann jeweils nur für ein Semester gestellt werden und ist bei Bedarf jedes Semester neu zu stellen.

Kontakt

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