Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen.

Nachteilsausgleiche sind relevant für Studierende mit

  • Behinderungen
  • körperlichen bzw. motorischen Beeinträchtigungen (z.B. Bewegungsapparat)
  • sensorischen Beeinträchtigungen (z.B. Hör-, Seh-, Sprachbeeinträchtigung)
  • psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Depression, Burn-Out)
  • chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Morbus Crohn)
  • autistischer Wahrnehmung, AD(H)S
  • Lese-, Rechen- und/oder Rechtschreibschwächen (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie)
  • oder Ähnlichem

Nachteilsausgleiche kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen durch

  • Abweichende Prüfungsmethoden
  • Arbeitsbehelfe oder technischen Hilfsmittel
  • Studien- und Kommunikationsassistenz
  • speziell aufgearbeitete Literatur und Lernmaterialien
  • Angemessene Vorkehrungen in Lehrveranstaltungen

Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern stets individuell und situationsbezogen gestaltet. Es wird deshalb  dringend empfohlen, Nachteilsausgleiche so früh wie möglich zu beantragen (spätestens 2 Wochen vor der Prüfung).

Nachteilsausgleiche werden nicht auf Studienerfolgsnachweise, Notenübersichten, Zeugnissen etc. vermerkt.

Abweichende Prüfungsmethoden

Abweichende Prüfungsmethoden gem § 59 Abs 1 Z 12 Universitätsgesetz 2002 sind Prüfungen mit gleichem Inhalt und gleicher Leistung, aber in einem anderen Modus.

Ein Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode besteht dann, wenn die oder der Studierende eine Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

Nachfolgend sind eine Reihe erprobter und an der Universität für Weiterbildung Krems ständig zur Anwendung kommender Nachteilsausgleiche genannt. Im Einzelfall können aber auch andere Maßnahmen notwendig werden. 

  • Verlängerung von Prüfungs- bzw. Vorbereitungszeiten
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten
  • Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht
  • Verlängerung von Abgabefristen für Hausarbeiten und Abschlussarbeiten
  • Änderung der Prüfungsform (z.B. mündlich statt schriftlich, Hausarbeit statt Prüfung)
  • Nutzung von technischen Hilfsmitteln und Persönlicher Assistenz (PAA)
  • Bereitstellung von adaptierten Prüfungsunterlagen (z.B. Großdruck, barrierefreie Dokumente)

Bitte kontaktieren Sie möglichst frühzeitig (spätestens 2 Wochen vor der Prüfung) Ihre zuständige Studienleitung oder den Behindertenbeauftragen für Studierende und besprechen Sie die für Sie geeignete Prüfungsmodifikation.

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