Die österreichischen Universitäten sind gesetzlich verpflichtet, Barrierefreiheit zu schaffen - beim Zugang zu Gebäuden, in der Lehre und in der Kommunikation. Überall dort, wo Barrierefreiheit nicht für alle gewährleistet ist oder gewährleistet werden kann, müssen angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um Studierenden vollumfängliche Teilhabe zu ermöglichen.

Nachteilsausgleiche sind wichtige Instrumente, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Hierzu gehören insbesondere individuell ausgestaltete Prüfungsadaptionen und Services, wie die Bereitstellung barrierefreier Literatur oder technischer Hilfsmittel.

Abweichende Prüfungsmethoden

Wenn Sie eine Prüfung aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung nicht absolvieren können, haben Sie das Recht auf eine für Sie abgestimmte, abweichende Prüfungsmethode (§ 59 Abs. 1 Ziff. 12 Universitätsgesetz).

Abweichende Prüfungsmethoden sind Prüfungen mit gleichem Inhalt und gleicher Leistung, jedoch in einem anderem Prüfungsmodus. Das bedeutet, dass Umfang und Inhalt der Anforderungen, wie sie in den Curricula festgelegt sind, nicht verändert werden. Deshalb erfolgt auch kein Vermerk im Prüfungszeugnis über die Prüfungsmodifikation.

Abweichende Prüfungsmethoden sollen Benachteiligungen im Studium aufgrund einer Beeinträchtigung individuell und situationsbezogen kompensieren. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein. Die Feststellung der abweichenden Prüfungsmethode orientiert sich deshalb stets an der individuellen Behinderung.

Abweichende Prüfungsmethoden können vereinbart werden für:

  • Mündliche und schriftliche Prüfungen
  • Referate
  • Abgabefristen
  • Exkursionen

Beispiele:

  • Mündliche statt schriftlicher Prüfung (und umgekehrt)
  • Verlängerte Prüfungszeiten
  • Referat oder schriftliche Ausarbeitung statt Gruppenarbeit
  • Schriftliche Arbeit statt Exkursionsteilnahme 
  • Prüfung in einem separatem Raum
  • Verlängerung der Abgabefristen 
  • Prüfungen mit Gebärdensprachendolmetsch, Assistenz oder technischen Hilfsmitteln

Voraussetzung für eine abweichende Prüfungsmethode ist die Vorlage einer diagnosefreien, fachärztlichen Bescheinigung

Bitte kontaktieren Sie möglichst frühzeitig (spätestens 6 Wochen vor der Prüfung) Ihre zuständige Studienleitung oder die Servicestelle "Barrierefrei studieren" und besprechen Sie die für Sie geeignete Prüfungsmodifikation.  

Unterstützung im Studienalltag

Um ein barrierefreies Studium zu gewährleisten, bietet die Universität für Weiterbildung Krems ein individuell auf Ihre Situation angepasstes Unterstützungsangebot im Studienalltag an.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung von Arbeitsbehelfen und technischen Hilfsmitteln
  • Organisation einer Studien- oder Kommunikationsassistenz
  • Individuell ausgestaltete Vorkehrungen in den Lehrveranstaltungen
  • Beratung und Orientierungshilfe

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