Das absolvierte Doktoratsstudium sowie der verliehene PhD-Titel sind in Österreich und Deutschland vollwertig anerkannt. Daher kann der Titel auch unmittelbar nach dem Erwerb über Ungarn hinaus in beiden Ländern geführt werden.
Als Grundlage hierfür dient zum einen das sog. Lissaboner Anerkennenungsabkommen (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der Europäischen Region). Darüber hinaus existieren bilaterale Vereinbarungen zwischen Deutschland und Ungarn (Deutsch-Ungarisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich) sowie Österreich und Ungarn (Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich) über die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen, darunter auch Doktoratsstudiengänge.
Der PhD-Titel kann in den europäischen Ländern, bwz. praktisch weltweit geführt werden. Es hängt jedoch von dem jeweiligen Arbeitgeber ab, ob sie den Titel, zB bei der Zuordnung in den Besoldungsstufen anerkennen, oder ein sog. Nostrifizierungsverfahren nach den jeweili-gen nationalen Gesetzgebungen erforderlich ist, oder nicht. Es kann genauso auch vorkom-men, dass z.B. bei einer Berufung auf eine bestimmte universitäre Stelle von der jeweiligen Institution eine Nostrifizierung erwünscht wird.
Bei Fragen zur Nostrifizierung des PhD-Titels in den jeweiligen Staaten informieren Sie sich bitte bei den zuständigen nationalen Behörden:
Für Österreich finden Sie die entsprechenden Erstinformationen zur Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. In Deutschland bietet ANABIN (Das Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz/Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) die entsprechenden Erstauskünfte.
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