Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitäts­gesetzes wurden Weiterbildungs­studien in Österreich neu organisiert. Für Studien­interessierte bedeutet dies, dass es nun noch größere Flexibilität sowie mehr Optionen gibt. Die Universität für Weiterbildung Krems begrüßt das Reformpaket der hoch­schulischen Weiter­bildung und nutzt seit dem Winter­semester 2023/2024 bereits die neuen Möglichkeiten.

Vereinheitlichung, Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit

Mit dem Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung wurden die Rahmen­bedingungen für Weiterbildungs­studien in Österreich vereinheitlicht und in die Bologna-Struktur (Bachelor – Master – PhD) eingegliedert. Neben den Masterstudien gibt es somit auch berufs­begleitende Weiterbildungs­bachelorstudien. Außerdem stehen Personen mit Abschluss eines Weiterbildungs­masterstudiums grundsätzlich auch Doktorats­studien offen.

Die Gleichwertigkeit der akademischen Grade ermöglicht eine Durchlässigkeit zwischen Regel- und Weiterbildungs­studien. Der Abschluss eines Weiterbildungs­bachelorstudiums berechtigt sowohl zu einem Masterstudium in der Weiterbildung als auch zu einem (Regel-)­Masterstudium an anderen Universitäten.

„Für Studieninteressierte eröffnen sich durch die Neugestaltung der Weiterbildungsstudien noch flexiblere Optionsräume.“

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Parycek, MAS MSc

Vizerektor für Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung und digitale Transformation (CDO)

Aktuelle Weiterbildungsstudien und Abschlüsse

Durch die Reform der hochschulischen Weiterbildung (Novelle des Universitätsgesetzes von 2021) sowie der Novelle des Universitätsgesetzes von 2024 können aktuell sowohl Bachelor- als auch Master­studien in der Weiterbildung belegt werden.

Die Abschlüsse aus Weiterbildungs­studien „Bachelor of Arts“, „Bachelor of Science“, „Bachelor of Engineering“ bzw. „Master of Arts“, „Master of Science“ und „Master of Engineering“ erhalten den Zusatz „(CE)“ für „Continuing Education“. Der Zusatz (CE) sorgt für Sichtbarkeit von Studien zur Weiterbildung und unterstützt beim Nachweis spezialisierter Expertise.

Weiterbildungs­studien in Kooperation mit außer­hochschulischen Bildungs­einrichtungen schließen mit einem „Bachelor Professional“ (BPr) bzw. „Master Professional“ (MPr) ab.

Übergangsbestimmungen

Studierende der bisherigen Master-Lehrgänge können den Universitäts­lehrgang binnen der dreifachen Dauer (grundsätzlich gerechnet ab 1.10.2023) der im Curriculum festgelegten Studienzeit oder binnen der allenfalls im Curriculum festgelegten Höchst­studiendauer abschließen. Für nähere Informationen und Rückfragen stehen die Studien­leitungen zur Verfügung.

Häufige Fragen

Was ist das Besondere an einem Weiterbildungsstudium?

Was bedeutet der Zusatz (CE) bei BA (CE), BSc (CE), BEng (CE), MA (CE), MSc (CE) und MEng (CE)?

Darf der akademische Grad („Titel“) aus der universitären Weiterbildung namentlich geführt werden?

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für Masterstudien in der Weiterbildung?

Welche Studienleistungen und Lernergebnisse können für ein zukünftiges Weiterbildungsstudium anerkannt werden?

Können auch nicht-formale und informelle Lernergebnisse (ohne erworbenes Zertifikat) angerechnet werden?

Gibt es weiterhin die Möglichkeit, Leistungen aus kürzeren Weiterbildungsprogrammen auf ein Bachelor- oder Masterstudium der Universität für Weiterbildung Krems anerkennen zu lassen?

Ist es möglich, auch ohne Matura ein Weiterbildungsstudium zu beginnen?

Kann ich mit einem abgeschlossenen Weiterbildungsmasterstudium gemäß den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig ein Doktoratsstudium/PhD-Studium aufnehmen?

Aktuelle Weiterbildungsmöglichkeiten

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