Mit der im Jahr 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes wurden Weiterbildungsstudien in Österreich neu organisiert. Für Studieninteressierte bedeutet dies, dass es nun noch größere Flexibilität sowie mehr Optionen gibt. Die Universität für Weiterbildung Krems begrüßt das Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung und nutzt seit dem Wintersemester 2023/2024 bereits die neuen Möglichkeiten.
Vereinheitlichung, Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit
Mit dem Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung wurden die Rahmenbedingungen für Weiterbildungsstudien in Österreich vereinheitlicht und in die Bologna-Struktur (Bachelor – Master – PhD) eingegliedert. Neben den Masterstudien gibt es somit auch berufsbegleitende Weiterbildungsbachelorstudien. Außerdem stehen Personen mit Abschluss eines Weiterbildungsmasterstudiums grundsätzlich auch Doktoratsstudien offen.
Die Gleichwertigkeit der akademischen Grade ermöglicht eine Durchlässigkeit zwischen Regel- und Weiterbildungsstudien. Der Abschluss eines Weiterbildungsbachelorstudiums berechtigt sowohl zu einem Masterstudium in der Weiterbildung als auch zu einem (Regel-)Masterstudium an anderen Universitäten.
”
„Für Studieninteressierte eröffnen sich durch die Neugestaltung der Weiterbildungsstudien noch flexiblere Optionsräume.“
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Parycek, MAS MSc
Vizerektor für Lehre/Wissenschaftliche Weiterbildung und digitale Transformation (CDO)
Aktuelle Weiterbildungsstudien und Abschlüsse
Durch die Reform der hochschulischen Weiterbildung (Novelle des Universitätsgesetzes von 2021) sowie der Novelle des Universitätsgesetzes von 2024 können aktuell sowohl Bachelor- als auch Masterstudien in der Weiterbildung belegt werden.
Die Abschlüsse aus Weiterbildungsstudien „Bachelor of Arts“, „Bachelor of Science“, „Bachelor of Engineering“ bzw. „Master of Arts“, „Master of Science“ und „Master of Engineering“ erhalten den Zusatz „(CE)“ für „Continuing Education“. Der Zusatz (CE) sorgt für Sichtbarkeit von Studien zur Weiterbildung und unterstützt beim Nachweis spezialisierter Expertise.
Weiterbildungsstudien in Kooperation mit außerhochschulischen Bildungseinrichtungen schließen mit einem „Bachelor Professional“ (BPr) bzw. „Master Professional“ (MPr) ab.
Übergangsbestimmungen
Studierende der bisherigen Master-Lehrgänge können den Universitätslehrgang binnen der dreifachen Dauer (grundsätzlich gerechnet ab 1.10.2023) der im Curriculum festgelegten Studienzeit oder binnen der allenfalls im Curriculum festgelegten Höchststudiendauer abschließen. Für nähere Informationen und Rückfragen stehen die Studienleitungen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Was ist das Besondere an einem Weiterbildungsstudium?
Was bedeutet der Zusatz (CE) bei BA (CE), BSc (CE), BEng (CE), MA (CE), MSc (CE) und MEng (CE)?
Darf der akademische Grad („Titel“) aus der universitären Weiterbildung namentlich geführt werden?
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für Masterstudien in der Weiterbildung?
Welche Studienleistungen und Lernergebnisse können für ein zukünftiges Weiterbildungsstudium anerkannt werden?
Können auch nicht-formale und informelle Lernergebnisse (ohne erworbenes Zertifikat) angerechnet werden?
Gibt es weiterhin die Möglichkeit, Leistungen aus kürzeren Weiterbildungsprogrammen auf ein Bachelor- oder Masterstudium der Universität für Weiterbildung Krems anerkennen zu lassen?
Ist es möglich, auch ohne Matura ein Weiterbildungsstudium zu beginnen?
Kann ich mit einem abgeschlossenen Weiterbildungsmasterstudium gemäß den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig ein Doktoratsstudium/PhD-Studium aufnehmen?
Aktuelle Weiterbildungsmöglichkeiten
Finden Sie Ihr Studium
Zur Studiensuche
Welches Weiterbildungsstudium ist die passende Wahl für Ihre berufliche und persönliche Zukunft? Nutzen Sie die individuellen Selektionsmöglichkeiten unserer Studiensuche.
Studium findenTags