Sunset-Legislation
Es handelt sich um ein Verfahren, das auf die Wirksamkeit von gesetzlichen Maßnahmen und die Kosten von deren Umsetzung Einfluss nehmen will. Sunset-Legislation ist also einerseits outputorientiert im Sinne der aktuellen wirkungsorientierten Budgetierung als auch inputbezogen entsprechend der traditionellen Budgetierung.
Das Verfahren wurde ab den 1970er Jahren in den USA zunächst zwecks Eindämmung staatlicher Ausgabenprogramme eingeführt und praktiziert.
Gegenüber herkömmlichen „Auslaufklauseln“, mit denen eine gesetzliche Maßnahme von vorneherein befristet wird, weist Sunset-Legislation folgende Besonderheit auf: Das Gesetz wird jedenfalls zunächst befristet beschlossen und kann in der Folge auf drei Arten weiter behandelt werden
- Es hält nach einer festgesetzten „Probezeit“ einer kritischen Überprüfung stand und erlangt Rechtskraft, die dann im Prinzip unbefristet gilt (sofern nicht in weiterer Folge ein Verfassungswidrigkeit festgestellt oder in Folge veränderter sachlicher Voraussetzungen die Außerkraftsetzung durch Parlamentsbeschluss herbeigeführt werden)
- Es ergeben sich aufgrund erhobener Mängel die Notwendigkeit und die Möglichkeit von inhaltlichen Anpassungen, nach deren Durchführung dann die Rechtskraft folgt
- Die gesetzliche Maßnahme erweist sich als mangelhaft und impraktikabel und gelangt nicht zur Durchführung
Sunset-Legislation folgt also dem Desiderat einer effizienten und effektiven Gesetzgebung, indem a priori auf Wirkungskontrolle und Korrekturmöglichkeiten Bedacht genommen wird. Und dagegen besteht aus der Sicht der Theorie der Wirtschaftspolitik kaum ein sachlicher Einwand.
Aber Sunset-Legislation steht vor erheblichen juristischen und ökonomischen Herausforderungen.
Es muss insbesondere hervorgehoben werden, dass dieses Instrument die Planungssicherheit seitens der Normadressaten herabsetzt. Die Erzielung der gewünschten Wirkung hängt ja davon ab, dass die Betroffenen verlässliche, weil gleichbleibende Informationen verarbeiten können, was aber bei den Gestaltungsmöglichkeiten zwei und drei keinesfalls gegeben sein kann.
Die Nachverfolgung von Auswirkungen setzt sowohl für Gesetzgebung als auch Vollziehung voraus, dass die betreffenden Maßnahmen durch Kennziffern erfasst sind, die die Verfolgung der Entwicklung und Vergleichbarkeit erst ermöglichen.
Um aber aussagekräftige Ergebnisse bezüglich Bewährung/Nicht-Bewährung zu erhalten, bedarf es einer nicht allzu kurzen Beobachtungsdauer. Mittlerweile auftretende Wohlfahrtsverluste schlagen sich als unliebsame „Opportunitätskosten“ nieder.
Die Bewertung selbst und die Ableitung von Schlussfolgerungen bringen zeitliche Verzögerungen („time-lags“) mit sich. Diese wiederum sind eine Quelle zusätzlicher Kosten.
Sunset-Legislation kann also hinsichtlich Effizienz, Effektivität und Erhöhung der Sachbezogenheit politischer Entscheidungen als durchaus vielversprechend gesehen werden, ist aber – wenig überraschend – nicht unproblematisch.
Autor: Wolfgang Weigel