Personal-Aufnahmeverfahren

Der AKG begleitet Personalaufnahmeverfahren an der Universität für Weiterbildung Krems.

 

Die Funktion des AKG bei Personalaufnahmeverfahren besteht darin, Gleichbehandlung der Bewerber_innen sicher zu stellen und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Dazu ist der AKG gesetzlich mit Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechten ausgestattet. Die gesetzliche Grundlagen (u.a. § 42 UG 2002 und der Gleichstellungs- und Frauenförderungsplan der Universität für Weiterbildung Krems) sehen eine Einbindung des AKG an mehreren Stellen des Aufnahmeverfahrens (Ausschreibungstext, Bewerber_innenlisten, Bewerbungsgespräche, vorzeitige positive Stellungnahme, Beschwerde an die Schiedskommission) vor. Effizientes Agieren kann dadurch gewährleistet werden, dass sowohl die Mitglieder als auch die Ersatzmitglieder des AKG berechtigt sind, Aufnahmeverfahren zu  begleiten. Primäres Ziel zur Sicherstellung der Gleichbehandlung für den AKG ist es, diskriminierungsfreie, qualitätsvolle und transparente Aufnahmeprozesse zu unterstützten.

Zum Anfang der Seite