Code of Conduct der Universität für Weiterbildung Krems

1. Präambel

  • Die Universität für Weiterbildung Krems ist die führende öffentliche Universität für Weiterbildung in Europa. Sie arbeitet mit ihrer Expertise in Forschung und Lehre an der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems sind gegenüber der Universität und ihren strategischen Zielen und Leitstrategien (vgl. Broschüre „Die Strategie der Universität für Weiterbildung Krems. Leitbild, Strategische Ziele, Leitstrategien“) loyal und handeln dementsprechend. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Erfüllung der Dienstpflichten.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems beachten die gesetzlichen Vorschriften sowie die veröffentlichten Richtlinien (Compliance). Die Orientierung an den ethischen Werten und die Einhaltung der wissenschaftlichen Qualitätsstandards sind eine Selbstverständlichkeit.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems verstehen sich als Amtsträger_innen und befolgen daher die für Amtsträger_innen geltenden gesetzlichen Regelungen.
  • Der vorliegende Code of Conduct fasst grundsätzliche Handlungsanleitungen der Universität für Weiterbildung Krems zusammen und schreibt den verbindlichen Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems fest.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems machen sich mit den geltenden Richtlinien vertraut und sind sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst. Führungskräfte sind ihren Mitarbeiter_innen ein Vorbild und leben diese Grundsätze vor.

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit

  • Die Mitarbeiter_innen begegnen allen Kolleg_innen und Studierenden sowie Kooperationspartner_innen, Forschungspartner_innen und Geschäftspartner_innen mit Achtsamkeit, Wertschätzung und Respekt. Dies spiegelt sich auch in der Kommunikation wider.
  • Alle Mitarbeiter_innen der Universität tragen dazu bei, dass der Umgang miteinander sachlich, fair und lösungsorientiert ist. Unterschiedliche Perspektiven werden gehört und wertgeschätzt. Konflikte werden direkt und so rasch wie möglich angesprochen. Bei Bedarf wird Unterstützung in Anspruch genommen.
  • Die Mitarbeiter_innen erkennen Diversität mit ihrem hohen Innovationspotenzial an. Diskriminierung jeglicher Art wird nicht geduldet (Dazu zählen insbesondere Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, kultureller und ethnischer Herkunft, Sprache, sozialer oder beruflicher Stellung, Lebensform, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, Behinderung und Betreuungsverpflichtungen.). Sexuelle Belästigung und Mobbing werden nicht akzeptiert und können personal- und strafrechtliche Folgen haben. Betroffene Personen erhalten Unterstützung durch die Universität.
  • Kollegialität und gegenseitige Unterstützung der Mitarbeiter_innen – auch über den unmittelbaren Arbeitsbereich hinaus – sind Grundlagen der Zusammenarbeit an der Universität. Die Mitarbeiter_innen bearbeiten die Anliegen anderer zeitnah und wertschätzend.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität wählen ihre Kommunikationskanäle sowie die Kommunikationszeitpunkte achtsam und unter Berücksichtigung der Lebensrealitäten anderer.
  • Die Mitarbeiter_innen engagieren sich für Innovation und leben dabei eine positive Fehler- und Lernkultur. Regelmäßiger Austausch, konstruktives Feedback, Bereitschaft zu Weiterbildung sowie Offenheit für Evaluierungen schaffen die Basis für kontinuierliche Verbesserungen.

 

3. Gute wissenschaftliche Praxis

  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems befolgen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis und befassen bei relevanten Forschungsvorhaben die Ethikkommission der Universität für Weiterbildung Krems (vgl. § 2 des IX. Teils der Satzung der Universität für Weiterbildung Krems).
  • Handlungen, die den Standards guter wissenschaftlicher Praxis widersprechen, werden unterlassen.

 

4. Umgang mit Geschäftspartner_innen und Dritten

  • Zuwendungen in Form von Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen durch Dritte an die Universität für Weiterbildung Krems müssen transparent gemacht werden und angemessen sein.
  • Persönliche Zuwendungen (Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile) im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems dürfen nur geringfügig sein und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit aktuellen oder anzubahnenden Geschäftsfällen stehen. Im Zweifelsfall ist der_die personalrechtliche Vorgesetzte zu informieren.

 

5. Interessenskonflikte persönlicher und wirtschaftlicher Natur

  • Bei Interessenskonflikten sind die Regelungen der Richtlinie des Rektorats zum Abschluss von Rechtsgeschäften, bei denen Nahverhältnisse bestehen, zu beachten.
  • Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems üben insbesondere keine Nebenbeschäftigung aus, die in Konflikt mit der beruflichen Tätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems steht.
  • Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems bieten keine entgeltlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für Studierende an, die an der Universität für Weiterbildung Krems ein Weiterbildungsstudienprogramm besuchen, in dem diese_r Mitarbeiter_in an der Feststellung des Studienerfolges mitwirkt.

 

6. Umgang mit Ressourcen und Umwelt

  • Die von der Universität für Weiterbildung Krems zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Einrichtungen (Möbel, Hard- und Software, Telefone, Datenbanken, Netzwerke usw.) sind einer dienstlichen Nutzung vorbehalten. Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems verwenden die von der Universität zur Verfügung gestellten Ressourcen und Einrichtungen kosten- und verantwortungsbewusst im widmungsmäßigen Gebrauch. Es gilt die Hausordnung der Universität für Weiterbildung Krems.
  • Eine gelegentliche geringfügige private Nutzung der IT-Geräte wird akzeptiert, sofern der reguläre Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt ist und damit nicht persönliche Zwecke verfolgt werden. Ein Missbrauch ist unzulässig.
  • Die Universität für Weiterbildung Krems ist stets bestrebt, ein inspirierendes, gesundheitsorientiertes Arbeitsumfeld zu bieten (z.B. Betriebliche Gesundheitsförderung, Universitäts-Sportinstitut Krems, div. Aktionen).
  • Die Universität für Weiterbildung Krems ist Mitglied der Allianz nachhaltige Universitäten und bekennt sich daher zum Prinzip der (auch ökologischen) Nachhaltigkeit und zum Schutz der Umwelt. Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems bemühen sich um Umweltschutz und Energiesparen.

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7. Umgang mit Information (Vertraulichkeit)

  • Die universitäre Arbeit bringt den Umgang mit vertraulichen, schutzwürdigen bzw. sensiblen Daten mit sich. Daher beachten die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems im Umgang mit Daten und Informationen während und nach Ende ihrer Tätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems die gültigen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und der universitätsinternen Regelungen.
  • Das bedeutet, dass sie alle Daten, auch wenn sie nicht explizit als vertraulich gekennzeichnet sind, während und nach Ende ihrer Tätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems mit Sorgfalt und Sensibilität behandeln.
  • Die Mitarbeiter_innen der Universität für Weiterbildung Krems achten insbesondere bei der elektronischen Informations- und Datenverarbeitung sowie beim Abruf von Daten auf mobilen Endgeräten auf angemessene Vorsichts-/Schutzmaßnahmen.

 

8. Verantwortung der Führungskräfte

  • Führungskräfte erfüllen Organisations- und Aufsichtspflichten und tragen für die ihnen zugeordneten Mitarbeiter_innen Verantwortung. Diese Verantwortung entbindet jedoch die einzelnen Mitarbeiter_innen nicht von ihrer eigenen persönlichen Verantwortung.
  • Führungskräfte kennen die für ihre Aufgaben relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien. Durch angemessene Aufsicht stellen sie deren Einhaltung durch die Mitarbeiter_innen sicher. Dabei räumen die Führungskräfte ihren Mitarbeiter_innen so viel Eigenverantwortung und Handlungsfreiheit wie möglich und zweckmäßig ein.
  • Die Führungskräfte der Universität für Weiterbildung Krems haben Kostenverantwortung für die geleitete Einheit und sorgen gemeinsam mit ihren Mitarbeiter_innen für eine effiziente Nutzung der Ressourcen. Gleichfalls werden die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Universität für Weiterbildung Krems beachtet.
  • Führungskräfte führen regelmäßig Perspektivengespräche mit ihren Mitarbeiter_innen und thematisieren deren Qualifikation und Eignung der Mitarbeiter_innen für die ihnen übertragenen Aufgaben nach objektiven Maßstäben. Führungskräfte ermutigen dabei ihre Mitarbeiter_innen zu Weiterbildung und der ihnen übertragenen Arbeitsprozesse sowie zum Einbringen von Verbesserungsvorschlägen, die auch ernst genommen werden.
  • Die Führungskräfte beachten die „Führungsgrundsätze der Universität für Weiterbildung Krems“.

 

9. Vollziehung

  • Der besonderen Stellung der Universität für Weiterbildung Krems in der Gesellschaft tragen die Mitarbeiter_innen gemeinsam Rechnung, indem sie diesen Code of Conduct einhalten. Führungskräfte sorgen im Besonderen für die Beachtung der Regelungen des Code of Conduct.
  • Verstöße gegen den Code of Conduct können rechtliche Konsequenzen haben.
  • Mit Blick auf die gemeinsame Verantwortung für die Beachtung des Code of Conduct steht bei Beschwerden wegen Verstößen gegen den Code of Conduct der Dienstweg über die direkte Führungskraft offen. Jede_r Mitarbeiter_in hat überdies das Recht, sich bei Verstößen auch an die Leitung der Fakultät/des Departments/der Abteilung bzw. das Rektorat zu wenden, wenn dies sachlich notwendig ist. Alle damit befassten Personen (z.B. Führungskraft, Leiter_in einer Einheit) behandeln die Beschwerde vertraulich.
  • Personen, die sich wegen vermuteter Verstöße in gutem Glauben an Führungskraft, Fakultät/Department/Abteilung oder das Rektorat wenden oder eine Whistleblower-Meldung abgeben, haben aus dieser Meldung keinen Nachteil zu befürchten.
  • Als Compliance-Verantwortliche der Universität für Weiterbildung Krems steht die Leitung der Stabsstelle für Interne Revision​​​​​​​ für alle Fragen in Zusammenhang mit dem Code of Conduct zur Verfügung.

Führungsgrundsätze der Universität für Weiterbildung Krems

An Zielen orientieren

Als Führungskraft orientiere ich mich am strategischen Rahmen der Universität für Weiterbildung Krems und trage die (Mit-)Verantwortung dafür, dass die strategischen Ziele erreicht werden. Den Mitarbeiter_innen werden die universitären Gesamtziele und deren Bedeutung für ihren unmittelbaren Arbeitsbereich erläutert. Dadurch wird Orientierung und Handlungssicherheit für die Mitarbeiter_innen geschaffen.

Entscheidungen treffen

Als Führungskraft nutze ich die definierten Entscheidungsspielräume und trage Verantwortung für Entscheidungen, die zielstrebig, zeitnah, angemessen und nachvollziehbar getroffen werden. Durch die Schaffung eines Rahmens, der die Mitarbeiter_innen dazu ermutigt, unterschiedliche Standpunkte, Gedanken und Ideen einzubringen, werden gut fundierte Entscheidungen ermöglicht.

Mitarbeiter_innen wertschätzen und fördern

Als Führungskraft kenne ich die Fähigkeiten, Stärken und Interessen meiner Mitarbeiter_innen. Die Mitarbeiter_innen werden an der jeweiligen Aufgabengestaltung beteiligt. Das Arbeitspensum ist angemessen und bewältigbar. Die Arbeitsbedingungen berücksichtigen die heterogenen Lebensumstände. Die Unterstützung der Weiterentwicklung der Mitarbeiter_innen entsprechend ihren Fähigkeiten, Stärken und Interessen ist selbstverständlich. 

Führungskompetenzen stärken

Als Führungskraft reflektiere ich mein Handeln regelmäßig. Im Sinne der Innovation werden Fehler als Chance gesehen. Ziel ist eine offene Fehler- und Lernkultur, in der Feedback geben und nehmen selbstverständlich ist. Die sich ändernden Rahmenbedingungen erfordern eine laufende Weiterentwicklung der Führungskompetenzen. Als Führungskraft lebe ich, was ich von meinen Mitarbeiter_innen erwarte und achte auf meine eigene Arbeitsintensität. 

Bewusst kommunizieren

Als Führungskraft reflektiere ich die Kommunikations- und Entscheidungswege in meinem Zuständigkeitsbereich und kommuniziere Anliegen aller Art so rasch wie möglich. Durch transparente und ehrliche Kommunikation wird Verständnis, Vertrauen und Glaubwürdigkeit für das eigene Handeln geschaffen. Die verschiedenen Kommunikationskanäle werden bewusst verwendet. Im Fall von Spannungen oder Konflikten wird offen kommuniziert und zeitnah reagiert. Die Schaffung von Möglichkeiten zu informellem Austausch trägt zu einem guten Kontakt zwischen den Mitarbeiter_innen bei.

Diversität und Inklusion leben

Als Führungskraft schätze ich die unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven meiner Mitarbeiter_innen und fördere die vielfältigen Potenziale. Die Diversität – Geschlecht und Geschlechtsidentität, kulturelle und ethnische Zugehörigkeit und Herkunft, Sprache, Religion und Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung, soziale und berufliche Stellung, Lebensform, politische Überzeugung, Behinderung, Betreuungspflichten, usw. – ist eine Bereicherung für die Zusammenarbeit. Die Rahmenbedingungen, in denen sich die Mitarbeiter_innen in ihrer Diversität gleichberechtigt einbringen können, schaffen ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens.

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